HAHN-Immobilien-Beteiligungs AG – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

HAHN-Immobilien-Beteiligungs AG

Bergisch Gladbach

ISIN: DE000A2BPK00
WKN: A2BPK0

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zur

ordentlichen Hauptversammlung

am

Dienstag, den 7. Juni 2022, um 14:00 Uhr (MESZ),

die als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz
der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abgehalten wird.

Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist in den
Geschäftsräumen der Gesellschaft, Buddestraße 14, 51429 Bergisch Gladbach.

 
I.

Tagesordnung

 
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses
zum 31. Dezember 2021, des Konzernlageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2021

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:

Der im Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2021 ausgewiesene Bilanzgewinn
in Höhe von 16.878.494,64 Euro wird wie folgt verwendet:

Ein Teilbetrag in Höhe von 3.770.414,70 Euro wird zur Ausschüttung einer Dividende
von 0,29 Euro je dividendenberechtigte Stückaktie an die Aktionäre verwendet.

Der verbleibende Teilbetrag in Höhe von 13.108.079,94 Euro wird auf neue Rechnung
vorgetragen.

Zu diesem Vorschlag wird darauf hingewiesen, dass der Anspruch der Aktionäre auf ihre
Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig
wird (§ 58 Abs. 4 Satz 2 AktG). Dementsprechend soll die Dividende am 10. Juni 2022
ausgezahlt werden.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern
des Vorstands Entlastung für das am 31. Dezember 2021 beendete Geschäftsjahr zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern
des Aufsichtsrats Entlastung für das am 31. Dezember 2021 beendete Geschäftsjahr zu
erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers
für das Geschäftsjahr 2022

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr
2022 zu wählen.

 
II.

Weitere Angaben und Hinweise

 
1.

Virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre

Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats gemäß § 1 Abs. 1, Abs. 2 und Abs.
6 Satz 1 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-,
Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie
(COVID-19-Gesetz) in Verbindung mit §§ 118 Abs. 2, Abs. 3 Satz 2 und Abs. 4 des Aktiengesetzes
(AktG) entschieden,

dass die Versammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten
(mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) als virtuelle
Hauptversammlung abgehalten, für diese jedoch vollständig in Bild und Ton im Internet
übertragen wird,

dass die Aktionäre ihre Stimmrechte ausschließlich über elektronische Kommunikation
(per Briefwahl auf elektronischem Weg) sowie Vollmachterteilung ausüben können,

dass den Aktionären im Rahmen des ihnen im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumten
Fragerechts vorgegeben wird, ihre Fragen bis spätestens einen Tag vor der Versammlung
im Wege elektronischer Kommunikation einzureichen,

dass den Aktionären, die ihr Stimmrecht nach dem vorstehenden zweiten Spiegelstrich
ausgeübt haben, in Abweichung von § 245 Nr. 1 AktG unter Verzicht auf das Erfordernis
des Erscheinens in der Hauptversammlung eine Möglichkeit zum Widerspruch gegen einen
Beschluss der Hauptversammlung eingeräumt wird,

dass Mitglieder des Aufsichtsrats im Wege der Bild- und Tonübertragung an der Versammlung
teilnehmen können.

Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung 2022 als virtuelle Hauptversammlung
nach Maßgabe der Regelungen des COVID-19-Gesetzes führt zu Modifikationen in den Versammlungsabläufen
und bei den Rechten der Aktionäre. Wenn in Abschnitt II von „Teilnahme“ gesprochen
wird, ist damit die Wahrnehmung von vorstehend umschriebenen Rechten bzw. Möglichkeiten
im Sinne von § 1 Abs. 2 COVID-19-Gesetz gemeint, nicht hingegen eine darüberhinausgehende
Ausübung von Aktionärsrechten und auch weder eine Teilnahme der Aktionäre und ihrer
Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter,
wie vom Gesetzgeber ausdrücklich als zulässig angesehen) vor Ort noch eine Teilnahme
an der Hauptversammlung im Wege elektronischer Kommunikation nach § 118 Abs. 1 Satz
2 AktG bzw. § 1 Abs. 1, 1. Alternative COVID-19-Gesetz (elektronische Teilnahme).

Wir bitten unsere Aktionäre um besondere Beachtung der nachstehenden Hinweise zur
Anmeldung zur Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts sowie zu weiteren Aktionärsrechten.

