Janosch film & medien AG – Ordentliche Hauptversammlung

Janosch film & medien AG

Berlin

(„Gesellschaft”)

WKN A0XFNB /​ ISIN DE000A0XFNB0

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am Dienstag, den 05.07.2022, um 12.00 Uhr in Form einer virtuellen Hauptversammlung stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. Eine Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung wird live im Internet
erfolgen.

Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre erfolgt ausschließlich im Wege der Briefwahl.
Bitte beachten Sie insbesondere die Regelungen zur weiterhin erforderlichen Anmeldung
zur Hauptversammlung. Der Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist
der Sitz der Gesellschaft, Oranienburger Str. 27, 10117 Berlin.

I. Tagesordnung

 
1.

Beschlussfassung über Änderungen der Satzung

Der Gegenstand des Unternehmens soll weiter gefasst werden, um die Handlungsfähigkeit
der Gesellschaft zu erhöhen. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden
Beschluss zu fassen:

Zur Anpassung der Satzung wird § 2 der Satzung „Gegenstand des Unternehmens“ geändert
und wie folgt neu gefasst:

§ 2 Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens sind der Erwerb und die Verwertung von Urheberrechten
und sonstigen Schutzrechten sowohl von Werken des Herrn Janosch als auch von anderen
Künstlern, die Schaffung neuer Inhalte, mit der Verwertung von Urheberrechten zusammenhängende
Dienstleistungen wie Design- und Produktionsleistungen, Dienstleistungen für Schulungs-,
Bildungs- und Unterhaltungsveranstaltungen sowie die Entwicklung und der Vertrieb
von Produkten, Rechten und Dienstleistungen für Kinder und Familien.

Die Gesellschaft ist zudem tätig in dem Erwerb, dem Halten, der Verwaltung und der
Veräußerung von Mehrheits- und Minderheitsbeteiligungen an privaten und börsennotierten
Unternehmen verschiedenster Sektoren sowie sonstigen Vermögensgegenständen und kann
auch Beratungsleistungen anbieten. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen
berechtigt, die geeignet erscheinen, dem Unternehmensgegenstand zu dienen.

2.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Janosch film & medien AG zum 31.
Dezember 2021, des Lageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2021

Der festgestellte Jahresabschluss der Janosch film & medien AG zum 31. Dezember 2021,
der Lagebericht des Vorstands und der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2021 können über die Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​janosch-medien.de/​finanzberichte/​

eingesehen werden.

3.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von
€ 1.174.974,54 wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von 0,11 € auf jede dividendenberechtigte Stückaktie € 78.999,91
Vortrag auf neue Rechnung € 1.095.974,63

Die Auszahlung der Dividende erfolgt ab dem 11. Juli 2022.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:

Dem Vorstand wird für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung erteilt.

5.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:

Den Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung erteilt.

6.

Wahl des Abschlussprüfers für die prüferische Durchsicht des Jahresabschlusses 2022

Der Aufsichtsrat schlägt vor, wie folgt zu beschließen:

Der Jahresabschluss 2022 soll einer prüferischen Durchsicht unterzogen werden. Zum
Prüfer dieser prüferischen Durchsicht für das Geschäftsjahr 2022 wird die Ebner Stolz
GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Ludwig-Erhard-Straße
1, 20459 Hamburg, bestellt.

II. Teilnahmevoraussetzungen und weitere Informationen

Voraussetzungen für die Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung im Internet und
die Ausübung des Stimmrechts

Die Hauptversammlung wird als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der
Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abgehalten, § 1 Abs. 2 des Gesetzes über Maßnahmen
im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht
zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie („COVID-19-Gesetz“).

Die gesamte Hauptversammlung wird unter Nutzung des Videokonferenztools Zoom im Wege
der Bild- und Tonübertragung im Internet übertragen. Ein Link zur Bild- und Tonübertragung
der Hauptversammlung wird von der Gesellschaft spätestens am Tag vor der Hauptversammlung
unter

https:/​/​janosch-medien.de/​hauptversammlung-2022/​

zugänglich gemacht. Zum Abruf dieser Bild- und Tonübertragung sind die zur Hauptversammlung
ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre berechtigt. Die Gesellschaft wird den angemeldeten
Aktionären unverzüglich nach Ablauf der Anmeldefrist Zugangsdaten zur Einwahl in die
Hauptversammlung zukommen lassen.

