MorphoSys AGPlaneggWertpapierkennnummer: 663200
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Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses Die vorstehenden Unterlagen stehen im Internet unter
zum Download bereit. Sie werden den Aktionären auf Anfrage auch unverzüglich kostenlos |
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Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr |
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Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das |
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Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022 Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, erneut die |
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Beschlussfassung über die Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 95, 96 Abs. 1 AktG und § 8 Abs. 1 der Satzung Mit Beendigung der Hauptversammlung am 18. Mai 2022 endet die Amtszeit des Aufsichtsratsmitglieds Dies vorausgeschickt, schlägt der Aufsichtsrat gemäß dem Vorschlag seines Vergütungs- Herr Andrew Cheng Ausgeübter Beruf: Präsident und CEO von Akero Therapeutics, Inc. Wohnort: Burlingame, Kalifornien, USA Herr Andrew Cheng ist bei den nachfolgend unter (i) aufgeführten Gesellschaften Mitglied
Ein ausführlicher Lebenslauf von Herrn Andrew Cheng steht im Internet unter
zur Ansicht zur Verfügung. Gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex wird der vorgeschlagene Kandidat darauf Der vorgeschlagene Kandidat steht in keiner nach dem Deutschen Corporate Governance Der Wahlvorschlag berücksichtigt die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Der vorgeschlagene Kandidat sowie auch die nicht zur Wiederwahl anstehenden Aufsichtsratsmitglieder |
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Beschlussfassung über die Herabsetzung des Bedingten Kapitals 2016-III, über die Herabsetzung Die Gesellschaft verfügt über das Bedingte Kapital 2016-III. Das Bedingte Kapital Die Gesellschaft verfügt über das Bedingte Kapital 2020-I. Das Bedingte Kapital 2020-I Die Gesellschaft verfügt über das Genehmigte Kapital 2019-I. Das Genehmigte Kapital Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen:
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Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2022-I unter Der Vorstand beabsichtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats ein weiteres Restricted Ein attraktives und wettbewerbsfähiges Vergütungsprogramm stellt eine wesentliche Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen:
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Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands Die Hauptversammlung der MorphoSys AG beschließt gemäß § 120a Abs. 1 Aktiengesetz Die ordentliche Hauptversammlung 2021, die am 19. Mai 2021 stattgefunden hat, hat
Der Aufsichtsrat schlägt – gestützt auf die Empfehlung seines Vergütungs- und Ernennungsausschusses A. Grundsätze des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands der MorphoSys Das Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands leistet einen wesentlichen Beitrag Bei der Ausgestaltung des Vergütungssystems hat sich der Aufsichtsrat insbesondere Das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder der MorphoSys AG ist klar und verständlich B. Verfahren zur Fest- und Umsetzung sowie zur Überprüfung des Vergütungssystems Das Vergütungssystem für den Vorstand der MorphoSys AG wird gemäß § 87a Abs. 1 Satz Der Aufsichtsrat und sein Vergütungs- und Ernennungsausschuss ziehen bei Bedarf einen Das Vergütungssystem wird regelmäßig vom Aufsichtsrat, unterstützt durch seinen Vergütungs- Das Vergütungssystem wird bei jeder wesentlichen Änderung, mindestens jedoch alle Während des gesamten Verfahrens zur Fest- und Umsetzung sowie zur Überprüfung des Das Vergütungssystem gilt für alle ab dem 1. Juni 2022 neu abzuschließenden oder zu C. Vergütungsstruktur Das Vergütungssystem für den Vorstand setzt sich aus festen, erfolgsunabhängigen und Die feste, erfolgsunabhängige Vergütung besteht aus einer fixen Grundvergütung und Die variable, erfolgsabhängige Vergütung besteht aus einem kurzfristigen variablen D. Ziel-Gesamtvergütung Der Aufsichtsrat legt im Rahmen des Vergütungssystems jeweils für das bevorstehende a) Horizontalvergleich Die MorphoSys AG verfolgt eine marktorientierte Vergütungsphilosophie. Für die Beurteilung b) Vertikalvergleich Der Aufsichtsrat berücksichtigt bei der Festsetzung der Ziel-Gesamtvergütung ferner Im Falle wesentlicher Verschiebungen der Relation zwischen der Vergütung der Mitglieder c) Differenzierung nach unterschiedlichen Anforderungen an die einzelnen Positionen Der Aufsichtsrat ist berechtigt, bei der Festsetzung der Höhe der Ziel-Gesamtvergütung d) Zusammensetzung der Ziel-Gesamtvergütung Das Vorstandsvergütungssystem gestattet dem Aufsichtsrat, Differenzierungen bei der Die Ziel-Gesamtvergütung setzt sich für sämtliche Vorstandsmitglieder (Vorstandsvorsitzender Die fixe Grundvergütung entspricht einem Anteil von rund 17 % – 30 % an der Ziel-Gesamtvergütung. Die Ziel-Gesamtvergütung für ein Vorstandsmitglied kann sich anlässlich des Amtseintritts Entsprechend der Empfehlung des DCGK achtet der Aufsichtsrat bei der Festsetzung der e) Höchstgrenzen und Maximalvergütung Zur Erzielung eines ausgewogenen Chancen-Risiko-Profils und einer entsprechenden Anreizwirkung Der Aufsichtsrat legt zudem gemäß § 87a Abs. 1 Satz 2 Nummer 1 AktG eine Maximalvergütung Die Maximalvergütung für ein Geschäftsjahr – unabhängig davon, ob sie in diesem Geschäftsjahr Die Maximalvergütung stellt nicht die vom Aufsichtsrat angestrebte oder für angemessen Die Maximalvergütung für ein Vorstandsmitglied kann sich anlässlich des Amtseintritts Das Performance Share Unit Program enthält zudem eine Höchstgrenze für Auszahlungen in Höhe von 250% des jeweiligen individuellen E. Vergütungsbestandteile im Detail a) Feste Vergütungsbestandteile Die feste Vergütung der