Neuwahl eines Aufsichtsratsmitglieds
Der Aufsichtsrat der ARZ Haan AG setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 AktG i.V.m. §
8 Abs. 1 der Satzung aus vier von der Hauptversammlung zu wählenden Aufsichtsratsmitgliedern
(als Anteilseignervertreter) zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge
nicht gebunden.
Herr Steffen Kalkbrenner hat mit Wirkung zum 31. Juli 2022 sein Aufsichtsratsmandat
bei der ARZ Haan AG niedergelegt. Damit würde der Aufsichtsrat nur noch aus drei Mitgliedern
bestehen. Gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung der ARZ Haan AG besteht der Aufsichtsrat jedoch
aus vier Mitgliedern. Daher ist die Neuwahl eines Aufsichtsratsmitglieds erforderlich.
Die Aktionärin Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG schlägt vor,
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Herrn Daniel Zehnich, Leiter Konzernstrategie und Gesundheitsmarkt bei der Deutsche
Apotheker- und Ärztebank eG, wohnhaft in Meerbusch,
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mit Wirkung zum 1. August 2022 für die restliche Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds,
nämlich bis zum Ende der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte
Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds beschließt (es
ist dies die Hauptversammlung im Jahr 2025, welche über die Entlastung für das Geschäftsjahr
2024 beschließt), in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen.
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