WESTFLEISCH FINANZ AGMünsterEinberufung der ordentlichen Hauptversammlung 2022Wir laden die Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung der WESTFLEISCH FINANZ AG, Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes istGut Havichhorst
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1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021 sowie des Lageberichts Es findet nach den gesetzlichen Bestimmungen keine Beschlussfassung der Hauptversammlung Die vorstehend genannten Unterlagen inkl. Vorschlag des Vorstands für die Verwendung |
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2021
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr |
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr |
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5. |
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, |
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6. |
Wahlen zum Aufsichtsrat Gemäß § 124 Abs. 2 AktG sind bei Wahlen von Aufsichtsratsmitgliedern folgende Angaben Die Amtszeit der von der Hauptversammlung gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats Herr
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Es ist geplant, die Wahlen der Aufsichtsratsmitglieder als Einzelwahlen durchzuführen.
Anmerkungen
Gegenanträge zu Vorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt
der Tagesordnung können gerichtet werden an
WESTFLEISCH FINANZ AG
Der Vorstand
Fridtjof-Nansen-Weg 5a
48155 Münster
Münster, im Mai 2022
WESTFLEISCH FINANZ AG
Der Vorstand
Weitere Angaben und Informationen zur Durchführung der Hauptversammlung
Der gebotene verantwortungsvolle Umgang mit der Corona-Pandemie veranlasst uns auch
in diesem Jahr, auf mögliche Schutzmaßnahmen bei der Durchführung der Hauptversammlung
hinzuweisen.
Bei der Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung werden die jeweils gültigen
rechtlichen Vorgaben zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARSCoV-2
beachtet. Dazu zählt insbesondere die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit
dem Coronavirus SARS-CoV-2 des Landes Nordrhein-Westfalen (Coronaschutzverordnung
– CoronaSchVO).
Aufgrund der dynamischen Entwicklung der pandemischen Situation können sich diesbezüglich
die rechtlichen Vorgaben bis zum Tag der Hauptversammlung ändern. Rechtlich maßgeblich
sind die jeweils gültigen rechtlichen Vorgaben zum Zeitpunkt der Hauptversammlung.
Das bedeutet, dass die Teilnahme an der Hauptversammlung ausschließlich unter Einhaltung
der am Tag der Hauptversammlung geltenden Bestimmungen möglich ist. Der Zutritt zum
Versammlungsort kann ausschließlich jenen Personen gewährt werden, die sämtliche am
Tag der Hauptversammlung geltenden rechtlichen Voraussetzungen für eine physische
Teilnahme an der Hauptversammlung erfüllen. Es könnte beispielsweise am Tag der Hauptversammlung
der Nachweis in Bezug auf eine COVID-Infektion rechtlich erforderlich sein (z.B. durch
Vorlage eines rechtsgültigen Covid-19-Impfzertifikats oder eines rechtsgültigen Nachweises
über eine Covid-19-Genesung) und/oder eine Verpflichtung zum Tragen einer Atemschutzmaske
einer bestimmten Schutzklasse bestehen.
In diesem Zusammenhang wird auf die Möglichkeit der Vertretung in der Hauptversammlung
hingewiesen.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis!