EDAG Engineering Group AG
Arbon
EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN GENERALVERSAMMLUNG 2022
Donnerstag, den 23. Juni 2022, 10.00 Uhr
in den Räumlichkeiten der Niederer Kraft Frey AG, Bahnhofstrasse 53, CH-8001 Zürich.
Wegen der Verbreitung des Coronavirus (COVID-19) ist eine persönliche Teilnahme der
Aktionäre an der Generalversammlung in diesem Jahr nicht möglich. Weitere Ausführungen
finden sich in den administrativen Hinweisen am Ende dieser Einladung.
UNTERLAGEN
Der Geschäftsbericht 2021 mit Lagebericht und Jahresrechnung 2021, die Berichte der
Revisionsstelle, sowie die Konzernrechnung und der Vergütungsbericht liegen seit dem
31. März 2022 am Sitz der Gesellschaft in Arbon zur Einsichtnahme durch die Aktionäre
auf oder können auch unter
https://www.edag.com/de/edag-group/investor-relations
eingesehen werden. Ausserdem können diese Unterlagen ab dem genannten Datum bei der
Gesellschaft zur Zusendung bestellt werden.
KEINE PERSÖNLICHE TEILNAHME
Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Verbreitung des Coronavirus und gemäss den entsprechenden
Bestimmungen der Verordnung 3 des Schweizer Bundesrates über Massnahmen zur Bekämpfung
des Coronavirus (COVID-19-Verordnung 3) die Aktionäre nicht persönlich an der Generalversammlung teilnehmen können. Die Aktionäre können ihre Stimmrechte in diesem Jahr ausschliesslich durch schriftliche oder elektronische Erteilung einer Vollmacht und entsprechender Weisungen an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter
ausüben, gemäss nachfolgenden Instruktionen.
AUSÜBUNG DER STIMMRECHTE
Aktionäre, die ihre Stimmrechte an der Generalversammlung ausüben möchten, können
das entsprechende Vollmachtsformular bis am 17. Juni 2022 über ihre jeweilige Depotbank
oder bei der Gesellschaft gegen Überlassung eines Ausweises, der die Hinterlegung
der Aktie(n) bei einer Bank bescheinigt, beziehen.
Depotbanken können die Vollmachtsformulare bis 17. Juni 2022 über die Gesellschaft
oder die SEGETIS AG bestellen.
ERTEILUNG VON VOLLMACHTEN UND WEISUNGEN
Zur Erteilung einer Vollmacht an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter, ADROIT Anwälte,
Kalchbühlstrasse 4, CH-8038 Zürich, ist das Vollmachtsformular mit den Weisungen zur
Abstimmung in dem den Generalversammlungs-Unterlagen beigefügten Couvert an die SEGETIS
AG zu retournieren. Schriftliche Vollmachten müssen spätestens am 22. Juni 2022 bei der SEGETIS AG eingehen. Sofern keine anderslautende schriftliche Weisung erteilt
wird, ist der unabhängige Stimmrechtsvertreter gemäss Art. 10 Abs. 2 der Verordnung
gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV) angewiesen,
sich der Stimme zu enthalten. Dies gilt auch für den Fall, dass an der Generalversammlung
über Anträge abgestimmt wird, welche nicht in der Einladung aufgeführt sind.
ELEKTRONISCHE BEVOLLMÄCHTIGUNG UND INSTRUKTIONEN DES UNABHÄNGIGEN STIMMRECHTSVERTRETERS
Vollmachten und Weisungen an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter können zudem unter
https://edag.netvote.ch
elektronisch erteilt werden. Die dazu nötigen Login-Daten werden den Aktionären zusammen
mit den schriftlichen Unterlagen zur Generalversammlung zugestellt.
Die elektronische Teilnahme bzw. allfällige Änderungen elektronisch abgegebener Weisungen
sind bis spätestens Mittwoch, 22. Juni 2022, 16.00 Uhr, möglich.
Die Gesellschaft verfügt über insgesamt 25.000.000 Aktien und 25.000.000 Stimmrechte.
Arbon, den 04. Mai 2022
Der Verwaltungsrat
EDAG Engineering Group AG
Schlossgasse 2
CH – 9320 Arbon
Tel. +41 71 5443311
Fax +41 71 5443310
ir@edag-group.ag
https://www.edag.com/de/edag-group/investor-relations
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