msg life ag – Ordentliche Hauptversammlung

msg life ag

Leinfelden-Echterdingen

ISIN DE0005130108
Eindeutige Kennung des Ereignisses: GMETMSGL0622

Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zur

ordentlichen Hauptversammlung
(virtuelle Hauptversammlung)

am Mittwoch, dem 22. Juni 2022, 10:00 Uhr (MESZ). Die Versammlung findet ohne physische
Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft) statt. Die gesamte Hauptversammlung wird über das im Internet unter

https:/​/​www.msg-life.com/​ueber-uns/​investor-relations/​

erreichbare HV-Portal für Aktionäre, die den Nachweis ihrer Berechtigung ordnungsgemäß
erbracht haben, und deren Bevollmächtigte in Bild und Ton live übertragen. Die Stimmrechtsausübung
erfolgt ausschließlich im Wege der (elektronischen) Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung
an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Ort der Hauptversammlung
im Sinne des Aktiengesetzes ist das Haus der Bayerischen Wirtschaft, Max-Joseph-Straße
5, 80333 München.

I.
Tagesordnung

 
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses,
des zusammengefassten Lageberichts und Konzernlageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats
jeweils für das Geschäftsjahr 2021

2.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern
des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern
des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Düsseldorf, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022
zu wählen.

5.

Wahl zum Aufsichtsrat

Herr Dr. Jürgen Zehetmaier hat sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats zum Ablauf
des 31. Mai 2022 niedergelegt. Deshalb ist eine Ergänzungswahl erforderlich. Der Aufsichtsrat
setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 10 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft
aus vier Mitgliedern der Aktionäre zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt
werden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Dr. Aristid Neuburger, Mitglied des Vorstands
der msg systems AG, Ismaning, wohnhaft in Icking, als Nachfolger für Herrn Dr. Jürgen
Zehetmaier zum Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen.

Die Wahl erfolgt für die Zeit vom Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 22.
Juni 2022 bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr
2024 beschließt.

II.
WEITERE ANGABEN ZUR EINBERUFUNG

 
1.

Internetseite der Gesellschaft und dort zugängliche Unterlagen und Informationen

Diese Einladung zur Hauptversammlung sowie weitere Informationen im Zusammenhang mit
der Hauptversammlung sind ab Einberufung der Hauptversammlung und auch während der
Hauptversammlung im Internet unter

https:/​/​www.msg-life.com/​ueber-uns/​investor-relations/​

zugänglich. Etwaige bei der Gesellschaft eingehende und veröffentlichungspflichtige
Gegenanträge, Wahlvorschläge und Ergänzungsverlangen von Aktionären werden ebenfalls
über die oben genannte Internetseite zugänglich gemacht.

Über diese Internetseite ist auch das HV-Portal erreichbar, über das die Aktionäre,
die den Nachweis ihrer Berechtigung ordnungsgemäß erbracht haben (die „Berechtigten
Aktionäre“), u.a. ihr Stimmrecht vor und während der Hauptversammlung ausüben und
die gesamte Hauptversammlung live in Bild und Ton verfolgen können.

2.

Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz
der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten, Übertragung in Bild und Ton

Auf Grundlage von § 1 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-,
Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der
COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020 in der Fassung des Gesetzes zur weiteren Verkürzung
des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften
im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht sowie im Miet- und
Pachtrecht vom 22. Dezember 2020, dessen Geltung durch das Gesetz zur Errichtung eines
Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“ und zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
wegen Starkregenfällen und Hochwassern im Juli 2021 sowie zur Änderung weiterer Gesetze
vom 10. September 2021 bis zum 31. August 2022 verlängert wurde („COVID-19-Gesetz“),
hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die ordentliche Hauptversammlung
auf Grundlage des COVID-19-Gesetzes als virtuelle Hauptversammlung ohne physische
Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abzuhalten.

