TUI AG, Hannover und Berlin – Mitteilung über die Ankündigung der Ausgabe neuer Aktien und den Ausschluss von Bezugsrechten für Spitzenbeträge im Rahmen einer Bezugsrechtskapitalerhöhung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG

TUI AG

Hannover und Berlin

ISIN DE000TUAG505 /​ WKN TUA G50

Mitteilung über die Ankündigung der Ausgabe neuer Aktien
und den Ausschluss von Bezugsrechten für Spitzenbeträge
im Rahmen einer Bezugsrechtskapitalerhöhung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG

Der Vorstand der TUI AG (die Gesellschaft) ist nach § 4 Abs. 5 der Satzung der Gesellschaft, eingetragen in den Handelsregistern der Gesellschaft am 21./​22. März 2022, ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 7. Februar 2027 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bareinlage einmal oder mehrmals, jedoch insgesamt höchstens um EUR 162.291.441,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2022/​I).

Weiter ist der Vorstand der Gesellschaft nach § 4 Abs. 7 der Satzung der Gesellschaft, eingetragen in den Handelsregistern der Gesellschaft am 21./​22. März 2022, ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 7. Februar 2027 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals, jedoch insgesamt höchstens um EUR 626.907.236,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2022/​II).

Auf Grundlage von § 4 Abs. 5 und 7 der Satzung hat der Vorstand der Gesellschaft am 24. März 2023, mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft vom selben Tag, beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von € 178.520.585,00 um insgesamt bis zu € 476.054.893,00 (nämlich bis zu € 140.358.663,00 aus dem Genehmigten Kapital 2022/​I und bis zu € 335.696.230,00 aus dem Genehmigten Kapital 2022/​II) auf bis zu € 654.575.478,00 durch Ausgabe von bis zu 476.054.893 neuen, auf den Namen lautende Stückaktien (nämlich bis zu 140.358.663 aus dem Genehmigten Kapital 2022/​I und bis zu 335.696.230 aus dem Genehmigten Kapital 2022/​II) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von € 1,00 je neuer Aktie (die Gesamtzahl der Aktien aus den Kapitalerhöhungen, einschließlich desjenigen Teils der neuen Aktien, der auf Unifirm Limited (Unifirm) und Severgroup LLC (Severgroup) und andere Sanktionierte Personen oder Gesellschaften des Hauptaktionärs (wie nachfolgend definiert) entfallen würde und daher nicht ausgegeben wird) gegen Bareinlagen zu erhöhen (zusammen, die Kapitalerhöhungen). Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen (Bezugsrecht).

Im Rahmen des Bezugsangebots für die Kapitalerhöhungen (das Bezugsangebot) erhalten die bestehenden Aktionäre der Gesellschaft (mit Ausnahme von Unifirm und Severgroup oder deren letztlichen wirtschaftlichen Eigentümer Alexey Mordashov oder Marina Mordashova oder mit diesen in Verbindung stehenden natürlichen oder juristischen Personen, Einrichtungen oder Organisationen, die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/​2014 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen aufgeführt sind, oder von diesen unmittelbar oder mittelbar kontrollierten natürlichen oder juristischen Personen, Einrichtungen oder Organisationen (gemeinsam, die Sanktionierten Personen oder Gesellschaften des Hauptaktionärs)) ein mittelbares Bezugsrecht auf 328.910.448 neue Aktien (nämlich 140.358.663 neue Aktien aus der Kapitalerhöhung I und 188.551.785 neue Aktien aus der Kapitalerhöhung II).

Der (mittelbare) Bezug ist den Aktionären (mit Ausnahme von Unifirm und Severgroup und andere Sanktionierte Personen oder Gesellschaften des Hauptaktionärs) in einem Bezugsverhältnis von 8:3 (d. h. Angebot von 8 Neuen Aktien entfallend auf 3 bestehende Aktien, Bezugsverhältnis) anzubieten. Ein etwaiger Spitzenbetrag ist vom Bezugsrecht ausgeschlossen.

Das Bezugsangebot soll voraussichtlich am 27. März 2023 im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.

 

Hannover/​Berlin im März 2023

TUI AG

Der Vorstand

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