2.

Voraussetzungen zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung
der Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, die für die Berechtigten vorliegend nur durch
die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter und ansonsten durch elektronische
Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung in Bild und Ton möglich ist, und zur Ausübung
der Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts, ist entsprechend § 15 Abs. (1)
der Satzung in Verbindung mit § 123 Abs. 2 und 3 sowie § 67 Abs. 2 AktG nur berechtigt,
wer sich zur Hauptversammlung anmeldet und für den die angemeldeten Aktien im Aktienregister
der Gesellschaft eingetragen sind (Teilnahmeberechtigte).

Die Anmeldung muss in Textform erstellt sein, in deutscher oder englischer Sprache
erfolgen und der Gesellschaft spätestens

bis zum 31. Mai 2022, 24:00 Uhr (MESZ),

unter folgender Anschrift oder E-Mail-Adresse zugehen:

HAHN-Immobilien-Beteiligungs AG
c/​o AAA HV Management GmbH
Am Stadion 18-24
51465 Bergisch Gladbach
oder per E-Mail: hahnag2022@aaa-hv.de

Nach Erfüllung der vorstehenden Teilnahmevoraussetzungen werden den Teilnahmeberechtigten
Zugangskarten für die virtuelle Hauptversammlung übersandt. Die Zugangskarten enthalten
die persönlichen Daten für den Zugang zu dem internetbasierten System zur Bild- und
Tonübertragung sowie zur Ausübung des Stimmrechts und sonstiger Aktionärsrechte zu
dieser Hauptversammlung („HV-Portal“).

Um den rechtzeitigen Erhalt der Zugangskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre,
frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung an die Gesellschaft unter der vorgenannten
Anschrift oder E-Mail-Adresse Sorge zu tragen.

Die Einberufung zur Hauptversammlung einschließlich der Tagesordnung sowie Unterlagen
zur Anmeldung bzw. Vollmachterteilung wird die Gesellschaft den zu Beginn des 21.
Tages vor dem Tag der Hauptversammlung, mithin am 17. Mai 2022, 00:00 Uhr (MESZ),
im Aktienregister Eingetragenen sowie den Aktionären und Intermediären, die es verlangen,
übersenden (§ 125 Abs. 2 AktG). Die vorgenannten Unterlagen stehen auch im Internet
unter der Adresse

www.hahnag.de/​investor-relations/​hauptversammlung/​

zum Abruf zur Verfügung.

Intermediäre, Aktionärsvereinigungen und andere, mit diesen nach aktienrechtlichen
Bestimmungen gleichgestellte Personen oder Institutionen dürfen das Stimmrecht für
Aktien, die ihnen nicht gehören, als deren Inhaber sie aber im Aktienregister eingetragen
sind, nur aufgrund einer Ermächtigung ausüben; Näheres hierzu regelt § 135 AktG.

Hinweise zum Umschreibestopp im Aktienregister

Da die Aktien der Gesellschaft Namensaktien sind, bestehen im Verhältnis zur Gesellschaft
Rechte und Pflichten aus Aktien gemäß § 67 Abs. 2 Satz 1 AktG nur für und gegen die
im Aktienregister Eingetragenen.

Für das Recht zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts sowie für die Anzahl der einem Teilnahmeberechtigten zu bzw. in der Hauptversammlung
zustehenden Stimmrechte ist der Stand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung
maßgeblich. Aus abwicklungstechnischen Gründen werden im Zeitraum nach Ablauf der
Anmeldefrist – 31. Mai 2022, 24:00 Uhr (MESZ) – bis zum Ablauf des Tages der Hauptversammlung
keine Ein- und Austragungen im Aktienregister vorgenommen (Umschreibestopp). Damit
wird der Stand des Aktienregisters am Tag der virtuellen Hauptversammlung dem Stand
zum Ablauf der Anmeldefrist entsprechen.

Durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung werden Aktien nicht gesperrt oder blockiert.
Aktionäre können also auch nach erfolgter Anmeldung und ungeachtet des Umschreibestopps
über ihre Aktien weiter frei verfügen.

3.