Dies führt zu Modifikationen in den Abläufen der Hauptversammlung und bei den Rechten
der Aktionäre. Die gesamte Hauptversammlung wird für Berechtigte Aktionäre und deren
Bevollmächtigte vollständig in Bild und Ton über das im Internet unter

https:/​/​www.msg-life.com/​ueber-uns/​investor-relations/​

erreichbare HV-Portal übertragen. Die Stimmrechtsausübung der Berechtigten Aktionäre
oder ihrer Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich im Wege der elektronischen Kommunikation
(Briefwahl) über das HV-Portal der Gesellschaft oder durch Vollmacht- und Weisungserteilung
an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Berechtigte Aktionäre
und ihre Bevollmächtigten können daher nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen.

Im Hinblick auf die Besonderheiten der virtuellen Hauptversammlung bitten wir unsere
Aktionäre um besondere Beachtung der nachstehenden Hinweise zur Ausübung der Aktionärsrechte
in der virtuellen Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts, zu weiteren Aktionärsrechten
sowie zur Möglichkeit der Verfolgung der Hauptversammlung in Bild und Ton.

Den Berechtigten Aktionären wird eine Stimmrechtskarte mit weiteren Informationen
zur Rechtsausübung zugeschickt. Die Stimmrechtskarte enthält unter anderem individuelle
Zugangsdaten, mit dem die Aktionäre das im Internet unter

https:/​/​www.msg-life.com/​ueber-uns/​investor-relations/​

erreichbare HV-Portal nutzen können.

Berechtigte Aktionäre und deren Bevollmächtigte können sich zu der gesamten Hauptversammlung
am Mittwoch, dem 22. Juni 2022, ab 10:00 Uhr (MESZ) per Bild- und Tonübertragung über das HV-Portal zuschalten, das über die Internetseite
der Gesellschaft unter

https:/​/​www.msg-life.com/​ueber-uns/​investor-relations/​

erreichbar ist.

Die Möglichkeit, dass Aktionäre gemäß § 118 Absatz 1 Satz 2 AktG an der Hauptversammlung
auch ohne Anwesenheit an deren Ort und ohne einen Bevollmächtigten teilnehmen und
sämtliche oder einzelne ihrer Rechte ganz oder teilweise im Wege elektronischer Kommunikation
ausüben, besteht nicht; insbesondere ermöglicht die Bild- und Tonübertragung keine
Teilnahme an der Hauptversammlung im Sinne des § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG.

3.

Internetgestütztes HV-Portal und Hauptversammlungshotline

Im Internet unter

https:/​/​www.msg-life.com/​ueber-uns/​investor-relations/​

ist ab dem 1. Juni 2022 ein internetgestütztes HV-Portal der Gesellschaft erreichbar.
Darüber können die Berechtigten Aktionäre und ihre Bevollmächtigten unter anderem
ihr Stimmrecht ausüben, Vollmachten erteilen, Fragen einreichen oder Widerspruch zu
Protokoll erklären. Um das HV-Portal nutzen zu können, müssen die Berechtigten Aktionäre
sich mit individuellen Zugangsdaten anmelden, die die Berechtigten Aktionäre mit der
Stimmrechtskarte erhalten. Die verschiedenen Möglichkeiten zur Ausübung der Aktionärsrechte
erscheinen dann in Form von Schaltflächen und Menüs auf der Benutzeroberfläche des
HV-Portals.

Weitere Einzelheiten zum HV-Portal und den Nutzungsbedingungen erhalten die Berechtigten
Aktionäre zusammen mit ihrer Stimmrechtskarte bzw. im Internet unter

https:/​/​www.msg-life.com/​ueber-uns/​investor-relations/​

Bitte beachten Sie auch die technischen Hinweise am Ende dieser Einladungsbekanntmachung.

Bei Fragen zur virtuellen Hauptversammlung und zur Nutzung des HV-Portals stehen Ihnen
Mitarbeiter unserer Hauptversammlungshotline montags bis freitags – außer feiertags
– von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr (MESZ) unter +49 89 21027-220 zur Verfügung.

4.

