Beiersdorf Aktiengesellschaft, Hamburg – Hinweis über die Verschmelzung der Produits de Beauté Produktions GmbH mit der Beiersdorf Aktiengesellschaft gemäß § 62 Abs. 3 S. 2 UmwG

Beiersdorf Aktiengesellschaft

Hamburg

Hinweis über die Verschmelzung der Produits de Beauté Produktions GmbH
mit der Beiersdorf Aktiengesellschaft gemäß § 62 Abs. 3 S. 2 UmwG

 

 

Die Beiersdorf Aktiengesellschaft beabsichtigt, durch eine Verschmelzung im Wege der
Aufnahme das Vermögen ihrer 100%igen Tochtergesellschaft Produits de Beauté Produktions
GmbH mit Sitz in Baden-Baden als Ganzes ohne deren Abwicklung gemäß § 2 Nr. 1, §§
60 ff., 68 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. §§ 46 ff. UmwG aufzunehmen. Da das Stammkapital der
Produits de Beauté Produktions GmbH als übertragender Gesellschaft vollständig von
der Beiersdorf Aktiengesellschaft gehalten wird, ist ein Beschluss der Hauptversammlung
der Beiersdorf Aktiengesellschaft über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag mit
der Produits de Beauté Produktions GmbH nicht erforderlich (vgl. § 62 Abs. 1 S. 1
UmwG). Somit ist auch die Einberufung einer Hauptversammlung der Beiersdorf Aktiengesellschaft
zur Beschlussfassung über die Verschmelzung nicht erforderlich. Schließlich bedarf
es aus diesem Grund auch keines Verschmelzungsberichts, keiner Verschmelzungsprüfung
und keines Verschmelzungsprüfungsberichts (vgl. § 8 Abs. 3 S. 1 2. Alt., § 9 Abs.
2 und 3, § 12 Abs. 3, § 60 Abs. 1 UmwG).

Mangels einer abweichenden Mehrheitsregelung in der Satzung unserer Gesellschaft können
jedoch Aktionäre der Beiersdorf Aktiengesellschaft, deren Anteile zusammen den zwanzigsten
Teil des Grundkapitals der Beiersdorf Aktiengesellschaft erreichen, die Einberufung
einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der beabsichtigten
Verschmelzung beschlossen wird.

Ein Beschluss der Gesellschafterversammlung der Produits de Beauté Produktions GmbH
über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag mit der Beiersdorf Aktiengesellschaft
ist entbehrlich, da sich das gesamte Stammkapital der Produits de Beauté Produktions
GmbH in der Hand der Beiersdorf Aktiengesellschaft befindet (vgl. § 62 Abs. 4 S. 1
UmwG).

Ab dem 2. Mai 2022 liegen in den Geschäftsräumen der Beiersdorf Aktiengesellschaft
(Unnastraße 48, 20253 Hamburg) für die Dauer eines Monats (i) der Verschmelzungsvertrag
sowie (ii) die Jahresabschlüsse und Lageberichte der Beiersdorf Aktiengesellschaft
und (iii) die Jahresabschlüsse der Produits de Beauté Produktions GmbH der drei letzten
Geschäftsjahre der Beiersdorf Aktiengesellschaft und der Produits de Beauté Produktions
GmbH zur Einsicht der Aktionäre der Beiersdorf Aktiengesellschaft aus. Auf Verlangen
erhält jeder Aktionär der Beiersdorf Aktiengesellschaft unverzüglich und kostenlos
eine Abschrift dieser Unterlagen (auf Verlangen auch elektronisch).

 

Hamburg, den 27. April 2022

 

Beiersdorf Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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