HUGO BOSS AG, Metzingen – Dividendenbekanntmachung (ISIN DE000A1PHFF7 / WKN A1PHFF – Dividende von 0,70 EUR je dividendenberechtigter Namensstammaktie)

HUGO BOSS AG

Metzingen

– ISIN DE000A1PHFF7 /​ WKN A1PHFF –

Dividendenbekanntmachung

Die ordentliche Hauptversammlung der HUGO BOSS AG vom 24. Mai 2022 hat u.a. beschlossen,
aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2021 eine

 
Dividende von 0,70 EUR je dividendenberechtigter Namensstammaktie

 

auszuschütten und einen Betrag in Höhe von 35.392.540,22 EUR auf neue Rechnung vorzutragen.

Der vollständige Wortlaut des Beschlusses ergibt sich aus der im Bundesanzeiger vom
8. April 2022 veröffentlichten Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung der
HUGO BOSS AG.

Die Dividende wird ab Montag,
dem 30. Mai 2022, grundsätzlich unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer sowie 5,5 % Solidaritätszuschlag
auf die einbehaltene Kapitalertragsteuer (insgesamt 26,375 %) und ggf. Kirchensteuer
auf die einbehaltene Kapitalertragsteuer ausgezahlt. Da sämtliche von unserer Gesellschaft
ausgegebenen Aktien als Sammelbestand in Form von Globalurkunden bei der Clearstream
Banking AG verwahrt werden, erfolgt die Auszahlung der Dividende an die Aktionäre
ausschließlich durch Kontogutschrift seitens der jeweiligen Depotbank.

Inländische Aktionäre erhalten von dem depotführenden Kreditinstitut die Dividende
ohne Abzug von Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer, wenn
sie diesem rechtzeitig eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung des für sie zuständigen
Finanzamtes vorgelegt haben. Das Gleiche gilt für Aktionäre, die ihrer Depotbank rechtzeitig
einen Freistellungsauftrag erteilt haben, soweit das in diesem Auftrag angeführte
Freistellungsvolumen nicht durch andere Erträge aus Kapitalvermögen bereits aufgebraucht
ist.

Mit dem Steuerabzug sind die deutsche Einkommensteuer, der Solidaritätszuschlag und
ggf. die Kirchensteuer für Aktionäre, die die Aktien im Privatvermögen halten, grundsätzlich
abgegolten. Unabhängig davon kann auf Antrag die Dividende zusammen mit den übrigen
Kapitalerträgen in die Einkommensteuerveranlagung einbezogen werden, wenn dies zu
einer niedrigeren individuellen Belastung mit Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag
und ggf. Kirchensteuer führt. Bei anderen inländischen Aktionären, z.B. Kapitalgesellschaften,
wird die Kapitalertragsteuer gegen Vorlage der von der Depotbank ausgestellten Steuerbescheinigung
auf die Einkommen- oder Körperschaftsteuerschuld angerechnet. Gleiches gilt für den
Solidaritätszuschlag.

Bei ausländischen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich
des Solidaritätszuschlags nach Maßgabe bestehender Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden Staat ermäßigen. Entsprechende
Anträge sind rechtzeitig an das hierfür zuständige Bundeszentralamt für Steuern zu
richten.

Hinweis: Diese Ausführungen stellen allgemeine Hinweise dar und keine steuerliche
Beratung. Für darüberhinausgehende Informationen zur steuerlichen Behandlung der Dividendenausschüttung
wenden Sie sich bitte an einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe.

 

Metzingen, im Mai 2022

HUGO BOSS AG

Der Vorstand

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