sino Aktiengesellschaft – Ergänzung der Tagesordnung der Hauptversammlung

sino Aktiengesellschaft

Düsseldorf

Wertpapier-Kenn-Nummer 576 550 /​ ISIN DE0005765507

Nach Einberufung unserer ordentlichen Hauptversammlung für Dienstag, den 31. Mai 2022,
als virtuelle Hauptversammlung in Düsseldorf (Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom
19. April 2022) hat die BGW Beteiligungsgesellschaft Watenbüttel mbH, vertreten durch
ihren Geschäftsführer Jens Peter Langer, Braunschweig, gemäß §§ 122 Abs. 2, 124 Abs.
1 AktG die Ergänzung der Tagesordnung der Hauptversammlung um einen weiteren Tagesordnungspunkt
und die unverzügliche Bekanntmachung dieser Ergänzung verlangt.

Die Tagesordnung wird deshalb um folgenden Punkt erweitert:

Tagesordnungspunkt 10: Beschlussfassung zur beschleunigten Umsetzung der Geschäftsentwicklungsstrategie
der sino Aktiengesellschaft durch Vorbereitung einer Abspaltung gemäß § 83 Abs. 1
AktG

Die Aktionärin BGW Beteiligungsgesellschaft Watenbüttel mbH, Otto-Böngeholz-Str. 20,
38112 Braunschweig, schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Vorstand der sino Aktiengesellschaft wird nach § 83 Abs. 1 AktG angewiesen, zum
nächstmöglichen Zeitpunkt, spätestens zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung der
sino Aktiengesellschaft, Vertrags- bzw. Planentwürfe und entsprechende Berichte für
die rechtmäßige Abspaltung gemäß § 123 Abs. 2 UmwG des operativen Stammgeschäftes
der sino Aktiengesellschaft (Heavy Trader Brokerage) zur Aufnahme auf einen bereits
bestehenden Rechtsträger oder zur Neugründung auf einen dafür gegründeten neuen Rechtsträger,
nach pflichtgemäßer Auswahl des Vorstands, vorzubereiten und der Hauptversammlung
zur Beschlussfassung vorzulegen. Der Vorstand wird angewiesen, sämtliche zur Durchführung
der vorbeschriebenen Abspaltung erforderlichen Voraussetzungen nach pflichtgemäßem
Ermessen entsprechend dieses Beschlusses zu erfüllen.

Begründung

Die in den letzten Jahren erfolgte Ausweitung der Geschäftsaktivitäten bei der sino
Aktiengesellschaft hat dazu geführt, dass das ursprüngliche Geschäft (Brokerage für
Heavy Trader) in den Hintergrund getreten ist. Sowohl wert- als auch ertragsmäßig
ist das seit 2017 deutlich ausgebaute Beteiligungsgeschärft bestimmend; die operative
Geschäftsentwicklung des Brokerage-Geschäftes ist aktuell wenig relevant für die Entwicklung
des Unternehmenswertes bzw. die Bewertung am Kapitalmarkt durch Investoren.

Gleichzeitig ist ein erheblicher Bewertungsabschlag festzustellen: Im Vergleich zur
Summe der Einzelwerte der Beteiligungen zuzüglich einer angemessenen Bewertung des
Stammgeschäftes notiert die sino-Aktie mit einem signifikanten Abschlag. Es ist davon
auszugehen, dass dieser Abschlag gerade nicht durch zwischenzeitliche Kurs- bzw. Bewertungsabschläge
im Beteiligungsportfolio zu erklären ist. Vielmehr tragen die aktuelle Unternehmensstruktur
und die Firmierung dazu bei, dass Investoren nur schwer den Wert der Beteiligungen
erkennen können. So werden einige Beteiligungen in einer dafür gegründeten Tochtergesellschaft
gehalten, andere Beteiligungen werden direkt von der sino AG gehalten. Die Berichterstattung
folgt noch immer der traditionellen Reportingstruktur, die vom Stammgeschäft ausgehend
zwar zusätzliche Informationen zu den Beteiligungen liefert, dies jedoch keinesfalls
so, wie dies von einer Beteiligungsgesellschaft vorgenommen werden würde. Investoren
wird es so zum Beispiel eher erschwert, eine eigene sum of the part-Kalkulation zu
erstellen; der jährliche Geschäftsbericht bietet dabei nur sehr geringe Unterstützung.

Hinzu kommt, dass die erhöhten regulatorischen Anforderungen aus dem Stammgeschäft
auf das Beteiligungsgeschäft durchschlagen, obwohl das Stammgeschäft von eher untergeordneter
Bedeutung für die sino AG geworden ist. Ohne die angebotenen Finanzdienstleistungen
würde die Gesellschaft und damit das Beteiligungsgeschäft erhebliche Erleichterungen
im Hinblick auf Aufsicht und Kosten erfahren. Das Stammgeschäft unterscheidet sich
zudem erheblich vom Beteiligungsgeschäft bei den Mitarbeitern sowie den Bilanz- und
GuV-Positionen. Eine Trennung der beiden Geschäftsbereiche und Wiederherstellung der
Struktur, die bezüglich des originären Brokerage-Geschäftes im Wesentlichen bis 2017
am Markt langjährig eingeführt war und sich durchaus bewährt hat, erscheint auch vorteilhaft
angesichts der jüngsten Bemühungen, das Stammgeschäft durch neue Kooperationen bzw.
Veränderungen bei den Abwicklungspartnern auszubauen. Eine eigene Gesellschaft ohne
dominierendes Beteiligungsgeschäft wird zu noch weiter erhöhter Fokussierung durch
die dafür zuständigen Geschäftsverantwortlichen führen und damit die Erfolgswahrscheinlichkeit
des gestarteten Projektes zum Ausbau des Brokerage-Geschäftes zusätzlich erhöhen.
Kunden und strategische Partner könnten sich wieder direkter am Brokerage-Geschäft
beteiligen. Außerdem könnte bei der Besetzung des Aufsichtsrates auf jeweils spezialisierte
Kandidaten zurückgegriffen werden. Verfrühte Verkäufe des Beteiligungsbesitzes könnten
weniger wahrscheinlich werden. Aus Investorensicht stehen überschaubaren einmaligen
Aufwendungen der Abspaltung dauerhafte Transparenzgewinne, damit verbunden die Aussicht
auf höhere Bewertungen im Vergleich zur Bewertung eines einzelnen Holdingunternehmens
und Möglichkeiten zur individuellen Ausrichtung der Investoren-Portfolien durch unterschiedliche
Gewichtung der beiden Geschäftsbereiche gegenüber.

Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat der sino AG zu Tagesordnungspunkt 10

Aus Sicht von Vorstand und Aufsichtsrat hat derzeit die Migration des Kundengeschäfts
auf die Baader Bank Priorität. Weitere strukturelle Fragestellungen sollten daher
zeitlich nachgeordnet geprüft werden. Der vorgelegte Beschlussvorschlag ist zudem
in sachlicher Hinsicht einschränkend gefasst und lässt keine weiteren Handlungsoptionen
zu. Daher schlagen Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung vor, gegen den Beschlussvorschlag
unter Tagesordnungspunkt 10 zu stimmen.

 

Düsseldorf, im Mai 2022

 

Der Vorstand

Ingo Hillen               Karsten Müller

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