Bild- und Tonübertragung der virtuellen Hauptversammlung im Internet

Alle Teilnahmeberechtigten oder ihre Bevollmächtigten können die gesamte virtuelle
Hauptversammlung am 7. Juni 2022 ab deren Eröffnung in unserem HV-Portal auf der Internetseite
der Gesellschaft unter der Adresse

www.hahnag.de/​investor-relations/​hauptversammlung/​

in Bild und Ton verfolgen. Für den Zugang zum HV-Portal bedarf es der Zugangskarte,
auf der die persönlichen Zugangsdaten aufgedruckt sind.

4.

Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl auf elektronischem Weg

Die Teilnahmeberechtigten oder ihre Bevollmächtigten können ihr Stimmrecht auf elektronischem
Weg ausüben („Briefwahl“). Auch im Fall der Briefwahl ist eine fristgerechte Anmeldung,
wie vorstehend in Abschnitt II. 2 erläutert, erforderlich.

Die Briefwahlstimmen können auf dem elektronischen Weg nur im HV-Portal der Gesellschaft
im Internet unter der Adresse

www.hahnag.de/​investor-relations/​hauptversammlung/​

abgegeben (auch geändert oder widerrufen) werden. Dies muss spätestens bis zum Aufruf
der Tagesordnungspunkte zu den Abstimmungen im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung
vollständig erfolgt sein. Für den Zugang zum HV-Portal bedarf es der Zugangskarte,
auf der die persönlichen Zugangsdaten aufgedruckt sind.

Bei mehrfach eingehenden Erklärungen desselben Aktionärs hat die zuletzt zugegangene
Erklärung Vorrang.

5.

Verfahren für die Stimmabgabe durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter

Die Teilnahmeberechtigten oder ihre Bevollmächtigten können für die Ausübung des Stimmrechts
von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter („Stimmrechtsvertreter“) bevollmächtigen.
Auch im Fall der Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter ist eine fristgerechte
Anmeldung, wie vorstehend in Abschnitt II. 2 erläutert, erforderlich.

Wenn ein Teilnahmeberechtigter die Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen möchte, muss
er diesen zu jedem Tagesordnungspunkt, über den abgestimmt wird, Weisungen für die
Ausübung des Stimmrechts erteilen. Ohne solche Weisungen ist die Vollmacht ungültig.
Der jeweilige Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.

Die Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter müssen in Textform (§ 126b
BGB) erteilt (auch geändert oder widerrufen) werden und müssen der Gesellschaft postalisch
oder per E-Mail aus organisatorischen Gründen

bis spätestens am 3. Juni 2022, 24:00 Uhr (MESZ),

unter folgender Anschrift oder E-Mail-Adresse zugehen:

HAHN-Immobilien-Beteiligungs AG
c/​o AAA HV Management GmbH
Am Stadion 18-24
51465 Bergisch Gladbach
oder per E-Mail: hahnag2022@aaa-hv.de

Für die Vollmacht- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter können die Teilnahmeberechtigten
den „Anmeldebogen zur Hauptversammlung 2022“ benutzen, der den im Aktienregister Eingetragenen
zusammen mit dem Einladungsschreiben zur Hauptversammlung übersandt wird. Einzelheiten
und Formulare zur Vollmacht- und Weisungserteilung sowie zu Änderungen insoweit, auch
an die Stimmrechtsvertreter, erhalten die Teilnahmeberechtigten nach ihrer Anmeldung
zur Hauptversammlung zusammen mit der Zugangskarte, zudem können sie kostenfrei bei
der Gesellschaft angefordert werden und stehen auch im Internet unter der Adresse

www.hahnag.de/​investor-relations/​hauptversammlung/​

zur Verfügung.

Die Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter können auch elektronisch
im HV-Portal der Gesellschaft im Internet unter der Adresse

www.hahnag.de/​investor-relations/​hauptversammlung/​

erteilt (auch geändert oder widerrufen) werden. Dies muss auf diesem Weg spätestens
bis zum Aufruf der Tagesordnungspunkte zu den Abstimmungen im Rahmen der virtuellen
Hauptversammlung vollständig erfolgt sein. Für den Zugang zum HV-Portal bedarf es
der Zugangskarte, auf der die persönlichen Zugangsdaten aufgedruckt sind.