Mitglieder des Vorstands setzt sich aus einer fixen Grundvergütung i) Grundvergütung Jedes Vorstandsmitglied erhält eine individualvertraglich vereinbarte, feste Grundvergütung, ii) Nebenleistungen Darüber hinaus erhalten die Vorstandsmitglieder übliche Nebenleistungen, die im Wesentlichen iii) Versorgungsaufwand Die MorphoSys AG leistet an die Vorstandsmitglieder Zahlungen in Höhe von 10 % der Die Ausgestaltung des Versorgungsaufwands kann hiervon in Ausnahmefällen abweichen, iv) Sonstige Leistungen Schließlich kann der Aufsichtsrat in Ausnahmefällen Zahlungen anlässlich des Wechsels b) Variable Vergütungsbestandteile Die variable Vergütung der Vorstandsmitglieder der MorphoSys AG setzt sich aus einem i) Jährliche Bonuszahlung (Short-Term Incentive, STI) Der Jahresbonus hängt vom Geschäftserfolg der MorphoSys AG im jeweiligen Geschäftsjahr Die Festlegung sowohl finanzieller als auch nichtfinanzieller Leistungskriterien für Festlegung der Leistungskriterien und Bemessung der Zielerreichung Bei den Leistungskriterien handelt es sich um finanzielle und operative Kennzahlen, Die Leistungskriterien werden grundsätzlich einheitlich für alle Vorstandsmitglieder Finanzielles Ziel Das Finanzielle Ziel ist an die Einhaltung der von der Gesellschaft veröffentlichten Kommerzielles Ziel Das Kommerzielle Ziel knüpft an die in der von der Gesellschaft veröffentlichten Finanzprognose Entwicklungs- und BD&L-Ziel Das Entwicklungs- und BD&L-Ziel ist an den klinischen Fortschritt der Phase-I-III-Entwicklungsprogramme Forschungs- und BD&L-Ziel Das Forschungs- und BD&L-Ziel knüpft an den erfolgreichen Verlauf des IND-(Investigational Die Gewichtungs- und Zielerreichungsspannen, die für das Entwicklungs- und BD&L-Ziel Ermittlung der Zielerreichung und des Auszahlungsbetrags Zu Beginn des Folgegeschäftsjahres bewertet der Aufsichtsrat die prozentuale Zielerreichung * Linearer Anstieg zwischen den Prozentpunkten Auf der Basis der so errechneten Zielerreichungsgrade (score) für jedes Erfolgsziel und der Gewichtung der einzelnen Erfolgsziele untereinander Die Leistungskriterien für den Jahresbonus einschließlich ihrer Gewichtung werden ii) Langfristiger Vergütungsbestandteil (Long-Term Incentive, LTI) Die langfristige variable Vergütung der Mitglieder des Vorstands besteht aus einem Die vom Aufsichtsrat für die Zielerreichung unter dem Performance Share Unit Program festgesetzten Leistungskriterien sind an die Kursentwicklung der Aktie der MorphoSys Die Ausgestaltung der langfristig variablen Vergütung als aktienkursabhängiges Modell Grundzüge des Unter dem Performance Share Unit Program werden den Mitgliedern des Vorstands sogenannte Performance Share Units gewährt. Die Performance Share Units werden nach Ablauf einer vierjährigen Wartezeit und vorbehaltlich der Erreichung Der Aufsichtsrat legt zu Beginn der vierjährigen Wartezeit für jedes Vorstandsmitglied Die finale Anzahl der Performance Share Units knüpft an den Gesamtzielerreichungsgrad von drei Erfolgszielen während der vierjährigen Die finale Anzahl an Performance Share Units gewährt dem jeweiligen Vorstandsmitglied einen Zahlungsanspruch gegen die Gesellschaft, Die Zielerreichung für die Leistungskriterien kann zwischen 0 % und 200 % liegen. Leistungskriterien des Performance Share Unit Program Die Leistungskriterien des Performance Share Unit Program setzen sich aus der Aktienkursentwicklung der Aktie der MorphoSys AG im Vergleich
Ermittlung der Zielerreichung Nach Ablauf der vierjährigen Wartezeit ermittelt der Aufsichtsrat den Grad der Zielerreichung
Nach Ablauf der vierjährigen Wartezeit bildet der Aufsichtsrat aus den prozentualen Anhand des Gesamtzielerreichungsgrads wird die finale Anzahl der Performance Share Units bestimmt, indem die Anzahl der nach Ablauf der vierjährigen Wartezeit unverfallbar F. Vergütungsbezogene Rechtsgeschäfte Die Anstellungsverträge der Mitglieder des Vorstands der MorphoSys AG werden jeweils a) Vorzeitige Beendigung des Anstellungsvertrags Die Abberufung eines Vorstandsmitglieds gemäß § 84 Abs. 3 AktG gilt gleichzeitig als Bei vorzeitiger Beendigung des Anstellungsvertrags eines Vorstandsmitglieds sollen b) Kontrollwechsel Im Falle, dass (i) ein Kontrollwechsel eintritt und (ii) innerhalb eines Jahres nach Ein Kontrollwechsel ist
Zudem können die Planbedingungen des Performance Share Unit Program ein Recht der Gesellschaft und/oder des Vorstandsmitglieds vorsehen, im Falle der c) Arbeitsunfähigkeit Im Falle einer dauernden Arbeitsunfähigkeit eines Vorstandsmitglieds endet der Anstellungsvertrag d) Nachvertragliches Wettbewerbsverbot Die Anstellungsverträge der Vorstandsmitglieder können ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot e) Malus- und Clawback-Regelungen Die variablen Vergütungsbestandteile, d.h., STI und LTI, unterliegen sogenannten Malus– und Clawback-Regelungen, die den Aufsichtsrat berechtigen, variable Vergütungsbestandteile (i) f) Nebentätigkeiten der Vorstandsmitglieder Die Vergütung aus konzerninternen Aufsichtsratsmandaten wird auf die Festvergütung g) Außerordentliche Entwicklungen Im Falle außerordentlicher Entwicklungen ist der Aufsichtsrat berechtigt, die Höhe Außerordentliche Entwicklungen liegen vor, wenn Umstände eingetreten sind oder mit Sofern in einem Geschäftsjahr eine Anpassung der variablen Vergütung infolge außergewöhnlicher |