Ausübung der Aktionärsrechte in der virtuellen Hauptversammlung

Aktionäre, die im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung Aktionärsrechte ausüben und
das HV-Portal nutzen wollen, müssen ihre Berechtigung nachweisen. Für den Nachweis
der Berechtigung reicht ein in Textform von dem Letztintermediär gemäß § 67c Abs.
3 AktG ausgestellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes („Nachweis“) aus. Der
Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein.

Der Nachweis muss sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung,
also auf Mittwoch, den 1. Juni 2022, 00:00 Uhr (MESZ), beziehen („Aufzeichnungsdatum“). Die Berechtigung im vorstehenden Sinne bemisst
sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Aufzeichnungsdatum.

Der Nachweis muss bei der Gesellschaft spätestens bis Mittwoch, den 15. Juni 2022, 24:00 Uhr (MESZ), unter der folgenden Adresse eingehen:

msg life ag
c/​o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München

oder per E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de

Nach Erfüllung der vorstehenden Voraussetzungen werden den Berechtigten Aktionären
bzw. ihren Bevollmächtigten Stimmrechtskarten mit den persönlichen Zugangsdaten zur
Nutzung des HV-Portals für die virtuelle Hauptversammlung übersandt. Die Stimmrechtskarten
sind keine Voraussetzung für Ausübung von Aktionärsrechten, sondern lediglich organisatorische
Hilfsmittel.

5.

Ausübung des Stimmrechts durch (elektronische) Briefwahl

Die Berechtigten Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können ihre Stimmen im Wege elektronischer
Kommunikation abgeben, ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen (Briefwahl). Briefwahlstimmen
(sowie ggf. deren Änderung oder Widerruf) können der Gesellschaft ausschließlich über
das HV-Portal, das über die Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www.msg-life.com/​ueber-uns/​investor-relations/​

erreichbar ist, übermittelt werden und müssen der Gesellschaft hierüber bis spätestens
unmittelbar vor Beginn der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung am Mittwoch,
dem 22. Juni 2022 zugehen.

Stimmabgabe und Weisungen sind nur in Bezug auf solche Anträge und Wahlvorschläge
möglich, die mit dieser Einberufung oder im Zusammenhang mit § 122 Abs. 2 AktG oder
§§ 126, 127 AktG veröffentlicht wurden.

Die elektronische Briefwahl über das HV-Portal ist ab dem 1. Juni 2022 und bis unmittelbar
vor Beginn der Abstimmungen am Tag der Hauptversammlung möglich.

Es wird darauf hingewiesen, dass andere Übermittlungswege für die Briefwahl nicht
zur Verfügung stehen, insbesondere keine Übersendung von Briefwahlstimmen per Post.

Weitere Hinweise zur elektronischen Briefwahl sind in der Stimmrechtskarte enthalten,
die die Berechtigten Aktionäre zugesandt bekommen. Entsprechende Informationen und
eine nähere Beschreibung der elektronischen Briefwahl sind auch über das im Internet
unter

https:/​/​www.msg-life.com/​ueber-uns/​investor-relations/​

erreichbare HV-Portal einsehbar.

6.

Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte

Berechtigte Aktionäre, die ihre Stimm- und ihre sonstigen Aktionärsrechte nicht selbst
ausüben können oder wollen, können ihr Stimm- und ihre sonstigen Aktionärsrechte unter
entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung
von Aktionären, ausüben lassen.

Bevollmächtigte können aufgrund der Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle
Hauptversammlung nach dem COVID-19-Gesetz ebenfalls weder physisch noch im Wege elektronischer
Kommunikation im Sinne von § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG an der virtuellen Hauptversammlung
teilnehmen. Sie können das Stimmrecht für von ihnen vertretene Berechtigte Aktionäre
ihrerseits ebenfalls ausschließlich im Wege der elektronischen Kommunikation durch
Briefwahl oder durch (Unter-)Vollmacht und Weisung an die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter ausüben. Die Rechtsausübung durch einen Bevollmächtigten im Wege
der elektronischen Kommunikation per Briefwahl über das HV-Portal setzt voraus, dass
der Bevollmächtigte vom Vollmachtgeber die mit der Stimmrechtskarte versendeten persönlichen
Zugangsdaten erhält.

a)

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber
der Gesellschaft bedürfen der Textform, wenn weder ein Intermediär noch eine Aktionärsvereinigung
noch ein Stimmrechtsberater oder eine diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte
Person zur Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigt wird.