In technischer Hinsicht ist für die Teilnahme an der Hauptversammlung eine dem üblichen
Standard entsprechende Internetverbindung sowie die Nutzung der gängigen Internetbrowser
(z.B. Chrome oder Firefox) erforderlich, aber auch ausreichend. Es kann ggf. erforderlich
sein, die Zoom App zu installieren.

Es können nur diejenigen Aktionäre die gesamte Hauptversammlung im Internet verfolgen,
die sich in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache zur Hauptversammlung
angemeldet haben. Dies gilt entsprechend für die Ausübung des Stimmrechts. Zugangsdaten
und weitere Informationen erhalten die Aktionäre nach ihrer Anmeldung.

Die Anmeldung muss der Gesellschaft spätestens am 28. Juni 2022 (24:00 Uhr) unter
folgender Adresse zugehen:

Janosch film & medien AG, Oranienburger Str. 27, D-10117 Berlin
Fax: +49 (0)30 280932-44
E-Mail: hv@janosch-medien.de

Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Verfolgung der gesamten Hauptversammlung
im Internet und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen. Hierzu ist ein Nachweis
des Anteilsbesitzes in Textform (§ 126b BGB) durch das depotführende Institut (d.h.,
den Letztintermediär i.S.d. § 67c AktG) ausreichend. Der Nachweis hat sich auf den
Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), also
auf den Beginn des 14. Juni 2022, 0:00 Uhr MESZ, zu beziehen. Maßgeblich für die Berechtigung
zur Verfolgung der gesamten Versammlung im Internet und zur Ausübung des Stimmrechts
ist somit der Aktienbesitz zu diesem Stichtag.

Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss der Gesellschaft bis spätestens am 28. Juni
2022, 24:00 Uhr, unter der nachfolgenden Adresse zugehen:

Janosch film & medien AG, Oranienburger Str. 27, D-10117 Berlin
Fax: +49 (0)30 280932-44
E-Mail: hv@janosch-medien.de

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Ausübung von Aktionärsrechten, insbesondere
des Stimmrechts, als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes in der vorstehend
beschriebenen Weise erbracht hat; insbesondere haben Veräußerungen oder sonstige Übertragungen
der Aktien nach dem Nachweisstichtag im Verhältnis zur Gesellschaft keine Bedeutung
für den Umfang und die Ausübung der gesetzlichen Aktionärsrechte, insbesondere des
Stimmrechts, des bisherigen Aktionärs. Entsprechendes gilt für den Erwerb von Aktien
nach dem Nachweisstichtag. Personen, die erst nach dem Nachweisstichtag Aktien erwerben,
sind nicht stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
Die Anmeldung zur Hauptversammlung hindert die Aktionäre im Übrigen nicht an der freien
Verfügung über ihre Aktien.

Vollmachten; Verfahren für die Ausübung des Stimmrechts durch Bevollmächtigte

Aktionäre, die die Hauptversammlung nicht persönlich verfolgen und/​oder ihr Stimmrecht
nicht persönlich ausüben möchten, können sich bei der Ausübung ihrer Rechte auch durch
Bevollmächtigte, z.B. einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater
oder eine andere Person, vertreten lassen. Voraussetzung für die Ausübung des Stimmrechts
durch Bevollmächtigte ist die form- und fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung.

Die Erteilung von Vollmachten, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.

Die Aktionäre erhalten nach der Anmeldung zusammen mit den Zugangsdaten ein Formular
zur Vollmachterteilung an einen Bevollmächtigten.

Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater und diesen durch das Aktiengesetz
gleichgestellte Personen können im Rahmen der für sie bestehenden aktiengesetzlichen
Sonderregelung (§ 135 AktG) abweichende Anforderungen an die ihnen zu erteilenden
Vollmachten vorsehen. Diese Anforderungen können bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden
erfragt werden.