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9. |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts 2021 Gemäß § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG erstellen Vorstand und Aufsichtsrat der börsennotierten Vergütungsbericht 2021 Der nachfolgende Vergütungsbericht stellt die im Geschäftsjahr 2021 den gegenwärtigen Vorstand und Aufsichtsrat haben entschieden, den Vergütungsbericht über die Anforderung Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird in diesem Vergütungsbericht bei Personenbezeichnungen A. Rückblick auf das Geschäftsjahr 2021 I. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen im Geschäftsjahr 2021 Das Geschäftsjahr 2021 war für die MorphoSys AG und ihre Mitarbeiter ein transformatives Die Vergütung der Mitglieder des Vorstands der MorphoSys AG soll herausragende Leistungen Für weitere detaillierte Informationen über wirtschaftliche Rahmenbedingungen im Geschäftsjahr II. Beschlussfassung über die Billigung eines Vergütungssystems für die Mitglieder Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft Auf die derzeitigen Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft findet das Vergütungssystem III. Beschlussfassung über die Billigung eines Vergütungssystems für die Mitglieder Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 19. Mai 2021 hat zudem auch IV. Veränderung in der Besetzung von Vorstand und Aufsichtsrat Im Geschäftsjahr 2021 gab es folgende Veränderungen im Vorstand: Sung Lee ist seit dem 2. Februar 2021 Mitglied des Vorstands und Chief Financial Officer In der Zusammensetzung des Aufsichtsrats gab es im Geschäftsjahr 2021 – mit Ausnahme B. Vergütung der Mitglieder des Vorstands der MorphoSys AG I. Überblick über die wesentlichen Vergütungsbestandteile Die Vergütung der Mitglieder des Vorstands setzt sich aus einer festen, erfolgsunabhängigen Die Höhe der Vergütung der Mitglieder des Vorstands hängt insbesondere von dem Verantwortungsbereich Auch wenn das Vergütungssystem 2021 im Geschäftsjahr 2021 keine Anwendung auf die Die Vergütung der Mitglieder des Vorstands wird regelmäßig vom Aufsichtsrat mit Unterstützung II. Erfolgsunabhängige Vergütungsbestandteile Grundvergütung Die Vorstandsmitglieder erhalten eine vertraglich vereinbarte feste Grundvergütung,
* Die Grundvergütung für Sung Lee wurde im Geschäftsjahr 2021 anteilig ab seinem Eintritt ** Das Gehalt von Dr. Roland Wandeler wird in US-$ ausgezahlt und mit einem durchschnittlichen Nebenleistungen Zusätzlich zur festen Grundvergütung erhalten die Vorstandsmitglieder marktübliche Zudem können den Vorstandsmitgliedern einmalige Leistungen wie beispielsweise Sonderleistungen Betriebliche Altersversorgung Die Vorstandsmitglieder nehmen an einem Versorgungsplan in Form einer Unterstützungskasse
* Für Dr. Roland Wandeler wurden die Beiträge in die US-Altersversorgung eingezahlt. III. Erfolgsabhängige Vergütungsbestandteile Jahresbonus (Short-Term-Incentive, STI) Die Mitglieder des Vorstands erhalten eine kurzfristige variable Vergütung in Form Zu diesem Zweck wurde für jedes Vorstandsmitglied ein Zielbetrag festgelegt, der die Zu Beginn des nachfolgenden Geschäftsjahres bewertet der Aufsichtsrat den Grad der Die Zielerreichung bemisst sich dabei wie folgt: Für jedes Company Goal legt der Aufsichtsrat die prozentuale Zielerreichung fest, die zwischen 0% und 125%
Auf der Basis der so errechneten Zielerreichungsgrade für jedes Erfolgsziel und der Da der Jahresbonus 2020 den Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 2021 ausgezahlt Jahresbonus 2020 Für das Geschäftsjahr 2020 hat der Aufsichtsrat die folgenden Leistungskriterien und
Trotz des Ausbruchs der COVID-19-Pandemie war das Geschäftsjahr 2020 für die Gesellschaft Nach Abschluss des Geschäftsjahres 2020 stellte sich die Zielerreichung für den Jahresbonus
Unter Berücksichtigung der festgelegten Gewichtung für die einzelnen Leistungskriterien
* Sung Lee war im Geschäftsjahr 2020 noch nicht Mitglied des Vorstands der Gesellschaft. ** Unter Zugrundelegung eines durchschnittlichen Umrechnungskurses von 1,00 € = 1,1827 Der Jahresbonus 2020 wurde den Mitgliedern des Vorstands im Februar 2021 ausgezahlt Jahresbonus 2021 Für das Geschäftsjahr 2021 hat der Aufsichtsrat für den Jahresbonus die folgenden
Das Geschäftsjahr 2021 war ein transformatives Jahr für die MorphoSys AG. Durch die Im Geschäftsjahr 2021 stellt sich die Zielerreichung für den Jahresbonus wie folgt
* Der Auszahlungsbetrag 2021 basierte auf den vorläufigen endgültigen Geschäftszahlen. Unter Berücksichtigung der festgelegten Gewichtung für die einzelnen Leistungskriterien
* Der Jahresbonus für Sung Lee wurde im Geschäftsjahr 2021 anteilig ab dem 2. Februar ** Unter Zugrundelegung eines durchschnittlichen Umrechnungskurses von 1,00 € = 1,1827 Der Jahresbonus 2021 wurde den Mitgliedern des Vorstands im Februar 2022 ausgezahlt Ausblick auf den Jahresbonus 2022 Für das Geschäftsjahr 2022 hat der Aufsichtsrat die folgenden Leistungskriterien und
Long-Term-Incentive (LTI) Die Mitglieder des Vorstands erhalten zudem eine langfristige variable Vergütung in Im Geschäftsjahr 2021 wurden die im Geschäftsjahr 2017 unter dem Aktienoptionsprogramm Der im Geschäftsjahr 2021 erfolgte Zufluss aus dem Aktienoptionsprogramm 2017 und Bedienung des Aktienoptionsprogramms 2017 Im Geschäftsjahr 2021 wurden Aktienoptionen, die unter dem Aktienoptionsplan 2017 Als Erfolgsziele für den Aktienoptionsplan 2017 waren zum einen die absolute Kursentwicklung Zur Ermittlung des Zielerreichungsgrads jedes Erfolgsziels wurde die Wartezeit in Absolute Aktienkursentwicklung Die absolute Kursentwicklung der Aktie der MorphoSys AG innerhalb eines Jahresabschnitts Relative Aktienkursentwicklung Bei dem Erfolgsziel relative Aktienkursentwicklung wird die Entwicklung des Börsenkurses Die Erfolgsziele wurden während der Wartezeit wie folgt erreicht:
* Durchschnittskurs der Aktie der MorphoSys AG im Xetra-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse ** Die auf der Grundlage der hier dargestellten Werte ermittelte Zielerreichung für *** Die auf der Grundlage der hier dargestellten Werte ermittelte Zielerreichung für Unter Zugrundelegung des Gesamtzielerreichungsgrads von 110% ergab sich die folgende
