Formycon AG, München – Bekanntmachung gemäß § 20 Absatz 6 Aktiengesetz (ATHOS KG/ATHOS Beteiligung GmbH – vierte Teil der Aktien)

Formycon AG

München

Bekanntmachung gemäß § 20 Absatz 6 Aktiengesetz

Die ATHOS KG, Holzkirchen, hat uns gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ihr mehr
als der vierte Teil der Aktien unserer Gesellschaft mittelbar gehört, da der ATHOS
KG über die Beteiligung an der von ihr abhängigen ATHOS Beteiligung GmbH, Holzkirchen,
die unmittelbar und mittelbar gehaltenen Beteiligungen der von ihr abhängigen Santo
Holding AG, Zug (Schweiz), an der Formycon AG gemäß § 16 Absatz 4 AktG zuzurechnen
sind.

Die ATHOS Beteiligung GmbH, Holzkirchen, hat uns gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt,
dass ihr mehr als der vierte Teil der Aktien unserer Gesellschaft mittelbar gehört,
da der ATHOS Beteiligung GmbH die unmittelbar und mittelbar gehaltenen Beteiligungen
der von ihr abhängigen Santo Holding AG, Zug (Schweiz), an der Formycon AG gemäß §
16 Absatz 4 AktG zuzurechnen sind.

Die Santo Holding AG, Zug (Schweiz), hat uns gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass
ihr aufgrund einer unmittelbaren Beteiligung und aufgrund gemäß § 16 Abs. 4 AktG zugerechneter
Beteiligungen mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien der Formycon AG gehört.

 

München, Mai 2022

Der Vorstand

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