Müller-BBM Holding AG: 14. ordentliche Hauptversammlung

Müller-BBM Holding AG

Planegg

Einladung zur 14. ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am

Samstag, den 25. Juni 2022 um 10:30 Uhr (MESZ),

frühestens jedoch 15 Minuten nach Beendigung der für den
25. Juni 2022 um 09:00 Uhr (MESZ) einberufenen
außerordentlichen Hauptversammlung der Müller-BBM Holding AG

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung

am Hauptsitz der Müller-BBM Holding AG, Helmut-A.-Müller-Straße 1 – 5, in 82152 Planegg
(Hörsaal)

ein.

I. Tagesordnung

 
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Müller-BBM Holding AG und des gebilligten
Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2021, des Lageberichtes für die Müller-BBM Holding
AG und den Konzern und des Berichtes des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten Unterlagen sind Teil des Geschäftsberichts
2021, der im Aktionärsportal zur Einsicht bereitsteht. Die Unterlagen liegen zudem
in den Geschäftsräumen der Müller-BBM Holding AG in Planegg zur Einsichtnahme aus.
Aktionäre können auf Verlangen eine Abschrift hiervon erhalten. In der Hauptversammlung
am 25. Juni 2022 werden die Unterlagen ebenfalls zugänglich sein und mündlich erläutert
werden.

Es ist keine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgesehen.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss nach §§ 171, 172
AktG gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit nach § 172 AktG festgestellt. Die Voraussetzungen,
unter denen nach § 173 Abs. 1 AktG die Hauptversammlung über die Feststellung des
Jahresabschlusses und die Billigung des Konzernabschlusses zu beschließen hat, liegen
nicht vor. Über die Verwendung des Bilanzgewinns wird zu Punkt 2 der Tagesordnung
Beschluss gefasst.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2021
in Höhe von EUR 12.733.558,39 wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von EUR 4,50 auf jede dividendenberechtigte Stückaktie:
EUR 2.683.408,50

Gewinnvortrag: EUR 10.050.149,89

Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der Gesellschaft zum 30.03.2022
gehaltenen 12.387 eigenen Aktien, die gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt
sind. Bis zur Hauptversammlung kann sich die Anzahl der für das abgelaufene Geschäftsjahr
2021 dividendenberechtigten Aktien verändern. In diesem Fall wird der Hauptversammlung
bei unveränderter Ausschüttung von EUR 4,50 je dividendenberechtigter Stückaktie ein
entsprechend angepasster Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung unterbreitet
werden.

Die Auszahlung der Dividende erfolgt am 28. Juni 2022.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr
2021 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Rödl & Partner GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Steuerberatungsgesellschaft, Nürnberg, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer
für das Geschäftsjahr 2022 zu bestellen.

6.

Beschlussfassung über die Verwendung angepasster Zahlen für die Berechnung des Einziehungsentgelts
(Formelpreis)

Die Hauptversammlung vom 26.06.2021 hat zu TOP 8 beschlossen, welche Zahlen abweichend
von § 7 Ziff. 1 und Ziff. 2 1. Unterabsatz der Satzung der Müller-BBM Holding AG anstelle
der Zahlen aus den jeweiligen handelsrechtlichen Konzernjahresabschlüssen in die Berechnung
des Formelpreises eingehen. Soweit dies die Zahlen für das Geschäftsjahr 2019 betrifft,
sollen die angepassten Zahlen auch für die Berechnung des neuen, ab der Hauptversammlung
geltenden Formelpreises gelten.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Abweichend von § 7 Ziff. 1 und Ziff. 2 1. Unterabsatz der Satzung der Müller-BBM Holding AG gehen anstelle der Zahlen aus
den jeweiligen handelsrechtlichen Konzernjahresabschlüssen folgende Zahlen in die
Berechnung des Formelpreises ein:

(Konzern-)Jahresüberschuss/​-fehlbetrag 2019*: EUR 1.645.922
(Konzern-)Jahresüberschuss/​-fehlbetrag 2020*: EUR 4.929.643
(Konzern-)Jahresüberschuss/​-fehlbetrag 2021*: EUR 5.079.208
*
Jeweils nach Anpassung wegen Minderheitsanteilen = (Konzern-)Jahresüberschuss/​-fehlbetrag
ohne Berücksichtigung von Minderheitsanteilen

Der für die Berechnung des Formelpreises maßgebliche Wert G beträgt somit EUR 4.457.138,67.