Im Geschäftsjahr 2021 hat weder Dr. Malte Peters noch ein früheres Mitglied des Vorstands, Bedienung des Performance Share Plan 2017 Im Geschäftsjahr 2021 wurden zudem sogenannte Performance Shares, die unter dem Performance Als Erfolgsziele für den Performance Share Plan 2017 waren zum einen die absolute Zur Ermittlung des Zielerreichungsgrads jedes Erfolgsziels wurde die Wartezeit in Die Anzahl der ausübbaren Performance Shares wird zudem mit einem vom Aufsichtsrat Nach Ablauf der Wartezeit bedient die Gesellschaft die ausübbaren Performance Shares Absolute Aktienkursentwicklung Die absolute Kursentwicklung der Aktie der MorphoSys AG innerhalb eines Jahresabschnitts Relative Aktienkursentwicklung Bei dem Erfolgsziel relative Aktienkursentwicklung wird die Entwicklung des Börsenkurses Die Erfolgsziele wurden während der Wartezeit wie folgt erreicht:
* Durchschnittskurs der Aktie der MorphoSys AG im Xetra-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse ** Die auf der Grundlage der hier dargestellten Werte ermittelte Zielerreichung für *** Die auf der Grundlage der hier dargestellten Werte ermittelte Zielerreichung für Bei den vorzeitig ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedern Dr. Simon Moroney, Dr. Marlies Unter Zugrundelegung der individuellen Zielerreichungsgrade ergaben sich die folgenden
Sowohl Dr. Malte Peters als auch sämtliche früheren Mitglieder des Vorstands, denen Performance Share Unit Program 2021 Im Geschäftsjahr 2021 wurden den Mitgliedern des Vorstands insgesamt 54.232 sogenannte Die nachfolgende Tabelle enthält eine Darstellung der den Vorstandsmitgliedern im
*Die Zuteilung von Performance Share Units an Sung Lee beinhaltet auch 6.277 Performance Als Erfolgsziele für das Performance Share Unit Program 2021 hat der Aufsichtsrat Absolute Aktienkursentwicklung Die absolute Kursentwicklung der Aktie der MorphoSys AG bemisst sich anhand eines Relative Aktienkursentwicklung Die relative Kursentwicklung der Aktie der MorphoSys AG bemisst sich anhand eines Entwicklung der Mitarbeiterzufriedenheit (Workforce Engagement) innerhalb der MorphoSys-Gruppe Zusätzlich zu den Erfolgszielen der absoluten und der relativen Aktienkursentwicklung Absolute Mitarbeiterzufriedenheit Für das Erfolgsziel der absoluten Mitarbeiterzufriedenheit werden die Werte zur Mitarbeiterzufriedenheit Relative Mitarbeiterzufriedenheit Für das Erfolgsziel der relativen Mitarbeiterzufriedenheit wird die Mitarbeiterzufriedenheit Die Gesamtzielerreichung des Performance Share Unit Program 2021 sowie die sich hieraus IV. Sonstige Vergütungsregelungen Einhaltung der Maximalvergütung Die im Vergütungssystem 2021 festgelegte Maximalvergütung findet für die derzeitigen Malus- und Clawback-Regelungen Derzeit sehen lediglich der Anstellungsvertrag des Vorstandsmitglieds Sung Lee sowie Leistungen bei Vertragsbeendigung Abfindungsregelungen In den Anstellungsverträgen der Vorstandsmitglieder sind Abfindungsregelungen vereinbart, Dr. Roland Wandeler erhält anlässlich seines Ausscheidens aus der Gesellschaft mit Kontrollwechsel Bei einem Kontrollwechsel können die Mitglieder des Vorstands ihren Anstellungsvertrag Darüber hinaus werden im Falle eines Kontrollwechsels alle gewährten Aktienoptionen, Wettbewerbsverbote Mit den Vorstandsmitgliedern sind Wettbewerbsverbote für eine Dauer von sechs Monaten V. Individualisierte Offenlegung der Vergütung der Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr Zielvergütung der gegenwärtigen Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2021 Die folgende Tabelle stellt die jeweilige Zielvergütung der Vorstandsmitglieder für
* Anlässlich seiner Bestellung zum Mitglied des Vorstands der Gesellschaft im Geschäftsjahr Im Geschäftsjahr 2021 gewährte und geschuldete Vergütung der gegenwärtigen Vorstandsmitglieder Die folgenden Tabellen stellen die den gegenwärtigen Vorstandsmitgliedern im Geschäftsjahr Der Jahresbonus (STI) für das Geschäftsjahr 2021 wird der Höhe nach erst im Geschäftsjahr Ferner wurden im Geschäftsjahr 2021 die im Geschäftsjahr 2017 gewährten Aktienoptionen Neben den Vergütungshöhen wird gemäß § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG auch der relative
* In den Nebenleistungen für Dr. Jean-Paul Kress und Dr. Malte Peters ist im Jahr 2020 ** Die Vergütung von Dr. Roland Wandeler wurde vollständig von der MorphoSys US Inc. Im Geschäftsjahr 2021 gewährte und geschuldete Vergütung der früheren Vorstandsmitglieder Die nachfolgende Tabelle zeigt die den früheren Vorstandsmitgliedern im Geschäftsjahr
* Für Jens Holstein ist in Sonstiges eine Abfindungszahlung in Höhe von 2.300,0 Tsd. ** Die Vorstandstätigkeit von Dr. Marlies Sproll ruhte im Zeitraum 15.04.2017 bis 31.10.2017. C. Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 19. Mai 2021 hat ein Vergütungssystem Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten neben dem Ersatz ihrer Auslagen eine jährliche Zusätzlich erhalten der Aufsichtsratsvorsitzende 4.000,00 € für jede von ihm geleitete Im Geschäftsjahr 2021 erhielten die Mitglieder des Aufsichtsrats insgesamt 625.872 Die feste jährliche Grundvergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats sowie die Vergütung
D. Vergleichende Darstellung der Vergütungs- und Ertragsentwicklung Die nachfolgende Tabelle stellt gemäß § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AktG die Ertragsentwicklung Die Ertragsentwicklung wird anhand der Kennzahl Jahresüberschuss/-fehlbetrag der MorphoSys Für die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats wird die im jeweiligen Geschäftsjahr Für die Darstellung der durchschnittlichen Vergütung der Arbeitnehmer wird auf die Die durchschnittliche Vergütung der Arbeitnehmer umfasst den Personalaufwand für Löhne Somit entspricht die Vergütung der Arbeitnehmer im Grundsatz der gewährten und geschuldeten
* Für Jens Holstein ist im Jahr 2021 eine Abfindungszahlung in Höhe von 2.300,0 Tsd. ** Die Vorstandstätigkeit von Dr. Marlies Sproll ruhte im Zeitraum 15.04.2017 bis 31.10.2017. *** Die Darstellung einer Veränderung zum Geschäftsjahr 2020 ist aufgrund des Eintritts
E. Sonstiges MorphoSys unterhält eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für die Vorstandsmitglieder. F. Ergänzende Hinweise Dieser Bericht liegt auch in einer englischsprachigen Übersetzung vor. Bei etwaigen |
II.