Ein Formular, von dem bei der Vollmachtserteilung Gebrauch gemacht werden kann, aber
nicht muss, befindet sich auf der Rückseite der Stimmrechtskarte und wird auf Verlangen
jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos übermittelt. Das Verlangen ist zu richten
an:

msg life ag
c/​o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München

oder per E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de

Ein Formular, von dem bei der Vollmachtserteilung Gebrauch gemacht werden kann – aber
nicht muss –, kann auch im Internet unter

https:/​/​www.msg-life.com/​ueber-uns/​investor-relations/​

heruntergeladen werden. Entsprechendes gilt für das Formular zum Widerruf der Vollmacht.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber
der Gesellschaft können per Post oder per E-Mail bis spätestens Dienstag, dem 21.
Juni 2022, 12:00 Uhr (MESZ) (Zugang), an die vorstehend in diesem Abschnitt a) jeweils
genannte Adresse übermittelt werden.

Der Nachweis einer auf diesem Wege erteilten Bevollmächtigung kann auch dadurch geführt
werden, dass der Nachweis (z.B. Kopie oder Scan der Vollmacht) an die oben genannte
E-Mail-Adresse übermittelt wird.

Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder
mehrere von diesen zurückweisen.

b)

Wenn ein Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater oder eine
diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person bevollmächtigt werden soll, bedarf
– in Ausnahme von vorstehend in Buchstabe a) dargestelltem Grundsatz – die Vollmacht
weder nach dem Gesetz noch nach der Satzung der Gesellschaft einer bestimmten Form.
Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die vorgenannten Institutionen
oder Personen, die bevollmächtigt werden sollen, möglicherweise eine besondere Form
der Vollmacht verlangen, weil sie nach § 135 Abs. 1 AktG die Vollmacht nachprüfbar
festhalten müssen. Berechtigte Aktionäre, die eine solche Institution oder Person
bevollmächtigen möchten, sollten sich deshalb mit diesen über ein mögliches Formerfordernis
für die Vollmacht abstimmen. Ein Verstoß gegen die in diesem Abschnitt b) genannten
und bestimmte weitere in § 135 AktG genannte Erfordernisse für die Bevollmächtigung
einer der vorgenannten Institutionen oder Personen beeinträchtigt allerdings gemäß
§ 135 Abs. 7 AktG die Wirksamkeit der Stimmabgabe nicht.

c)

Wir bieten den Berechtigten Aktionären zusätzlich an, sich durch die von der Gesellschaft
benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter bei den Abstimmungen vertreten zu
lassen. Den weisungsgebundenen Stimmrechtsvertretern müssen dazu Vollmacht und Weisungen
für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter
üben das Stimmrecht ausschließlich auf Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen
aus. Ohne Weisungserteilung sind die weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter nicht
zur Stimmabgabe für einen Aktionär berechtigt.

Die Erteilung der Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter,
ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen
der Textform. Die Berechtigten Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen
Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht nebst Weisungen erteilen wollen, können – müssen
aber nicht – das Formular verwenden, welches sie zusammen mit der Stimmrechtskarte
nebst weiteren Informationen zur Vollmachts- und Weisungserteilung erhalten oder bei
der Gesellschaft kostenlos unter folgender Adresse anfordern können:

msg life ag
c/​o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München

oder per E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de

Die Berechtigten Aktionäre haben zudem die Möglichkeit, für die Bevollmächtigung der
weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter und für die Erteilung der Weisungen das entsprechende
über die Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www.msg-life.com/​ueber-uns/​investor-relations/​

abrufbare Formular zu verwenden. Ein Formular, das für den Widerruf einer bereits
erteilten Vollmacht an die weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter verwandt werden
kann – aber nicht muss –, kann auch im Internet unter

https:/​/​www.msg-life.com/​ueber-uns/​investor-relations/​

heruntergeladen werden.

Die Vollmacht nebst Weisungen ist – sofern die Vollmachts- und Weisungserteilung nicht
während der virtuellen Hauptversammlung unter Nutzung des HV-Portals erfolgt – bis
Dienstag, den 21. Juni 2022, 12:00 Uhr (MESZ) (eingehend), per Post oder E-Mail an die jeweils vorstehend in diesem Abschnitt c)
genannte Adresse zu senden.

Die Erteilung von Vollmacht nebst Weisungen an die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter (sowie ggf. eine Änderung oder der Widerruf erteilter Vollmachten
und Weisungen) können ebenfalls bis spätestens zum Beginn der Abstimmung in der virtuellen
Hauptversammlung am Mittwoch, dem 22. Juni 2022, über das HV-Portal zugehen, das im
Internet unter

https:/​/​www.msg-life.com/​ueber-uns/​investor-relations/​

erreichbar ist.

Die Möglichkeit zur Ausübung der Aktionärsrechte durch einen Bevollmächtigten im Wege
der elektronischen Zuschaltung über das HV-Portal erfordert, dass der Bevollmächtigte
vom Vollmachtgeber die mit der Stimmrechtskarte versendeten Zugangsdaten erhält.

Die Ausübung des Stimmrechts über das HV-Portal ist ab dem 1. Juni 2022 möglich. Über
das HV-Portal können Sie auch während der Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmung
eine etwaige zuvor erteilte Vollmacht und Weisung ändern oder widerrufen.

Eine Stimmabgabe und Weisung ist nur in Bezug auf solche Anträge und Wahlvorschläge
möglich, die mit dieser Einberufung oder im Zusammenhang mit § 122 Abs. 2 AktG oder
§§ 126, 127 AktG veröffentlicht wurden.

Die Vertretung durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter ist auf die
weisungsgebundene Ausübung des Stimmrechts bei der Abstimmung zu den Punkten der Tagesordnung
beschränkt; Weisungen zur Ausübung sonstiger Aktionärsrechte, insbesondere zur Stellung
von Anträgen oder Fragen oder zur Einlegung von Widersprüchen, nehmen die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nicht entgegen.

d)

Auch im Fall der Erteilung einer Vollmacht ist eine fristgerechte Übersendung des
Nachweises nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.

7.

Weitere Informationen zur Abstimmung

Die vorgesehenen Abstimmungen zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 5 haben verbindlichen
Charakter im Sinne der Tabelle 3 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2018/​1212.
Es besteht jeweils die Möglichkeit, mit Ja (Befürwortung), Nein (Ablehnung) oder Enthaltung
zu stimmen.

Bei Ausübung des Stimmrechts im Wege der elektronischen Briefwahl wird dem Abgebenden
der Zugang der elektronisch abgegebenen Stimme gemäß § 118 Abs. 2 Satz 2, Abs. 1 Satz
3 bis 5 AktG i.V.m. Art. 7 Abs. 1 und Art. 9 Abs. 5 Unterabs. 1 der Durchführungsverordnung
(EU) 2018/​1212 von der Gesellschaft elektronisch bestätigt.

Die Abstimmenden können von der Gesellschaft nach § 129 Abs. 5 AktG i.V.m. Art. 7
Abs. 2 und Art. 9 Abs. 5 Unterabs. 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/​1212 innerhalb
eines Monats nach dem Tag der Hauptversammlung eine Bestätigung darüber verlangen,
ob und wie ihre Stimme gezählt wurde. Diese Bestätigung kann nach der Hauptversammlung
über das HV-Portal unter Nutzung der auf der Stimmrechtskarte abgedruckten persönlichen
Zugangsdaten angefordert werden.

8.

Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 AktG und § 1 Abs. 2 Satz
1 Nr. 3, Satz 2 COVID-19-Gesetz

a)

Tagesordnungsergänzungsverlangen

Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre der Gesellschaft, deren Anteile zusammen
den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 am Grundkapital der Gesellschaft erreichen,
das entspricht 500.000 Stückaktien, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung
gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder
eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist unter Beifügung des Nachweises
über die Aktienbesitzzeit schriftlich an den Vorstand zu richten und muss bei der
Gesellschaft spätestens am Samstag, dem 28. Mai 2022, 24:00 Uhr (MESZ), eingehen. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an folgende Adresse:

msg life ag
Vorstand
c/​o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München

b)

Gegenanträge und Wahlvorschläge

Gegenanträge mit Begründung gegen einen Vorschlag von Vorstand und/​oder Aufsichtsrat
zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und Vorschläge von Aktionären zur Wahl
von Aufsichtsratsmitgliedern und/​oder Abschlussprüfern, soweit solche Wahlen auf der
Tagesordnung stehen, sind ausschließlich zu richten an:

msg life ag
c/​o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München

oder per E-Mail: antraege@linkmarketservices.de

Bis spätestens am Dienstag, dem 7. Juni 2022, 24:00 Uhr (MESZ), bei vorstehender Adresse mit Nachweis der Aktionärseigenschaft eingegangene zugänglich
zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge werden den anderen Aktionären im Internet
unter

https:/​/​www.msg-life.com/​ueber-uns/​investor-relations/​

zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden nach dem 7. Juni
2022 ebenfalls unter der genannten Internetadresse zugänglich gemacht.

Ein nach den §§ 126, 127 AktG zugänglich zu machender Gegenantrag oder Wahlvorschlag
gilt als in der virtuellen Hauptversammlung gestellt, wenn der den Antrag stellende
oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär den Nachweis seiner Berechtigung ordnungsgemäß
erbracht hat.

c)

Fragerecht gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 COVID-19-Gesetz

Berechtigte Aktionäre und ihre Bevollmächtigten haben das Recht, im Wege der elektronischen
Kommunikation Fragen zu stellen.

Die Fragen von Berechtigten Aktionären und ihren Bevollmächtigten können bis spätestens
Montag, 20. Juni 2022, 24:00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs), ausschließlich im Wege der elektronischen Kommunikation
über das im Internet unter

https:/​/​www.msg-life.com/​ueber-uns/​investor-relations/​

erreichbare HV-Portal eingereicht werden. Auf anderem Wege oder später eingereichte
Fragen bleiben unberücksichtigt. Während der virtuellen Hauptversammlung können keine
Fragen gestellt werden.

Die Fragenbeantwortung erfolgt durch den Vorstand in der Hauptversammlung. Der Vorstand
entscheidet nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, wie er Fragen beantwortet.

Es ist vorgesehen, die Fragensteller im Rahmen der Fragenbeantwortung grundsätzlich
namentlich zu nennen, sofern diese der namentlichen Nennung nicht ausdrücklich widersprochen
haben.

9.

Erklärung von Widersprüchen zu Protokoll

Berechtigte Aktionäre, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, und ihre Bevollmächtigten
können bis zum Ende der virtuellen Hauptversammlung Widerspruch gegen die Beschlüsse
der Hauptversammlung zu Protokoll des Notars erklären (§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 COVID-19-Gesetz).
Der Widerspruch kann ausschließlich auf elektronischem Wege über das im Internet unter

https:/​/​www.msg-life.com/​ueber-uns/​investor-relations/​

erreichbare HV-Portal ab dem Beginn der virtuellen Hauptversammlung bis zu deren Schließung
durch den Versammlungsleiter erklärt werden. Eine anderweitige Form der Übermittlung
von Widersprüchen ist ausgeschlossen.

10.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft
in 42.802.453 nennwertlose Stückaktien eingeteilt, von denen jede Aktie eine Stimme
gewährt. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beläuft sich somit auf 42.802.453 Stimmrechte.

11.

Zeitangaben

Soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, sind sämtliche Zeitangaben in dieser Hauptversammlungseinladung
Zeitangaben in der für Deutschland geltenden mitteleuropäischen Sommerzeit (MESZ).
Die koordinierte Weltzeit (UTC) entspricht der mitteleuropäischen Sommerzeit (MESZ)
minus zwei Stunden.

