Lechwerke AG – Korrektur der Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Berichtigung der Veröffentlichung vom 28.03.2022

Lechwerke AG

Augsburg

International Securities Identification Number (ISIN): DE0006458003

Korrektur der Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Mit Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 28. März 2022 hat der Vorstand die ordentliche
Hauptversammlung der Lechwerke AG als virtuelle Hauptversammlung einberufen für Mittwoch,
den 11. Mai 2022, um 10:00 Uhr MESZ.

In der Einberufung wird im Abschnitt „Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts“ Folgendes ausgeführt:

Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform und müssen
in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Ein Nachweis des Anteilsbesitzes durch
den Letztintermediär gemäß den Anforderungen des § 67c Absatz 3 Aktiengesetz ist ausreichend
.“

Diesen Passus fassen wir aus Gründen rechtlicher Vorsicht innerhalb der gesetzlichen
Einberufungsfrist wie folgt neu:

Als Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts ist ein Nachweis des Anteilsbesitzes
des Letztintermediärs in Textform in deutscher oder englischer Sprache erforderlich; ein Nachweis des Anteilsbesitzes
durch den Letztintermediär gemäß den Anforderungen des § 67c Absatz 3 Aktiengesetz
ist ausreichend.“

Im Übrigen bleibt die im Bundesanzeiger am 28. März 2022 bekanntgemachte Einberufung
der virtuellen ordentlichen Hauptversammlung unberührt.

 

Augsburg, im März 2022

Lechwerke AG

Der Vorstand

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