Schriftlicher Bericht des Vorstands zu Tagesordungspunkt 7
gemäß § 203 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG
(Beschlussfassung über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2022-I unter
Ausschluss des Bezugsrechts zur Bedienung von unter einem „Restricted Stock Unit Program“
der Gesellschaft an Führungskräfte und Mitarbeiter (einschließlich Directors und Officers)
von US-Tochtergesellschaften der Gesellschaft auszugebenden „Restricted Stock Units“
sowie über eine entsprechende Änderung des § 5 der Satzung)
Unter Tagesordnungspunkt 7 der Hauptversammlung am 18. Mai 2022 schlagen Vorstand
und Aufsichtsrat vor, ein neues genehmigtes Kapital (Genehmigtes Kapital 2022-I) zu
schaffen. Gemäß § 203 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG erstattet der
Vorstand der Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 7 den folgenden Bericht über den
Grund für den Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre bei Ausgabe der neuen Aktien
aus dem Genehmigten Kapital 2022-I:
1. |
Hintergrund des zur Beschlussfassung vorgeschlagenen Genehmigten Kapitals 2022-I In 2021 hat die Gesellschaft die Constellation Pharmaceuticals Inc. erworben und hierdurch Ein attraktives und wettbewerbsfähiges Vergütungsprogramm stellt eine wesentliche Das neue RSUP soll im Wesentlichen den bisherigen Restricted Stock Units Programmen |
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2. |
Geplante wesentliche Eckpunkte des RSUP Das RSUP soll nach gegenwärtigem Stand wie folgt implementiert werden:
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3. |
Genehmigtes Kapital 2022-I Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt derzeit 34.231.943,00 €. Im Rahmen des Genehmigten Um die Flexibilität der Gesellschaft zu erhöhen und die Liquidität der Gesellschaft |
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4. |
Ausschluss des Bezugsrechts und Ausgabebetrag Im Rahmen des Genehmigten Kapitals 2022-I soll das Bezugsrecht der Aktionäre gemäß Der Ausgabebetrag der neuen Aktien aus dem Genehmigten Kapital 2022-I muss mindestens Eine mögliche Stimmrechtsverwässerung der vom Bezugsrecht ausgeschlossenen Aktionäre |
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5. |
Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2022-I Der Vorstand wird die jeweils nächste Hauptversammlung über die Ausnutzung des Genehmigten |
III.
Internetseite der Gesellschaft und dort zugängliche Unterlagen und Informationen
Diese Einladung zur virtuellen Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich
zu machenden Unterlagen und weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung
sind ab der Einberufung der Hauptversammlung auf der Internetseite der MorphoSys AG
unter
www.morphosys.de/hv
abrufbar.
Etwaige bei der MorphoSys AG eingehende und veröffentlichungspflichtige Gegenanträge,
Wahlvorschläge und/oder Ergänzungsverlangen von Aktionären werden ebenfalls über die
oben genannte Internetseite zugänglich gemacht werden. Dort werden nach der Hauptversammlung
auch die festgestellten Abstimmungsergebnisse veröffentlicht.
Über die Internetseite ist auch der passwortgeschützte Internetservice zur virtuellen
Hauptversammlung erreichbar, der für die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre oder
deren Bevollmächtigte u.a. eine Ausübung des Stimmrechts im Wege der elektronischen
Briefwahl vorsieht und während der Hauptversammlung ermöglicht. Über den passwortgeschützten
Internetservice können die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre oder deren Bevollmächtigte
die Hauptversammlung am 18. Mai 2022 ab 14.00 Uhr (MESZ) in voller Länge live in Bild und Ton im Wege elektronischer
Zuschaltung (keine elektronische Teilnahme) verfolgen.
IV.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
Im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft
eingeteilt in 34.231.943 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt
eine Stimme. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
83.154 eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der teilnahme-
und stimmberechtigten Aktien beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
somit 34.148.789 Stück.
V.
Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische
Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten, Übertragung in Bild und Ton
Mit Blick auf die fortdauernde COVID-19-Pandemie wird die ordentliche Hauptversammlung
am 18. Mai 2022 auf Grundlage des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-,
Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der
COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020 (BGBl. I S. 569, 570), das zuletzt durch Artikel
15 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147) geändert worden ist (nachfolgend
„COVID-19-Maßnahmengesetz“), als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer
Bevollmächtigten, jedoch mit der Möglichkeit zur Teilnahme im Wege der elektronischen
Zuschaltung (Teilnahme), durchgeführt.
