Stadtmobil Rhein-Neckar AG
Mannheim
Wir laden unsere Aktionäre zur
ordentlichen Hauptversammlung
unserer Gesellschaft am
am Mittwoch, den 20. Juli 2022 um 18 Uhr
im Gewerkschaftshaus (Saal Brenner),
Hans-Böckler-Str. 3 in 68161 Mannheim,
ein.
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Berichts des Vorstands und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 |
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2. |
Beschluss über den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns Der Vorstand schlägt vor, den Bilanzgewinn in Höhe von 356.926,20 Euro in die Gewinnrücklagen einzustellen. Begründung: Die Rücklagen werden für die geplante Kapitalerhöhung (siehe TOP 5) benötigt. |
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3. |
Entlastung des Vorstands Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen. |
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4. |
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen. |
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5. |
Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor: Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von derzeit 1.000.000 EUR, eingeteilt in 200.000 nennbetragslose Stückaktien, wird nach den Vorschriften des Aktiengesetzes über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (§§ 207 ff. AktG) um 1.000.000 EUR auf 2.000.000 EUR erhöht. Dies erfolgt durch Umwandlung der Gewinnrücklage in Höhe von 1.000.000 EUR, wie sie sich aus der Jahresbilanz zum 31.12.2021 ergibt. Die Kapitalerhöhung wird durch Ausgabe von 200.000 Stück auf den Namen lautenden Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) ausgeführt. Jede:r Aktionär:in erhält zusätzlich zu jeder bestehenden Aktie eine neue Aktie. Die Beteiligungsverhältnisse ändern sich dadurch nicht. Diesem Beschluss wird die von Vorstand und Aufsichtsrat festgestellte, vom Abschlussprüfer mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresbilanz der Gesellschaft zum 31.12.2021 zu Grunde gelegt. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die näheren Einzelheiten der Kapitalerhöhung festzulegen. Satzungsänderung § 5 der Satzung wird mit Wirkung vom Zeitpunkt der Eintragung des Kapitalerhöhungsbeschlusses in das Handelsregister wie folgt neu gefasst: NEU „§ 5 Grundkapital
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6. |
Der Aufsichtsrat und der Vorstand schlagen folgende Satzungsänderung vor: Betrifft:
IST NEU Beschlussfassung über die Satzungsänderung |
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7. |
Verschiedenes |
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind nach § 15 der Satzung alle am Tag der Hauptversammlung im Aktienbuch eingetragenen Aktionäre oder deren bevollmächtigte Vertreter berechtigt.
Der Jahresabschluss, der Bericht des Aufsichtsrats und der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft (M1, 2; 68161 Mannheim) zur Einsicht für die Aktionäre aus.
Mannheim, im Juni 2022
Der Vorstand