TeamBank AG, Nürnberg – Ordentliche Hauptversammlung

TeamBank AG Nürnberg

Nürnberg

Ordentliche Hauptversammlung

Hiermit laden wir unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung am Mittwoch,
dem 08. Juni 2022, um 16:00 Uhr im easyCredit-Haus der TeamBank AG Nürnberg, Beuthener
Straße 25, 90471 Nürnberg, ein.

Tagesordnung mit Beschlussvorschlägen

für die ordentliche Hauptversammlung der TeamBank Aktiengesellschaft Nürnberg („TeamBank“)
am 8. Juni 2022 in Nürnberg.

 
TOP 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie des Aufsichtsratsberichts
für das Geschäftsjahr 2021

TOP 2

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern
des Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.

TOP 3

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern
des Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.

TOP 4

Beschlussfassung über die Bestellung der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022

Der Aufsichtsrat schlägt vor zu beschließen, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022 zu bestellen.

TOP 5

Beschlussfassung über die Bestellung eines neuen Aufsichtsratsmitgliedes

Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG, §§ 1 Abs. 1 Nr. 1,
4 Abs. 1 und Abs. 2 DrittelbG und § 10 Abs. 1 der Satzung aus acht Mitgliedern der
Anteilseigner und vier Mitgliedern der Arbeitnehmer zusammen. Die Hauptversammlung
ist bei der Wahl der Aktionärsvertreter nicht an Wahlvorschläge gebunden. Das Aufsichtsratsmitglied
Ulrich Tolksdorf scheidet zum Ende der Hauptversammlung aus dem Aufsichtsrat aus.
Die Amtszeit der derzeitigen Aufsichtsratsmitglieder endet entsprechend § 102 Abs.
1 S. 1 AktG mit dem Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrates
für das Geschäftsjahr 2022 beschließt. Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss
zu fassen:

Es wird

Ralf Pakosch, Mitglied des Vorstands, Frankfurter Volksbank eG, 63584 Gründau

als Nachfolger für Ulrich Tolksdorf für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung,
die über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022 beschließt,
als Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat gewählt.

TOP 6

Beschlussfassung über Satzungsänderung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Satzungsänderung zu beschließen:

§ 14 wird wie folgt neu gefasst:

„§ 14 Vergütung

Über die Vergütung des Aufsichtsrates beschließt die Hauptversammlung. Aufsichtsratsmitglieder,
die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehört haben, erhalten
eine entsprechend anteilige Vergütung. Des Weiteren werden Auslagen erstattet. Die
auf die Vergütung und die Auslagen ggf. anfallende gesetzliche Umsatzsteuer wird von
der Gesellschaft erstattet.“

TOP 7

Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrates

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

1.

Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten eine feste Vergütung in Höhe von 14.000
€ p.a.

2.

Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält stattdessen einen Betrag in Höhe von 26.000 €
p.a.

3.

Die Stellvertretung des Aufsichtsratsvorsitzenden erhält stattdessen einen Betrag
in Höhe von 21.000 € p.a.

4.

Die Vorsitzenden der Ausschüsse (sofern nicht Aufsichtsratsvorsitzender oder stellvertretender
Aufsichtsratsvorsitzender) erhalten stattdessen einen Betrag in Höhe von 18.000 €
p.a. und die übrigen Mitglieder der Ausschüsse zusätzlich zur Vergütung nach der vorstehenden
Ziffer 1 einen Betrag in Höhe von 2.000 € p.a. je Ausschusszugehörigkeit.

Hinweise für die Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach §
16 Abs. 1 und Abs. 2 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der
Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und die sich
bis spätestens zum Montag, 06. Juni 2022, 24:00 Uhr, bei der Gesellschaft angemeldet
haben. Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen und rechtzeitig zur Hauptversammlung
angemeldet sind, können auch Bevollmächtigte einsetzen. Gemäß § 16 Abs. 3 der Satzung
der TeamBank können dies Aktionäre, die selbst zur Teilnahme an der Hauptversammlung
berechtigt sind, oder Mitarbeiter der Gesellschaft sein. Die TeamBank möchte wie bisher
den Aktionären die Wahrnehmung ihrer Rechte erleichtern und bietet ihnen an, sich
in der Hauptversammlung durch einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
vertreten zu lassen.

Soweit Sie als im Aktienregister eingetragener Aktionär von Ihrem Recht, Gegenanträge
bereits im Vorfeld der Hauptversammlung zu übersenden, Gebrauch machen wollen, sind
die Gegenanträge ausschließlich an folgende Adresse zu richten:

TeamBank AG Nürnberg

Oliver Bohner
Leiter Recht
Beuthener Straße 25
90471 Nürnberg

Auch per E-Mail: recht@teambank.de

 

Nürnberg, im April 2022

TeamBank AG Nürnberg

Der Vorstand

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