Papierfabrik Limmritz-Steina Aktiengesellschaft
Hartha
Hiermit werden die Aktionäre zu der am Donnerstag, 16. Mai 2024, um 12 Uhr in den Räumen der Rechtsanwälte und Notare Mathern Münch Pönicke, Niedenau 61 – 63, 60325 Frankfurt am Main, stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
eingeladen.
Tagesordnung
1. |
Vorlage und Feststellung des Jahresabschlusses der Papierfabrik Limmritz-Steina Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2023 |
Vorlage des vom Vorstand aufgestellten Jahresabschlusses der Papierfabrik Limmritz-Steina Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2023 und Beschlussfassung über die Feststellung dieses Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung.
Der Vorstand und die verbliebenen Mitglieder des Aufsichtsrats schlagen vor, den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der Papierfabrik Limmritz-Steina Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2023, der einen Bilangewinn in Höhe von EUR 2.319.074,76 ausweist, festzustellen.
Der Jahresabschluss einschließlich des Vorschlags über die Gewinnverwendung liegt von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, c/o Vorstand Peter H. Münch, Cabourgweg 3, 61352 Bad Homburg v.d.H., aus und kann nach Voranmeldung während der üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden. Abschriften dieser Unterlage werden auf Verlangen jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos übersandt. Der Jahresabschluss liegt auch während der Hauptversammlung zur Einsicht der Aktionäre aus.
2. |
Verwendung des Bilanzgewinns
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3. |
Entlastung des Vorstands |
Die verbliebenen Mitglieder des Aufsichtsrats und der Vorstand schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Vorstand für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
4. |
Entlastung des Aufsichtsrats |
Der Vorstand und die verbliebenen Mitglieder des Aufsichtsrats schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
5. |
Aufsichtsratsvergütung |
Der Vorstand und die verbliebenen Mitglieder des Aufsichtsrats schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates gem. § 11 der Satzung für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2023 folgende Vergütung zu zahlen:
Jedem Mitglied des Aufsichtsrates EUR 1.000,–, dem Vorsitzenden das Dreifache.
6. |
Wahl zum Aufsichtsrat |
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG sowie § 7 der Satzung aus drei von der Hauptversammlung der Gesellschaft zu wählenden Mitgliedern zusammen. Das langjährige Mitglied des Aufsichtsrats, Herr Eberhard von Schwerdtner, ist im Dezember 2023 verstorben, sodass nur noch zwei der in der Hauptversammlung vom 24. November 2022 gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats im Amt sind. Es ist deshalb ein neues Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Die verbliebenen Mitglieder des Aufsichtsrats schlagen vor, folgende Person für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das zweite Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, zum Mitglied des Aufsichtsrates zu wählen:
Albrecht Münch, Rechtanwalt und Notar, Bad Homburg v. d. Höhe
Die Adresse der Gesellschaft (auch für Anmeldungen, Wahlvorschläge oder Gegenanträge) lautet:
Papierfabrik Limmritz-Steina AG
c/o Peter H. Münch
Cabourgweg 3
61352 Bad Homburg v. d. Höhe
Hartha/Bad Homburg v. d. Höhe, im April 2024
Der Vorstand