Solutiance AG, Potsdam – Bekanntmachung über die beschlossene Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung nach §§ 222 ff. AktG

Solutiance AG

Potsdam

Bekanntmachung über die beschlossene Herabsetzung des Grundkapitals
der Gesellschaft nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung
nach §§ 222 ff. AktG

Wertpapier-Kenn-Nr.: 692650 /​ ISIN: DE0006926504
nach Zusammenlegung: Wertpapier-Kenn-Nr.: A30U9E /​ ISIN: DE000A30U9E2

Die außerordentliche Hauptversammlung der Solutiance AG („Solutiance AG“ oder „Gesellschaft“) hat am 01. April 2022 eine ordentliche Kapitalherabsetzung nach §§ 222 ff. AktG durch Zusammenlegung von Aktien im Verhältnis von 2:1 auf dann EUR 3.909.317,00 (die „Kapitalherabsetzung“) von zuvor EUR 7.818.634,00 beschlossen. Die Herabsetzung erfolgt nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung nach §§ 222 ff. AktG zum Zwecke der Deckung des zum 31. Dezember 2021 in der vorläufigen, noch ungeprüften und unveröffentlichten Bilanz ausgewiesenen Verlustvortrags und Jahresfehlbetrags, im Übrigen zum Zwecke der Deckung weiterer im laufenden Geschäftsjahr seit dem 1. Januar 2022 bis zum Wirksamwerden der Kapitalherabsetzung durch Eintragung im Handelsregister aufgelaufenen Verluste und in Höhe des etwaig verbleibenden Restbetrags zum Zwecke der Einstellung in die Kapitalrücklagen.

Mit der Eintragung des Hauptversammlungsbeschlusses in das Handelsregister des Amtsgerichts Potsdam unter HRB 12920 P am 27.05.2022 sind die Kapitalherabsetzung und die entsprechende Satzungsänderung wirksam geworden.

Die Kapitalherabsetzung wird in der Weise durchgeführt, dass jeweils zwei (2) auf den Inhaber lautende Stückaktien zu einer (1) auf den Inhaber lautenden Stückaktie zusammengelegt werden. Gemäß der Festlegungen des Vorstands mit erfolgter Zustimmung des Aufsichtsrats werden für etwaige Spitzen, die dadurch entstehen, dass ein Aktionär eine nicht im Zusammenlegungsverhältnis von zwei zu eins teilbare Anzahl von Stückaktien hält, in Abstimmung mit den Depotbanken Vorkehrungen getroffen, um diese mit anderen Spitzen zusammenzulegen und für Rechnung der Beteiligten zu verwerten.

Die konvertierten Stückaktien der Solutiance AG sind in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt a.M., hinterlegt ist. Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Demgemäß werden die Aktionäre der Solutiance AG an dem von der Clearstream Banking AG gehaltenen Sammelbestand an konvertierten Stückaktien entsprechend ihrem Anteil als Miteigentümer mit einer entsprechenden Depotgutschrift beteiligt.

Mit Wirkung zum 23. Juni 2022

erfolgt die Umstellung der Notierung der Aktien der Solutiance AG im Verhältnis 2:1 im Freiverkehr an der Börse München (m:access) sowie den anderen Börsenplätzen, an denen die Aktien der Gesellschaft gehandelt werden. Vorliegende, noch nicht ausgeführte Börsenaufträge erlöschen mit Ablauf des 22. Juni 2022.

Entsprechend werden die Depotbanken die Depotbestände an Stückaktien der Solutiance AG nach dem Stand vom 24. Juni 2022 (Record Date), abends, umbuchen. Dieser Depotbestand bildet – auf Grundlage eines Zeitraums von zwei Handelstagen für die depotmäßige Abwicklung von Aktienübertragungen – die Aktionärsstellung zum Ablauf des 22. Juni 2022 ab. An die Stelle von je zwei (2) Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 (ISIN DE0006926504) tritt eine (1) konvertierte Stückaktie mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 (ISIN DE000A30U9E2).

Soweit ein Aktionär einen nicht durch 2 teilbaren Bestand an Stückaktien hält, werden ihm Aktienspitzen (ISIN für Teilrechte DE000A30U9D4) eingebucht. Die Depotbanken werden sich um einen Ausgleich der Aktienspitzen bemühen. Verbleibende Aktienspitzen, die von den Depotbanken nicht ausgeglichen werden können, werden von der Bankhaus Gebr. Martin AG, Göppingen, mit anderen Aktienspitzen zusammengelegt und als Vollrechte für Rechnung der Depotbanken verwertet; ein Teilrechtehandel ist nicht vorgesehen.

Ein durch zwei teilbarer Aktienbestand im Depot eines Aktionärs vor dem 23. Juni 2022 vermeidet somit die Entstehung von Teilrechten und deren Regulierung.

Erstattungen von Seiten der Gesellschaft für von Depotbanken etwaig erhobene Gebühren sind nicht vorgesehen.

Die Preisfeststellung der konvertierten Stückaktien (ISIN DE000A30U9E2) im Freiverkehr an der Börse München (m:access) sowie den anderen Börsenplätzen, an denen die Aktien der Gesellschaft gehandelt werden ist für den 23. Juni 2022 (Ex-Tag) vorgesehen. Ab diesem Zeitpunkt sind nur noch die konvertierten Aktien börsenmäßig lieferbar.

 

Potsdam, im Juni 2022

Solutiance AG

Der Vorstand

 

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