Erhalten die Stimmrechtsvertreter mehrere Vollmachten und/​oder Weisungen desselben
Teilnahmeberechtigten, so wird die zuletzt zugegangene gültige Vollmacht mit den entsprechenden
Weisungen als verbindlich erachtet. Lässt sich ein Zeitpunkt des Zugangs untertägig
nicht feststellen, gilt der Zugang in der Reihenfolge „postalisch zuerst“ sowie „danach
per E-Mail“ und „danach auf elektronischem Weg über das HV-Portal im Internet“ als
erfolgt. Wird das Stimmrecht von einem Aktionär im Wege der Briefwahl ausgeübt und
gehen von ihm auch Vollmacht/​Weisungen an Stimmrechtsvertreter ein, so wird stets
die Briefwahl als vorrangig behandelt.

Bei nicht ordnungsgemäß erteilten Vollmachten werden die Stimmrechtsvertreter die
Stimmrechte in der Hauptversammlung nicht vertreten. Soweit Weisungen nicht korrekt
ausgefüllt oder nicht eindeutig erteilt werden, wird in Abhängigkeit vom Abstimmungsverfahren
der weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter sich der Stimme enthalten bzw. nicht an
der Abstimmung teilnehmen.

Bitte beachten Sie, dass die Stimmrechtsvertreter keine Vollmachten und Aufträge zur
Ausübung anderer Aktionärsrechte, z.B. zur Stellung von Anträgen und zur Erklärung
von Widersprüchen gegen Beschlüsse der Hauptversammlung, entgegennehmen und sich bei
Abstimmungen, für die keine Weisung erteilt wurde, in Abhängigkeit vom Abstimmungsverfahren
stets der Stimme enthalten oder nicht an der Abstimmung teilnehmen werden.

6.

Ausübung von Aktionärsrechten durch Bevollmächtigte, Verfahren für die Stimmabgabe
durch Bevollmächtigte

Teilnahmeberechtigte haben die Möglichkeit, sich durch einen Bevollmächtigten vertreten
zu lassen, z.B. auch durch einen Intermediär oder eine Aktionärsvereinigung. Bevollmächtigt
ein Teilnahmeberechtigter mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft einen oder
mehrere von diesen zurückweisen. Auch im Fall der Bestellung eines Bevollmächtigten
ist eine fristgerechte Anmeldung, wie vorstehend in Abschnitt II. 2 erläutert, erforderlich.

Die Bevollmächtigten können ebenfalls nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen.
Sie können das Stimmrecht und sonstige Rechte für von ihnen vertretene Aktionäre aber
unter Berücksichtigung der sonstigen Erläuterungen in diesem Abschnitt II. ausüben.
Die Nutzung des HV-Portals durch den Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte
vom Vollmachtgeber die mit der Zugangskarte zur Hauptversammlung versandten Zugangsdaten
erhält, sofern die Zugangsdaten nicht direkt an den Bevollmächtigten versandt wurden.

Die Vollmacht kann durch Erklärung gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der
Gesellschaft erteilt (auch widerrufen) werden. Wenn die Erteilung der Vollmacht nicht
dem Anwendungsbereich des § 135 AktG unterliegt, hat die Erteilung der Vollmacht,
ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft gemäß
§ 134 Abs. 3 Satz 3 AktG in Textform (§ 126b BGB) zu erfolgen.

Der Anwendungsbereich des § 135 AktG betrifft die Bevollmächtigung von Intermediären,
Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberatern oder anderen, mit diesen nach aktienrechtlichen
Bestimmungen gleichgestellten Personen oder Institutionen, für die in der Regel Besonderheiten
gelten. Wenn die Absicht besteht, einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen
Stimmrechtsberater oder eine andere, mit diesen gemäß aktienrechtlichen Bestimmungen
gleichgestellte Person oder Institution zu bevollmächtigen, erscheint es mithin empfehlenswert,
dass sich Vollmachtgeber und Bevollmächtigte rechtzeitig abstimmen.