Die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft) können daher nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie
können die gesamte Hauptversammlung jedoch per Bild- und Tonübertragung auf der Internetseite
der MorphoSys AG unter
www.morphosys.de/hv
über den passwortgeschützten Internetservice verfolgen; diese Bild- und Tonübertragung
ermöglicht keine Teilnahme an der Hauptversammlung im Sinne von § 118 Abs. 1 Satz
2 AktG und keine elektronische Teilnahme im Sinne von § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, 2.
Alt. COVID-19-Maßnahmengesetz. Den ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären werden anstelle
der herkömmlichen Eintrittskarte mit dem HV-Ticket individuelle Zugangsdaten zum passwortgeschützten
Internetservice zugeschickt, mit denen die Aktionäre den auf der Internetseite der
MorphoSys AG unter
www.morphosys.de/hv
zugänglichen passwortgeschützten Internetservice nutzen können.
VI.
Passwortgeschützter Internetservice zur Hauptversammlung
Auf der Internetseite der MorphoSys AG unter
www.morphosys.de/hv
steht ab dem 27. April 2022, 0:00 Uhr (MESZ), ein passwortgeschützter Internetservice
zur Verfügung. Über diesen können die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre (und ggf.
deren Bevollmächtigte) unter anderem gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren die Hauptversammlung
in Bild und Ton verfolgen, ihr Stimmrecht ausüben, Vollmachten erteilen, Fragen einreichen
oder Widerspruch zu Protokoll erklären. Um den passwortgeschützten Internetservice
nutzen zu können, müssen sie sich mit den individuellen Zugangsdaten, die sie nach
erfolgter Anmeldung und dem Nachweis des Anteilsbesitzes erhalten, einloggen.
Die individuellen Zugangsdaten für die Nutzung des passwortgeschützten Internetservices
unter
www.morphosys.de/hv
werden nach der fristgerechten Anmeldung einschließlich des Eingangs des Nachweises
des Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft (siehe dazu nachfolgenden Abschnitt VII.)
übersandt.
VII.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung
und die Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts
Zur Teilnahme durch elektronische Zuschaltung zu der Hauptversammlung und zur Ausübung
der Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts, sind nach § 17 Abs. 1 der Satzung
diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung
nachweisen (ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre). Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung müssen der Gesellschaft spätestens
bis zum Ablauf des
11. Mai 2022
(24:00 Uhr MESZ)
unter folgender Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zugehen (z.B. als eingescannte
Datei im pdf-Format):
MorphoSys AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
Telefax: +49 (0)89 / 889 690 633
E-Mail: anmeldung@better-orange.de
Für den Nachweis der Berechtigung reicht ein Nachweis des Anteilsbesitzes in Textform
durch den Letztintermediär gemäß § 67c Abs. 3 AktG aus. Der Nachweis muss sich auf
den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d.h. auf den
27. April 2022
(0:00 Uhr MESZ (Nachweisstichtag)),
beziehen.
Die Better Orange IR & HV AG ist für die Anmeldung und den Nachweis des Anteilsbesitzes
die Empfangsbevollmächtigte der Gesellschaft.
Nach fristgerechter Anmeldung einschließlich des Eingangs des Nachweises des Anteilsbesitzes
bei der Gesellschaft werden den Aktionären individuelle Zugangsdaten für die Nutzung
des passwortgeschützten Internetservices übersandt. Wir bitten die Aktionäre, frühzeitig
für die Anmeldung und Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft
Sorge zu tragen.
Registrierte Inhaber von American Depositary Shares (ADSs) erhalten die Informationen
und Unterlagen zur Hauptversammlung von der Bank of New York Mellon, PO Box 505000,
Louisville, KY 40233-5000, USA. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an BNY Mellon Shareowner
Services (shrrelations@cpushareownerservices.com; Tel.: +1-201-680-6825 oder gebührenfrei
von innerhalb der USA: +1-888-269-2377).
VIII.
Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)
Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den Umfang und
die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis
zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung
des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record
Date erbracht hat. Personen, die zum Record Date noch keine Aktien besitzen und erst
danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, sie
lassen sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen (siehe unten, Ziffer
XI. „Bevollmächtigung eines Dritten zur Ausübung des Stimmrechts und sonstiger Rechte“).
Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis des Anteilsbesitzes
erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Record Date veräußern. Mit
dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes
einher. Der Nachweisstichtag ist kein relevantes Datum für eine eventuelle Dividendenberechtigung.
IX.
Ausübung des Stimmrechts durch elektronische Briefwahl
Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre können ihre Stimmen, auch ohne an der Hauptversammlung
teilzunehmen, im Wege elektronischer Kommunikation (elektronische Briefwahl) unter Nutzung des unter der Internetadresse
www.morphosys.de/hv
zugänglichen passwortgeschützten Internetservices gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren
abgeben, ändern oder widerrufen. Diese Möglichkeit der elektronischen Briefwahl steht
bis zum Beginn der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung am 18. Mai 2022
zur Verfügung. Entsprechendes gilt für einen Widerruf oder eine Änderung der Stimmabgabe
durch elektronische Briefwahl.
X.
Ausübung des Stimmrechts durch Vollmachts- und Weisungserteilung
an Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
Die Gesellschaft bietet den ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären an, einen von der
Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen.
Ein Vollmachts- und Weisungsformular wird diesen Aktionären zusammen mit den Zugangsdaten
zu dem unter der Internetadresse
www.morphosys.de/hv
zugänglichen passwortgeschützten Internetservice übersandt und steht dort auch zum
Download zur Verfügung.
Vollmachten mit Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
können bis zum
17. Mai 2022
(24:00 Uhr MESZ (Datum des Eingangs))
an die nachfolgende Adresse, Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse übersandt, geändert
oder widerrufen werden:
MorphoSys AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Telefax: +49 (0)89 889 690 655
E-Mail: morphosys@better-orange.de
oder unter Nutzung des unter der Internetadresse
www.morphosys.de/hv
zugänglichen passwortgeschützten Internetservices gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren
abgegeben, geändert oder widerrufen werden. Entscheidend ist der Zeitpunkt des Zugangs
bei der Gesellschaft.
