Ein Aktionär hat gegen die auf der Hauptversammlung vom 14. April 2022
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zu dem Punkt 2 der Tagesordnung gefassten Beschluss über die Zustimmung der Hauptversammlung
zur Übertragung der Aktien von Herrn Rolf Böttner und Herrn Rudi Schad auf die Caristo
Management GmbH
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zu dem Punkt 3 der Tagesordnung gefassten Beschluss über die Zustimmung zur Durchführung
einer Due Diligence durch die Caristo Management GmbH und Ermächtigung und Beauftragung
des Vorstands eine Vertraulichkeitsvereinbarung mit der Caristo Management GmbH abzuschließen
und ihr die für die Durchführung der Due Diligence erforderlichen Informationen zu
erteilen
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Anfechtungsklage erhoben. Diese Klage ist vor dem Landgericht Erfurt, Kammer für Handelssachen,
unter dem Aktenzeichen 1 HK O 32/22 anhängig.
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