Für die Erteilung einer Vollmacht und die Übermittlung des Nachweises der Bestellung
eines Bevollmächtigten sowie für den Widerruf einer Vollmacht bietet die Gesellschaft
aus organisatorischen Gründen bei ihr zugehend

bis 3. Juni 2022, 24:00 Uhr (MESZ),

als Kontaktdaten folgende Anschrift oder E-Mail-Adresse an:

HAHN-Immobilien-Beteiligungs AG
c/​o AAA HV Management GmbH
Am Stadion 18-24
51465 Bergisch Gladbach
oder per E-Mail: hahnag2022@aaa-hv.de

Teilnahmeberechtigte können für die Vollmachterteilung den ihnen mit dem Einladungsschreiben
zur Hauptversammlung übersandten „Anmeldebogen zur Hauptversammlung 2022“ benutzen.
Möglich ist aber auch, dass Aktionäre eine gesonderte Vollmacht ausstellen. Ein entsprechendes
Vollmachtformular steht auch im Internet unter der Adresse

www.hahnag.de/​investor-relations/​hauptversammlung/​

zum Abruf zur Verfügung.

Die Erteilung einer Vollmacht oder deren Widerruf kann gegenüber der Gesellschaft
auch elektronisch in deren HV-Portal im Internet unter der Adresse

www.hahnag.de/​investor-relations/​hauptversammlung/​

erklärt werden. Dies muss auf diesem Weg spätestens bis zum Aufruf der Tagesordnungspunkte
zu den Abstimmungen im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung vollständig erfolgt
sein. Für den Zugang zum HV-Portal bedarf es der Zugangskarte, auf der die persönlichen
Zugangsdaten aufgedruckt sind.

7.

Rechte der Aktionäre, eine Ergänzung der Tagesordnung zu verlangen (§ 122 Abs. 2 und
Abs. 1 AktG)

Aktionäre können unter bestimmten Voraussetzungen verlangen, dass Gegenstände auf
die Tagesordnung einer Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden (vgl. §
122 Abs. 2 und Abs. 1 AktG sowie § 70 AktG). Ein solches Verlangen ist schriftlich
und ausschließlich an den Vorstand zu richten; es muss der Gesellschaft mindestens
24 Tage vor der Versammlung (wobei der Tag der Versammlung und der Tag des Zugangs
nicht mitzurechnen sind), also

bis spätestens 13. Mai 2022, 24:00 Uhr (MESZ),

zugehen. Es wird gebeten, entsprechende Verlangen an die folgende Anschrift zu übersenden:

HAHN-Immobilien-Beteiligungs AG
– Vorstand –
Buddestraße 14
51429 Bergisch Gladbach

8.

Rechte der Aktionäre zur Ankündigung von Anträgen und Wahlvorschlägen (§ 126 Abs.
1 und § 127 AktG in Verbindung mit § 1 Abs. 2 Satz 3 COVID-19-Gesetz)

Eventuelle (Gegen-)Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären im Sinne von §§ 126 Abs.
1, 127 AktG sind an folgende Anschrift oder E-Mail-Adresse zu übersenden:

HAHN-Immobilien-Beteiligungs AG
Herrn Marc Weisener
Buddestraße 14
51429 Bergisch Gladbach
oder per E-Mail: mweisener@hahnag.de

Rechtzeitig eingegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge, d.h. solche, die der Gesellschaft

bis spätestens 23. Mai 2022, 24:00 Uhr (MESZ),

zugehen, werden gemäß den gesetzlichen Vorschriften im Internet unter der Adresse

www.hahnag.de/​investor-relations/​hauptversammlung/​

zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen des Vorstands und/​oder des Aufsichtsrats
zu Gegenanträgen und Wahlvorschlägen werden ebenfalls auf dieser Internetseite veröffentlicht.

Gemäß § 1 Abs. 2 Satz 3 COVID-19-Gesetz gelten (Gegen-)Anträge oder Wahlvorschläge
von Aktionären, die nach §§ 126 oder § 127 AktG zugänglich zu machen sind, als in
der virtuellen Hauptversammlung gestellt, wenn der den Antrag stellende oder den Wahlvorschlag
unterbreitende Aktionär ordnungsgemäß legitimiert und zur Hauptversammlung angemeldet
ist. Insofern werden auch die von der Gesellschaft zugänglich gemachten Gegenanträge
und Wahlvorschläge von Aktionären zur Abstimmung gestellt, soweit sie sich nicht anderweitig
erledigen.

9.

Fragerecht im Wege der elektronischen Kommunikation (§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und Satz
2 COVID-19-Gesetz)

Den Aktionären wird zur virtuellen Hauptversammlung ein Fragerecht im Wege der elektronischen
Kommunikation eingeräumt, wobei dazu vorgegeben wird, dass zur Hauptversammlung ordnungsgemäß
legitimierte und angemeldete Aktionäre ihre Fragen über das HV-Portal auf der Internetseite
der Gesellschaft unter der Adresse

www.hahnag.de/​investor-relations/​hauptversammlung/​

zugehend bei der Gesellschaft

bis spätestens 5. Juni 2022, 24:00 Uhr (MESZ),

einzureichen haben. Fragen können auch durch einen Bevollmächtigten eingereicht werden;
die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter stehen hierfür jedoch nicht
zur Verfügung. Für den Zugang zum HV-Portal bedarf es der Zugangskarte, auf der die
persönlichen Zugangsdaten aufgedruckt sind.

Nach dem vorgenannten Zeitpunkt, insbesondere während der virtuellen Hauptversammlung,
besteht kein Fragerecht mehr. Der Vorstand entscheidet nach pflichtgemäßem, freiem
Ermessen, wie er Fragen beantwortet. Ausweislich der Gesetzesbegründung zu § 1 Abs.
2 Satz 2 COVID-19-Gesetz steht das Fragerecht nicht dem in § 131 AktG geregelten Auskunftsrecht
gleich und es besteht ein Ermessen des Vorstands insoweit, als dass er Fragen und
deren Beantwortung zusammenfassen kann, wenn ihm dies sinnvoll erscheint. Fragen in
Fremdsprachen werden nicht berücksichtigt.

10.

Möglichkeit des Widerspruchs gegen Beschlüsse der Hauptversammlung (§ 1 Abs. 2 Satz
1 Nr. 4 COVID-19-Gesetz)

Unter Verzicht auf das Erfordernis des Erscheinens in der Hauptversammlung wird Aktionären,
die das Stimmrecht (namentlich über Briefwahl oder über Vollmachterteilung) ausgeübt
haben, die Möglichkeit eingeräumt, Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung
zur Niederschrift des Notars zu erklären. Entsprechende Erklärungen können ab der
Eröffnung der Hauptversammlung bis zu deren Schließung durch den Versammlungsleiter
ausschließlich über das HV-Portal auf der Internetseite der Gesellschaft unter der
Adresse

www.hahnag.de/​investor-relations/​hauptversammlung/​

abgegeben werden. Widerspruch kann auch durch einen Bevollmächtigten erklärt werden;
die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter stehen hierfür jedoch nicht
zur Verfügung. Für den Zugang zum HV-Portal bedarf es der Zugangskarte, auf der die
persönlichen Zugangsdaten aufgedruckt sind.

11.

Technische Hinweise zur virtuellen Hauptversammlung und zum HV-Portal

Zur Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung und zur Nutzung des HV-Portals zwecks
Ausübung von bestimmten Aktionärsrechten benötigen Sie ein internetfähiges Endgerät
und eine Internetverbindung. Um die Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung
optimal wiedergeben zu können, wird eine stabile Internetverbindung mit einer ausreichenden
Übertragungsgeschwindigkeit empfohlen. Nutzen Sie zum Empfang der Bild- und Tonübertragung
der virtuellen Hauptversammlung einen Computer, so benötigen Sie einen Browser und
Lautsprecher oder Kopfhörer. Für den Zugang zum HV-Portal der Gesellschaft benötigen
Sie Ihre Zugangskarte, auf der die persönlichen Zugangsdaten aufgedruckt sind. Um
das Risiko von Einschränkungen bei der Ausübung von Aktionärsrechten durch technische
Probleme während der virtuellen Hauptversammlung zu vermeiden, wird empfohlen – soweit
möglich – Aktionärsrechte (insbesondere das Stimmrecht) bereits vor Beginn der Hauptversammlung
auszuüben.