Am Tag der virtuellen Hauptversammlung können Vollmachten mit Weisungen an die von
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch noch bis zum Beginn der Abstimmung
über den passwortgeschützten Internetservice unter
www.morphosys.de/hv
gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren abgegeben, geändert oder widerrufen werden.
Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen
diesen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die
Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Ohne solche ausdrücklichen
Weisungen werden die Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nicht ausüben.
XI.
Bevollmächtigung eines Dritten zur Ausübung des Stimmrechts und sonstiger Rechte
Die Aktionäre können ihr Stimmrecht und sonstige Rechte in der Hauptversammlung auch
durch Bevollmächtigte, z.B. durch einen Intermediär, eine Vereinigung von Aktionären,
einen Stimmrechtsberater oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch
dann ist eine fristgemäße Anmeldung des jeweiligen Anteilsbesitzes mit dem entsprechenden
Nachweis erforderlich. Bevollmächtigte Dritte können das Stimmrecht ihrerseits durch
elektronische Briefwahl oder Vollmacht und Weisung an die Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft ausüben (siehe oben). Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person,
kann die Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG eine oder mehrere von diesen
zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber
der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB), wenn keine Vollmacht nach § 135
AktG erteilt wird.
Ein Vollmachtsformular wird den ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären zusammen mit
den Zugangsdaten zu dem unter der Internetadresse
www.morphosys.de/hv
zugänglichen passwortgeschützten Internetservice übersandt und steht dort auch zum
Download zur Verfügung.
Bei Bevollmächtigung von Intermediären, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberatern
oder diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen gelten
die besonderen Vorschriften des § 135 AktG, die unter anderem verlangen, dass die
Vollmacht nachprüfbar festzuhalten ist. Hier können daher Ausnahmen von dem allgemeinen
Textformerfordernis gelten. Die betreffenden Vollmachtsempfänger setzen unter Umständen
besondere Regelungen für ihre eigene Bevollmächtigung fest. Die Aktionäre werden deshalb
gebeten, sich ggf. mit den betreffenden Vollmachtsempfängern rechtzeitig über die
jeweilige Form und das Verfahren der Bevollmächtigung abzustimmen.
Die Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der
Gesellschaft erfolgen. Der Nachweis der Bevollmächtigung kann an die Gesellschaft
bis zum
17. Mai 2022
(24:00 Uhr MESZ (Datum des Eingangs))
an die nachfolgende Adresse, Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse übersandt, geändert
oder widerrufen werden:
MorphoSys AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Telefax: +49 (0)89 889 690 655
E-Mail: morphosys@better-orange.de
oder unter Nutzung des unter der Internetadresse
www.morphosys.de/hv
zugänglichen passwortgeschützten Internetservices gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren
abgegeben, geändert oder widerrufen werden. Entscheidend ist der Zeitpunkt des Zugangs
bei der Gesellschaft.
Am Tag der virtuellen Hauptversammlung können Vollmachten ausschließlich unter Nutzung
des unter der Internetadresse
www.morphosys.de/hv
zugänglichen passwortgeschützten Internetservices gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren
abgegeben, geändert oder widerrufen werden.
Die Teilnahme des Bevollmächtigten durch elektronische Zuschaltung über den passwortgeschützten
Internetservice setzt voraus, dass der Bevollmächtigte die entsprechenden Zugangsdaten
zum passwortgeschützten Internetservice erhält.
XII.
Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG
i.V.m. § 1 Abs. 2 COVID-19-Maßnahmengesetz / Fragerecht der Aktionäre
Das Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG ist im Falle einer virtuellen
Hauptversammlung nach § 1 Abs. 2 COVID-19-Maßnahmengesetz eingeschränkt. Danach haben
die Aktionäre lediglich das Recht, Fragen im Wege der elektronischen Kommunikation
zu stellen (§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 COVID-19-Maßnahmengesetz). Der Vorstand kann zudem
festlegen, dass Fragen spätestens einen Tag vor der Hauptversammlung einzureichen
sind (§ 1 Abs. 2 Satz 2 COVID-19-Maßnahmengesetz, 2. Halbsatz). Hiervon hat der Vorstand
der MorphoSys AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats Gebrauch gemacht.
Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre haben das Recht, im Wege der elektronischen Kommunikation
Fragen zu stellen (vgl. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 COVID-19-Maßnahmengesetz). Etwaige
Fragen sind bis spätestens einen Tag vor der Hauptversammlung, d.h. bis zum Ablauf
des
16. Mai 2022
(24:00 Uhr MESZ)
über den unter der Internetadresse
www.morphosys.de/hv
zugänglichen passwortgeschützten Internetservice gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren
einzureichen.
Nach Ablauf der vorstehend genannten Frist oder nicht in deutscher Sprache eingereichte
Fragen werden nicht berücksichtigt. Es ist möglich, die Fragensteller im Rahmen der
Fragenbeantwortung grundsätzlich namentlich zu nennen.
Der Vorstand entscheidet gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 COVID-19-Maßnahmengesetz, 1. Halbsatz
nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, wie er Fragen beantwortet.
XIII.
Erklärung von Widersprüchen zu Protokoll
Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre, die ihr Stimmrecht im Wege der elektronischen
Briefwahl oder über Vollmachtserteilung ausgeübt haben, können vom Beginn bis zum
Ende der Hauptversammlung über den unter der Internetadresse
www.morphosys.de/hv
zugänglichen passwortgeschützten Internetservice gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren
auf elektronischem Wege Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu Protokoll
des Notars erklären. Ein persönliches Erscheinen von Aktionären in der Hauptversammlung
ist hierfür nicht erforderlich und auch nicht möglich.
XIV.
Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit
gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den
anteiligen Betrag von 500.000,00 € am Grundkapital der Gesellschaft (dies entspricht
500.000 Stückaktien) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung
gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder
eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der
MorphoSys AG zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung,
also spätestens bis zum Ablauf des
17. April 2022
(24:00 Uhr MESZ)
unter folgender Adresse zugehen:
MorphoSys AG
Der Vorstand
Semmelweisstraße 7
82152 Planegg
Deutschland
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag
des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur
Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten, wobei § 70 AktG bei der Berechnung
der Aktienbesitzzeit Anwendung findet. Der Tag des Zugangs des Verlangens ist nicht
mitzurechnen. Eine Verlegung von einem Sonntag, einem Sonnabend oder einem Feiertag
auf einen zeitlich vorausgehenden oder nachfolgenden Werktag kommt nicht in Betracht.