Alle übrigen für die Berechnung des Formelpreises maßgeblichen Parameter sind entsprechend
der Regelung in § 7
Ziff. 1 und Ziff. 2 1. Unterabsatz der Satzung der Müller-BBM Holding AG zu ermitteln.

7.

Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern

Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder Michael Daub und Prof. Dr.-Ing. Gerhard Müller
endet mit Beendigung dieser Hauptversammlung. Herr Michael Daub steht für eine weitere
Amtszeit nicht mehr zur Verfügung und scheidet daher aus dem Gremium aus.

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß § 95 Satz 2, § 96 Abs. 1 sowie
§ 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 13 Ziff. 2 der Satzung der Gesellschaft aus
sechs Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

Herrn Stefan Schmiedel, tätig als Projektingenieur in der BBM Akustik Technologie
GmbH, wohnhaft in Neuried sowie

Herrn Prof. Dr.-Ing. Gerhard Müller, tätig als Professor an der TU München, wohnhaft
in München

für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für
das Geschäftsjahr 2024 beschließt, jeweils zu einem Mitglied des Aufsichtsrats der
Gesellschaft zu wählen. Herr Schmiedel wäre im Fall seiner Wahl „internes Aufsichtsratsmitglied“ im Sinne von § 13 Ziff. 5 der Satzung der Gesellschaft.

Die Hauptversammlung ist an die Wahlvorschläge nicht gebunden.

Die Wahl ist im Zuge einer Einzelwahl beabsichtigt.

Herr Schmiedel übt keine Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten anderer
inländischer Unternehmen aus und ist nicht Mitglied in vergleichbaren in- oder ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.

Herr Prof. Müller ist Mitglied (nicht Vorsitz) im Aufsichtsrat von

ISP Scholz Beratende Ingenieure AG, Anton-Böck-Str. 27, 81249 München
https:/​/​isp-scholz.de/​

und im Verwaltungsrat der

Ecole Nationale des Pont et Chaussées
Champs-sur-Marne – 77455 Marne-la-Vallée cedex 2 (Frankreich)
http:/​/​www.enpc.fr/​conseil-dadministration

II. Teilnahmebedingungen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach §
17b Ziff. 1 der Satzung der Müller-BBM Holding AG diejenigen Aktionäre berechtigt,
die am Tage der Hauptversammlung im Aktienregister als Aktionäre der Müller-BBM Holding
AG eingetragen sind und sich so angemeldet haben, dass ihre Anmeldung spätestens bis
zum Ablauf des 20. Juni 2022, 24:00 Uhr (MESZ) bzw. 22:00 Uhr (UTC), bei der Müller-BBM
Holding AG eingegangen ist.

Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können sich bei der Müller-BBM
Holding AG auf einem der folgenden Wege elektronisch oder in Textform (§ 126b BGB)
zur Teilnahme an der Hauptversammlung anmelden:

Müller-BBM Holding AG
c/​o Computershare Operations Center
80249 München
Deutschland

oder per E-Mail an: anmeldestelle@computershare.de

Die elektronische Anmeldung mittels Nutzung des passwortgeschützten InvestorPortals
unter der Internetadresse

https:/​/​investor.computershare.de/​Mueller-BBM#

muss der Müller-BBM Holding AG ebenfalls bis zum Ablauf des 20. Juni 2022, 24:00 Uhr
(MESZ) bzw. 22:00 Uhr (UTC) zugegangen sein.

Für die elektronische Anmeldung über das passwortgeschützte InvestorPortal benötigen
Sie persönliche Zugangsdaten, die aus Ihrer Aktionärsnummer und Ihrem zugehörigen
individuellen Zugangspasswort bestehen. Die persönlichen Zugangsdaten können Sie den
Ihnen zugesandten Hauptversammlungsunterlagen entnehmen.

Weitere Hinweise zum Anmeldeverfahren finden sich auf dem zusammen mit dem Einladungsschreiben
übersandten Anmeldeformular.

Gegenanträge und Wahlvorschläge sind ausschließlich zu richten an:

Müller-BBM Holding AG, Helmut-A.-Müller-Straße 1 – 5, 82152 Planegg

oder per E-Mail an:

Alexandra.Siebenmorgen@mbbm-ag.com.

 

Planegg, im Mai 2022

 

Der Vorstand

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