12.

Hinweise zum Datenschutz

Wenn Aktionäre den Nachweis an die Gesellschaft übersenden oder eine Vollmacht erteilen,
erhebt die msg life ag personenbezogene Daten über Aktionäre und/​oder über ihre Bevollmächtigten.
Dies geschieht, um Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung
zu ermöglichen.

Die msg life ag verarbeitet die Daten als Verantwortlicher unter Beachtung der Bestimmungen
der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze.
Einzelheiten zum Umgang mit den personenbezogenen Daten und zu den Rechten gemäß der
DSGVO sind im Internet unter

https:/​/​www.msg-life.com/​ueber-uns/​investor-relations/​

zugänglich.

13.

Technische Hinweise zur virtuellen Hauptversammlung

Für den Zugang zum HV-Portal der Gesellschaft ist die Stimmrechtskarte erforderlich,
die die Berechtigten Aktionäre unaufgefordert übersendet bekommen. Auf dieser Stimmrechtskarte
finden sich die individuellen Zugangsdaten, mit denen sich die Berechtigten Aktionäre
bzw. ihre Bevollmächtigten im HV-Portal anmelden können.

Um das Risiko von Einschränkungen bei der Ausübung von Aktionärsrechten durch technische
Probleme während der virtuellen Hauptversammlung zu vermeiden, wird empfohlen – soweit
möglich –, die Aktionärsrechte (insbesondere das Stimmrecht) bereits vor Beginn der
Hauptversammlung auszuüben. Das HV-Portal ist für die Ausübung des Stimmrechts ab
dem 1. Juni 2022 zugänglich.

Für die Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung sowie zur Nutzung des HV-Portals
und zur Ausübung von Aktionärsrechten werden eine Internetverbindung und ein internetfähiges
Endgerät benötigt. Um die Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung optimal wiedergeben
zu können, wird eine stabile Internetverbindung mit einer ausreichenden Übertragungsgeschwindigkeit
empfohlen.

Nutzen Berechtigte Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten zum Empfang der Bild- und
Tonübertragung der virtuellen Hauptversammlung einen Computer, benötigen sie einen
Browser und Lautsprecher oder Kopfhörer.

14.

Hinweise zur Verfügbarkeit der Bild- und Tonübertragung

Die Berechtigten Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten können die gesamte Hauptversammlung
per Bild- und Tonübertragung im Internet über das HV-Portal verfolgen. Die Bild- und
Tonübertragung der virtuellen Hauptversammlung und die Verfügbarkeit des HV-Portals
kann nach dem heutigen Stand der Technik aufgrund von Einschränkungen der Verfügbarkeit
des Telekommunikationsnetzes und der Einschränkung von Internetdienstleistungen von
Drittanbietern Schwankungen unterliegen, auf die die Gesellschaft keinen Einfluss
hat. Die Gesellschaft kann daher keine Gewährleistung und Haftung für die Funktionsfähigkeit
und ständige Verfügbarkeit der in Anspruch genommenen Internetdienste, der in Anspruch
genommenen Netzelemente Dritter, der Bild- und Tonübertragung sowie den Zugang zum
HV-Portal und dessen generelle Verfügbarkeit übernehmen. Die Gesellschaft übernimmt
auch keine Verantwortung für Fehler und Mängel der für das HV-Portal eingesetzten
Hard- und Software einschließlich solcher der eingesetzten Dienstleistungsunternehmen,
soweit nicht Vorsatz vorliegt. Die Gesellschaft empfiehlt aus diesem Grund, frühzeitig
von den oben genannten Möglichkeiten zur Rechtsausübung, insbesondere zur Ausübung
des Stimmrechts, Gebrauch zu machen. Sofern es Datenschutz- oder Sicherheitserwägungen
zwingend erfordern, muss sich der Versammlungsleiter der Hauptversammlung vorbehalten,
die Möglichkeit der virtuellen Hauptversammlung zu unterbrechen oder ganz einzustellen.

 

Leinfelden-Echterdingen, im Mai 2022

msg life ag

– Der Vorstand –

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