Die §§ 187 bis 193 BGB sind nicht entsprechend anzuwenden.
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit sie nicht bereits
mit der Einberufung bekannt gemacht wurden – unverzüglich nach Zugang des Verlangens
im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet,
bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten
Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem im Internet unter
www.morphosys.de/hv
veröffentlicht und den Aktionären mitgeteilt.
XV.
Gegenanträge gemäß § 126 Abs. 1 AktG und Wahlvorschläge
gemäß § 127 AktG i.V.m. § 1 Absatz 2 Satz 3 COVID-19-Maßnahmengesetz
Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge von
Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge
zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern übersenden. Gegenanträge
(nebst einer etwaigen Begründung), Wahlvorschläge und sonstige Anfragen von Aktionären
zur Hauptversammlung sind ausschließlich an die nachstehende Adresse zu richten:
MorphoSys AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
Telefax: +49 (0)89 889 690 655
E-Mail: antraege@better-orange.de
Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
Die Better Orange IR & HV AG ist für Gegenanträge und Wahlvorschläge die Empfangsbevollmächtigte
der Gesellschaft.
Bis 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, also bis spätestens zum Ablauf des
3. Mai 2022
(24:00 Uhr MESZ)
bei vorstehender Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse mit Nachweis der Aktionärseigenschaft
eingegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge einschließlich des Namens des Aktionärs
sowie zugänglich zu machender Begründungen werden nach ihrem Eingang den anderen Aktionären
im Internet unter
www.morphosys.de/hv
zugänglich gemacht, sofern die übrigen Voraussetzungen für eine Pflicht zur Veröffentlichung
gemäß § 126 AktG erfüllt sind. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls
unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.
Zusätzlich zu den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Gründen braucht der Vorstand einen
Wahlvorschlag unter anderem auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn der Vorschlag
nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des Kandidaten enthält. Vorschläge zur Wahl
von Aufsichtsratsmitgliedern müssen auch dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn
ihnen keine Angaben zu der Mitgliedschaft der vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten
in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5
AktG beigefügt sind.
Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären, die nach § 126 oder § 127 AktG zugänglich
zu machen sind, gelten gemäß § 1 Absatz 2 Satz 3 COVID-19-Maßnahmengesetz als in der
Hauptversammlung gestellt, wenn der den Antrag stellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende
Aktionär ordnungsgemäß legitimiert und zur Hauptversammlung angemeldet ist.
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß § 122 Abs. 2, § 126
Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG i.V.m. § 1 Abs. 2 COVID-19-Maßnahmengesetz sind auf
der Internetseite der MorphoSys AG unter der Internetadresse
www.morphosys.de/hv
zugänglich gemacht.
XVI.
Information zum Datenschutz für Aktionäre
Die MorphoSys AG verarbeitet personenbezogene Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse,
Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Stimmrechtskarte
(„HV-Ticket“); gegebenenfalls Name, Anschrift und E-Mail-Adresse des vom jeweiligen Aktionär
benannten Aktionärsvertreters) auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um
den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung
zu ermöglichen und die gesetzlichen Bestimmungen einer Hauptversammlung einzuhalten,
einschließlich der Bestimmungen des COVID-19-Maßnahmengesetzes zur Durchführung einer
virtuellen Hauptversammlung.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Aktionäre ist für ihre Teilnahme
an der virtuellen Hauptversammlung zwingend erforderlich. Für die Verarbeitung ist
die MorphoSys AG die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung
ist Art. 6 (1) lit. c) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Die Dienstleister der MorphoSys AG, welche zum Zwecke der Ausrichtung der virtuellen
Hauptversammlung beauftragt werden (insbesondere Hauptversammlungs-, IT-, Druck- und
Versanddienstleister), erhalten von der MorphoSys AG nur solche personenbezogenen
Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind
und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der MorphoSys AG. Darüber hinaus
können die Daten der Aktionäre an auskunftsberechtigte Behörden übermittelt werden.
Ihre Daten werden nicht an ein Drittland übermittelt.
Sofern Aktionäre von der Möglichkeit Gebrauch machen, im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung
Fragen einzureichen und ihre Fragen dort behandelt werden, erfolgt dies gegebenenfalls
unter Nennung ihres Namens. Dieser kann von anderen Teilnehmern der virtuellen Hauptversammlung
zur Kenntnis genommen werden. Diese Datenverarbeitung durch Nennung des Namens des
jeweiligen Aktionärs ist zur Wahrung unseres berechtigten Interesses, den Ablauf der
virtuellen Hauptversammlung möglichst an eine physische Hauptversammlung anzugleichen,
erforderlich. Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO.
Grundsätzlich werden personenbezogenen Daten der Aktionäre gelöscht oder anonymisiert,
sobald sie für die oben genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind und uns nicht
gesetzliche Nachweis- und Aufbewahrungspflichten zu einer weiteren Speicherung verpflichten.
Die Aktionäre haben ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-,
Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung ihrer personenbezogenen
Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach den Art. 15 ff. DSGVO. Diese Rechte
können sie gegenüber der MorphoSys AG unentgeltlich über die E-Mail-Adresse
datenschutz@morphosys.com
oder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:
MorphoSys AG
Semmelweisstraße 7
82152 Planegg
Zudem steht ihnen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art.
77 DSGVO zu.
Sie erreichen unseren betrieblichen Datenschutzbeauftragten unter:
MorphoSys AG
Datenschutzbeauftragter
c/o intersoft consulting services AG
Beim Strohhause 17, 20097 Hamburg
E-Mail: datenschutz@morphosys.com
Weitere Informationen zum Datenschutz sind auf der Internetseite der MorphoSys AG
unter
www.morphosys.de/datenschutz
zu finden.
Planegg, im April 2022
MorphoSys AG
Der Vorstand