Henkel AG & Co. KGaA – Dividendenbekanntmachung

Henkel AG & Co. KGaA

Düsseldorf

Wertpapier-Kenn-Nr.: 604 840/​604 843
ISIN: DE 0006048408/​DE 0006048432

Die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft vom 4. April 2022 hat u. a.
die Ausschüttung einer Dividende von Euro 1,83 je Stammaktie und von Euro 1,85 je Vorzugsaktie aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2021 beschlossen.

Die auf die Stammaktien bzw. Vorzugsaktien entfallende Dividende wird ab dem 7. April
2022 grundsätzlich durch die depotführenden Kreditinstitute ausgezahlt.

Die Auszahlung der Dividende auf die Stammaktien und die Vorzugsaktien erfolgt grundsätzlich
unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer und 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer
(insgesamt 26,375 %) und gegebenenfalls Kirchensteuer. Die Besteuerung der Dividende
erfolgt bei inländischen Aktionären nach den Vorschriften des deutschen Einkommensteuer-
bzw. Körperschaftsteuergesetzes.

Mit dem Steuerabzug gilt die deutsche Einkommensteuer für private Kapitalerträge als
abgegolten (sogenannte „Abgeltungssteuer“). Unabhängig davon kann auf Antrag die Dividende
zusammen mit sämtlichen übrigen Kapitalerträgen des Kalenderjahres in die Einkommensteuerveranlagung
einbezogen werden, wenn dies zu einer insgesamt niedrigeren Einkommensteuer führt
(sogenannte Günstigerprüfung).

Aufgrund individueller Gegebenheiten des Aktionärs (z. B. Nicht-Veranlagungsbescheinigung
oder Freistellungsauftrag) kann der Steuerabzug entfallen beziehungsweise eine Erstattung
der einbehaltenen Kapitalertragsteuer, des Solidaritätszuschlags und gegebenenfalls
der Kirchensteuer beantragt werden.

Bei ausländischen Aktionären können sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer und
der Solidaritätszuschlag nach Maßgabe bestehender Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden Ansässigkeitsstaat ermäßigen.
Ausländischen Aktionären wird empfohlen, sich wegen der steuerlichen Behandlung der
Dividende beraten zu lassen.

Aktionäre, deren Henkel-Stamm- bzw. Vorzugsaktien sich nicht bei einem Kreditinstitut
in Depotverwahrung befinden, können die auf die Stammaktien bzw. Vorzugsaktien entfallende
Dividende jeweils gegen Einreichung des Gewinnanteilscheins Nr. 35 einfordern.

Zahlstelle ist die Commerzbank AG mit sämtlichen Niederlassungen.

 

Düsseldorf, im April 2022

Henkel AG & Co. KGaA

Der Vorstand

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