Stemme AG, Strausberg – Bezugsaufforderung (Ausgabe von 2.427.636 neue auf den Inhaber lautende Stückaktien)

Stemme AG

Strausberg

Bezugsaufforderung

1. Am 26.04.2022 hat die außerordentliche Hauptversammlung der Stemme AG beschlossen,
das Grundkapital der Gesellschaft von zurzeit Euro 2.472.977,28, das eingeteilt ist
in 2.418.362 Stückaktien, gegen Bareinlagen um EUR 2.482.460,72 auf EUR 4.955.438,00
zu erhöhen. Die Erhöhung erfolgt durch Ausgabe von 2.427.636 neuen, auf den Inhaber
lautende Stückaktien, die den jeweiligen Betrag am Grundkapital von Euro 1,022583583
je Stückaktie verkörpern. Die neuen Aktien sind ab dem 01.01.2022 gewinnberechtigt.
Der Ausgabebetrag für jede neue Stückaktie mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital
von Euro 1,022583583 beträgt EUR 1,03.

2. Das gesetzliche Bezugsrecht wird den Aktionären in der Weise eingeräumt, dass diese
zum Bezug der neuen Aktien in dem Verhältnis berechtigt sind, in dem sie derzeit an
der Gesellschaft beteiligt sind. Das Bezugsverhältnis beträgt demnach 1 : 1,003834827.
Jede alte Stückaktie berechtigte den Aktionär also zum Bezug von 1,003834827 neuen
Stückaktien, wobei der sich aus diesem Verhältnis ergebende Betrag auf die Vorkommastelle
zu runden ist.

3. Zur Vermeidung des Ausschlusses werden die Aktionäre der Stemme AG hiermit aufgefordert,
ihr Bezugsrecht auf die neuen Aktien in der Zeit

vom 05.05.2022 bis 27.05.2022 (24:00 Uhr MESZ),

bei der Stemme AG, Flugplatzstraße F2 Nr. 6-7, 15344 Strausberg, unter Verwendung
der dort erhältlichen Bezugserklärungen und Zeichnungsscheine auszuüben.

4. Sofern die Aktien der Aktionäre nicht bei der Gesellschaft hinterlegt oder dieser
vorgelegt worden sind, haben die Aktionäre, die ihr Bezugsrecht ausüben wollen, ihre
Aktionärseigenschaft in der Weise nachzuweisen, dass sie der Gesellschaft zusammen
mit dem Zeichnungsschein eine auf den Tag der Zeichnung datierte notariell beglaubigte
Fotokopie des Originals der Aktienurkunden übersenden, auf die sie ihr Bezugsrecht
stützen. Sollte die Beglaubigung im Ausland erfolgen, ist diese ggf. mit einer Apostille
zu versehen.

5. Zur Ausübung des Bezugsrechts sind die Zeichnungsscheine in zweifacher Ausfertigung
im Original an die Gesellschaft, ggfls. unter Beifügung der vorgenannten notariellen
Bestätigung (nebst Apostille), zurückzusenden. Zeichnungserklärungen der Aktionäre
können nur dann berücksichtigt werden, wenn sie bis zum Ende der Bezugsfrist (27.05.2022,
24:00 Uhr MESZ) bei der Gesellschaft eingegangen sind. Die Formulare von Bezugserklärung
und Zeichnungsschein können bei der Gesellschaft unter obiger Anschrift oder per E-Mail
unter

s.bruellke@stemme.com

angefordert werden. Sie sind auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter der
Rubrik „Investor relations“ abrufbar.

6. Die Ausübung des Bezugsrechts setzt voraus, dass der Ausgabebetrag von EUR 1,03
je neuer Aktie in voller Höhe bis spätestens zum 27.05.2022 in bar auf das Kapitalerhöhungssonderkonto
der Gesellschaft mit der

IBAN: DE13 1704 0000 0309 0750 01, BIC (SWIFT): COBADEFFXXX

bei der Commerzbank AG Frankfurt (Oder), mit dem Vermerk „Kapitalerhöhung 2022“ eingezahlt
wird.

7. Nach Ablauf der Bezugsfrist nicht bezogene Aktien wird der Vorstand Aktionären,
die eine entsprechende Zeichnungsabsicht in ihrer Bezugserklärung erklärt haben, unmittelbar
unter Übersendung von Vordrucken für den Zeichnungsschein bis zum 03.06.2022 mitteilen.
Die Bedingungen für den Bezug neuer Aktien über das gesetzliche Bezugsrecht hinaus
sind dieselben wie die im Rahmen des gesetzlichen Bezugsrechts. Die Frist für die
Zeichnung neuer Aktien über das gesetzliche Bezugsrecht hinaus endet am

17.06.2022 (24:00 Uhr MESZ).

Das in Pkt. 4 beschriebene Nachweiserfordernis (Vorlage einer notariell beglaubigten
Kopie des Originals einer Aktienurkunde, ggf. nebst Apostille) gilt für diese Zeichnung
entsprechend.

Maßgeblich für die Wahrung auch dieser Zeichnungsfrist ist der rechtzeitige Eingang
des Original-Zeichnungsscheins in zweifacher Ausfertigung bei der Gesellschaft.

8. Der Vorstand wird über die Annahme oder Ablehnung von Zeichnungserklärungen über
das Bezugsrecht hinaus nach Beendigung der Zeichnungsfrist (17.06.2022) entscheiden.
Er wird hierbei Zeichnungen von Aktionären untereinander im Verhältnis Ihres bisherigen
Anteils am Grundkapital berücksichtigen. Er wird die betreffenden Aktionäre bis spätestens
zum 24.06.2022 über das Ergebnis seiner Entscheidung informieren.

9. Der Bezugspreis für die über das Bezugsrecht hinaus gezeichneten Aktien ist bis
zum 08.07.2022 auf das oben bezeichnete Konto mit dem Vermerk „Kapitalerhöhung 2022“
zu zahlen. Die Zeichnung neuer Aktien über das Bezugsrecht hinaus setzt voraus, dass
der Bezugspreis (Ausgabebetrag) von EUR 1,03 je neuer Aktie spätestens am 08.07.2022
auf dem genannten Konto eingegangen ist.

10. Die am 26.04.2022 beschlossene Kapitalerhöhung wird unwirksam, wenn die Durchführung
der Kapitalerhöhung nicht bis zum 25.10.2022 in das Handelsregister eingetragen ist.

 

Strausberg, den 29.04.2022

Stemme AG

Der Vorstand

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