Die Bild- und Tonübertragung der virtuellen Hauptversammlung und die Verfügbarkeit
des HV-Portals kann nach dem heutigen Stand der Technik aufgrund von Einschränkungen
der Verfügbarkeit des Telekommunikationsnetzes und der Einschränkung von Internetdienstleistungen
von Drittanbietern Schwankungen unterliegen, auf welche die Gesellschaft keinen Einfluss
hat. Die Gesellschaft kann daher keine Gewährleistung und Haftung für die Funktionsfähigkeit
und ständige Verfügbarkeit der in Anspruch genommenen Internetdienste, der in Anspruch
genommenen Netzelemente Dritter, der Bild- und Tonübertragung sowie den Zugang zum
HV-Portal und dessen generelle Verfügbarkeit übernehmen. Die Gesellschaft übernimmt
auch keine Verantwortung für Fehler und Mängel der für die Durchführung der Hauptversammlung
über das Internet eingesetzten Hard- und Software einschließlich solcher der eingesetzten
Dienstleistungsunternehmen, soweit nicht Vorsatz vorliegt. Die Gesellschaft empfiehlt
aus diesem Grund, frühzeitig von den oben genannten Möglichkeiten zur Rechtsausübung,
insbesondere zur Ausübung des Stimmrechts, Gebrauch zu machen. Sofern es Datenschutz-
oder Sicherheitserwägungen zwingend erfordern, muss sich der Versammlungsleiter der
Hauptversammlung vorbehalten, die Durchführung der Hauptversammlung zu unterbrechen.

12.

Unterlagen, Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft

Ab dem Zeitpunkt der Einladung zur Hauptversammlung sind in den Geschäftsräumen der
Gesellschaft, Buddestraße 14, 51429 Bergisch Gladbach, zur Einsichtnahme der Aktionäre
die Unterlagen zu Punkt 1 der Tagesordnung (Jahresabschluss, Konzernabschluss und
Konzernlagebericht, Bericht des Aufsichtsrats) und der Vorschlag des Vorstands zur
Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2021 zu Punkt 2 der Tagesordnung
ausgelegt. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift
dieser Unterlagen erteilt.

Diese Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden Unterlagen und
Anträge von Aktionären sowie weitere Informationen stehen auch auf der Internetseite
der Gesellschaft unter der Adresse

www.hahnag.de/​investor-relations/​hauptversammlung/​

zum Download bereit.

13.

Hinweis zum Datenschutz

Die

HAHN-Immobilien-Beteiligungs AG
Buddestraße 14
51429 Bergisch Gladbach
Telefon Nr.: +49 (0) 2204/​9490-0
E-Mail: datenschutz@hahnag.de
Internet: www.hahnag.de

erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten von ihren Aktionären bzw. von
den durch diese bevollmächtigten Vertretern zum Zwecke der Vorbereitung, Durchführung
und Nachbereitung der Hauptversammlung, einschließlich des Anmeldeprozesses zur Hauptversammlung
sowie der anderen stattfindenden Erfassungs- und Auswertungsprozesse.

Mit der Führung des elektronischen Aktienregisters hat die HAHN-Immobilien-Beteiligungs
AG die Computershare Deutschland GmbH & Co. KG, München, beauftragt. Die beim Erwerb,
der Verwahrung oder Veräußerung der Namensaktien der HAHN-Immobilien-Beteiligungs
AG mitwirkenden Kreditinstitute bzw. Intermediäre leiten in der Regel die für die
Führung des Aktienregisters relevanten Angaben an die Computershare Deutschland GmbH
& Co. KG weiter. Diese Weiterleitung erfolgt über die Clearstream Banking Frankfurt,
die als Zentralverwahrer die technische Abwicklung von Wertpapiergeschäften und die
Verwahrung der Aktien für die Intermediäre wahrnimmt. Zur technischen Abwicklung der
virtuellen Hauptversammlung bedient sich die HAHN-Immobilien-Beteiligungs AG zum Teil
externer Dienstleister, bei denen es sich um Unternehmen aus folgenden Kategorien
handelt: Dienstleister für die Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung
sowie deren Subunternehmer, Dienstleister für die Führung des Aktienregisters, IT-Dienstleister.

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten aus dem Anmeldeformular ist notwendig,
um die Hauptversammlung ordnungsgemäß vorbereiten, durchführen und nachbereiten zu
können. Ohne diese Bereitstellung können Aktionäre bzw. deren bevollmächtigte Vertreter
nicht an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen oder Rechte zu dieser ausüben.

Weitergehende Informationen zum Datenschutz können auch auf der Internetseite der
Gesellschaft unter der Adresse

www.hahnag.de/​datenschutz

abgerufen oder kostenlos bei der HAHN-Immobilien-Beteiligungs AG unter der vorstehenden
Adresse angefordert werden.

 

Bergisch Gladbach, im April 2022

HAHN-Immobilien-Beteiligungs AG

Der Vorstand

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