Die Erteilung von Vollmachten, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
sind aus organisatorischen Gründen spätestens bis zum 04. Juli 2022 (Eingang bei der
Gesellschaft) an die folgende Anschrift zu senden:

Janosch film & medien AG, Oranienburger Str. 27, D-10117 Berlin
Fax: Fax: +49 (0)30 280932-44
E-Mail: hv@janosch-medien.de

Auch Bevollmächtigte können nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie
können das Stimmrecht für die von ihnen vertretenen Aktionäre lediglich im Wege der
Briefwahl ausüben.

Verfahren für die Ausübung des Stimmrechts durch Briefwahl

Aktionäre können ihre Stimme ausschließlich per Briefwahl abgeben. Zur Ausübung des
Stimmrechts im Wege der Briefwahl sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich
rechtzeitig und ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet haben.

Für die Stimmabgabe per Briefwahl kann das in den Anmeldeunterlagen enthaltene Formular
verwendet werden. Die Gesellschaft wird das Formular zur Stimmabgabe darüber hinaus
im Internet unter

https:/​/​janosch-medien.de/​hauptversammlung-2022/​

ab der Einberufung zum Download zugänglich machen.

Die Stimmabgabe per Briefwahl sowie Änderungen hinsichtlich bereits abgegebener Briefwahlstimmen
müssen an die folgende Adresse erfolgen:

Janosch film & medien AG, Oranienburger Str. 27, D-10117 Berlin
Fax: +49 (0)30 280932-44
E-Mail: hv@janosch-medien.de

Auf postalischem Weg ist eine Stimmabgabe bis 04. Juli 2022, d.h. einen Tag vor der
Hauptversammlung, möglich. Im Falle einer Briefwahl per E-Mail hat die Stimmabgabe
bis spätestens zum Ende der Generaldebatte am Tag der Hauptversammlung zu erfolgen.
Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Stimmabgabe ist jeweils der Zeitpunkt des Zugangs
bei der Gesellschaft.

Bei mehrfach eingehenden Erklärungen desselben Aktionärs hat die zuletzt eingegangene
Erklärung Vorrang.

Fragerecht

Gemäß § 1 Abs. 1, Abs. 2 des COVID-19-Gesetzes wird den Aktionären ein Fragerecht
im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt. Die Fragenbeantwortung erfolgt
durch den Vorstand in der Hauptversammlung. Dabei entscheidet der Vorstand nach pflichtgemäßem,
freiem Ermessen, wie er Fragen beantwortet.

Die Gesellschaft bittet die angemeldeten Aktionäre im Sinne eines effizienten Ablaufs
der Hauptversammlung, Fragen bis spätestens einen Tag vor der Hauptversammlung, d.h.
bis spätestens 04. Juli 2022, 24:00 Uhr, im Wege elektronischer Kommunikation unter
der E-Mail-Adresse

hv@janosch-medien.de

einzureichen.

Während der virtuellen Hauptversammlung besteht die Möglichkeit, Fragen mündlich oder
über eine „Fragen & Antworten“-Funktion im Videokonferenztool Zoom zu stellen.

Erklärung Widerspruch

Aktionäre, die ihr Stimmrecht wie oben erläutert ausgeübt haben, haben abweichend
von § 245 Nr. 1 AktG die Möglichkeit, ohne Erscheinen in der Hauptversammlung Widerspruch
gegen einen oder mehrere Beschlüsse der Hauptversammlung im Wege der elektronischen
Kommunikation bei der Gesellschaft zu erklären. Eine gültige Erklärung des Widerspruchs
setzt voraus, dass der Aktionär oder der Bevollmächtigte den Widerspruch unter Angabe
des Beschlusses, gegen den sich der Widerspruch richtet, bis zum Ende der Hauptversammlung
der Gesellschaft an die folgende E-Mail-Adresse einreicht:

hv@janosch-medien.de

Informationen zum Datenschutz

Die Janosch film & medien AG verarbeitet im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung
folgende Kategorien Ihrer personenbezogenen Daten: Kontaktdaten (z.B. Name oder die
E-Mail-Adresse), Informationen über Ihre Aktien (z.B. Anzahl der Aktien) und Verwaltungsdaten
(z.B. die Zugangsdaten). Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der
Hauptversammlung basiert auf Art. 6 Abs. 1 lit. c Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Danach ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig, wenn die Verarbeitung
zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist. Die Janosch film &
medien AG ist rechtlich verpflichtet, die Hauptversammlung der Aktionäre durchzuführen.
Um dieser Pflicht nachzugehen, ist die Verarbeitung der oben genannten Kategorien
personenbezogener Daten unerlässlich. Ohne Angabe Ihrer personenbezogenen Daten können
Sie sich nicht zur Hauptversammlung anmelden.

