Salzgitter Aktiengesellschaft, Salzgitter – Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpHG und Hinweisbekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG (Wertpapier-Kenn-Nummer 620 200 – ISIN: DE0006202005 – Optionsschuldverschreibungen)

Salzgitter Aktiengesellschaft

Salzgitter

– Wertpapier-Kenn-Nummer 620 200 –
– ISIN: DE0006202005

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpHG und Hinweisbekanntmachung
gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG
(Beschlussfassung über eine Ermächtigung zur Ausgabe von Optionsschuldverschreibungen, Wandelschuldverschreibungen, Genussrechten und/​oder Gewinnschuldverschreibungen
bzw. Kombinationen dieser Instrumente mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses,
die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals (Bedingtes Kapital 2022)
und über eine entsprechende Satzungsänderung)

Die ordentliche Hauptversammlung der Salzgitter Aktiengesellschaft hat am 2. Juni 2022 unter Tagesordnungspunkt 7 beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 1. Juni 2027 einmalig oder mehrmals, insgesamt oder in Teilen oder gleichzeitig in verschiedenen Tranchen auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Optionsschuldverschreibungen, Wandelschuldverschreibungen, Genussrechte und/​oder Gewinnschuldverschreibungen bzw. Kombinationen dieser Instrumente (zusammen im Folgenden „Schuldverschreibungen“) im Gesamtnennbetrag von bis zu 1.000.000.000,00 EUR zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern (zusammen im Folgenden „Inhaber“) der jeweiligen, unter sich gleichberechtigten Teilschuldverschreibungen in diesem Zusammenhang Options- bzw. Wandlungsrechte oder -pflichten auf Aktien der Gesellschaft in einer Gesamtzahl von bis zu 30.048.499 Stück und mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von bis zu 80.807.636,65 EUR nach näherer Maßgabe der Bedingungen der Schuldverschreibungen zu gewähren bzw. aufzuerlegen. Die Schuldverschreibungen sind den Aktionären grundsätzlich zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist ermächtigt, in den im Hauptversammlungsbeschluss bestimmten Fällen mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Beschlussvorschlag von Aufsichtsrat und Vorstand verwiesen, der am 21. April 2022 im Bundesanzeiger zu Tagesordnungspunkt 7 der ordentlichen Hauptversammlung der Salzgitter Aktiengesellschaft vom 2. Juni 2022 bekannt gemacht worden ist und den die Hauptversammlung ohne Änderungen beschlossen hat. Der Beschluss wird beim Handelsregister Braunschweig (HR B 9207) hinterlegt.

Zugleich hat die Hauptversammlung am 2. Juni 2022 beschlossen, zur Gewährung von Aktien an die Inhaber der Schuldverschreibungen, die aufgrund vorstehender Ermächtigung begeben werden, das Grundkapital um bis zu 80.807.636,65 EUR durch Ausgabe von bis zu 30.048.499 auf den Inhaber lautenden Stückaktien nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des am 21. April 2022 im Bundesanzeiger bekannt gemachten Tagesordnungspunktes 7 der ordentlichen Hauptversammlung der Salzgitter Aktiengesellschaft vom 2. Juni 2022 bedingt zu erhöhen (Bedingtes Kapital 2022) und die Satzung entsprechend zu ändern. Der Beschluss wurde noch nicht in das Handelsregister eingetragen.

 

Salzgitter, im Juni 2022

Salzgitter Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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