Für die Datenverarbeitung ist die Janosch film & medien AG verantwortlich. Die Kontaktdaten
des Verantwortlichen lauten:

Janosch film & medien AG, Oranienburger Str. 27, D-10117 Berlin
Fax: +49 (0)30 280932-44
E-Mail: info@janosch-medien.de

Personenbezogene Daten, die Sie betreffen, werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben.
Ausnahmsweise erhalten auch Dritte Zugang zu diesen Daten, sofern diese von der Gesellschaft
zur Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung
beauftragt wurden. Hierbei handelt es sich um typische Hauptversammlungsdienstleister
(wie etwa HV-Agenturen, Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer). Die Dienstleister erhalten
personenbezogene Daten nur in dem Umfang, der für die Erbringung der Dienstleistung
notwendig ist.

Im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Einsichtsrechts in das Teilnehmerverzeichnis
der Hauptversammlung können andere Teilnehmer und Aktionäre Einblick in die in dem
Teilnehmerverzeichnis über sie erfassten Daten erlangen. Auch im Rahmen von bekanntmachungspflichtigen
Tagesordnungsergänzungsverlangen, Gegenanträgen bzw. -wahlvorschlägen werden, wenn
diese Anträge von Ihnen gestellt werden, Ihre personenbezogenen Daten veröffentlicht.

Die oben genannten Daten werden je nach Einzelfall bis zu drei Jahre (aber nicht weniger
als zwei Jahre) nach Beendigung der Hauptversammlung aufbewahrt und dann gelöscht,
es sei denn, die weitere Verarbeitung der Daten ist im Einzelfall noch zur Bearbeitung
von Anträgen, Entscheidungen oder rechtlichen Verfahren in Bezug auf die Hauptversammlung
erforderlich.

Für die virtuelle Hauptversammlung werden zusätzliche personenbezogene Daten in sogenannten
„Logfiles“ verarbeitet, um die Virtualisierung technisch zu ermöglichen und deren
Administration zu vereinfachen. Dies betrifft z.B. Ihre IP-Adresse, den von Ihnen
verwendeten Webbrowser sowie Datum und Uhrzeit des Aufrufs. Diese Daten werden nach
der Durchführung der Hauptversammlung gelöscht. Die Gesellschaft verwendet diese Daten
zu keinen anderen Zwecken als hier angegeben.

Sie haben das Recht, über die personenbezogenen Daten, die über Sie gespeichert wurden,
auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten. Zusätzlich haben Sie das Recht auf
Berichtigung unrichtiger Daten, das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung von
zu umfangreich verarbeiteten Daten zu verlangen und das Recht auf Löschung von unrechtmäßig
verarbeiteten bzw. zu lange gespeicherten personenbezogenen Daten (soweit dem keine
gesetzliche Aufbewahrungspflicht und keine sonstigen Gründe nach Art. 17 Abs. 3 DSGVO
entgegenstehen). Darüber hinaus haben Sie das Recht auf Übertragung sämtlicher von
Ihnen an uns übergebene Daten in einem gängigen Dateiformat (Recht auf „Datenportabilität“).

Zur Ausübung Ihrer Rechte genügt eine entsprechende E-Mail an:

info@janosch-medien.de

Darüber hinaus haben Sie auch das Recht zur Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtbehörde.
Den Datenschutzbeauftragten der Gesellschaft erreichen Sie unter folgender Adresse:

Janosch film & medien AG, Oranienburger Str. 27, D-10117 Berlin
Fax: +49 (0)30 280932-44
E-Mail: info@janosch-medien.de

 

Berlin, im Mai 2022

Janosch film & medien AG

Der Vorstand

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