VARTA AKTIENGESELLSCHAFT, Ellwangen Jagst – Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpHG und Hinweisbekanntmachung nach § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG (ISIN DE000A0TGJ55 / Wertpapier-Kenn-Nummer A0TGJ5)

VARTA AKTIENGESELLSCHAFT

Ellwangen Jagst

ISIN DE000A0TGJ55
Wertpapier-Kenn-Nummer A0TGJ5

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpHG
Hinweisbekanntmachung nach § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG
Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden und Schaffung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts nebst Aufhebung des bestehenden und Schaffung eines neuen bedingten Kapitals sowie über die Aufhebung der bestehenden und Erteilung einer neuen Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien und zum Ausschluss des Andienungs- und Bezugsrechts

 

1.)

Durch Beschluss der Hauptversammlung der VARTA AKTIENGESELLSCHAFT vom 21. Juni 2022 wurde der Vorstand – unter Aufhebung der bestehenden Ermächtigung vom 6. Oktober 2017 – ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 20. Juni 2027 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder Namen lautende Options- oder Wandelschuldverschreibungen oder Genussrechte oder eine Kombination dieser Instrumente (zusammen „Schuldverschreibungen“) im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 1.000.000.000,00 mit oder ohne Laufzeitbeschränkung zu begeben und den Inhabern oder Gläubigern der jeweiligen unter sich gleichberechtigten Teilschuldverschreibungen Optionsrechte oder -pflichten oder Wandlungsrechte oder -pflichten auf neue auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu EUR 8.084.337,00 nach näherer Maßgabe der Bedingungen dieser Schuldverschreibungen zu gewähren oder aufzuerlegen. Die Schuldverschreibungen können gegen Barleistung und/​oder gegen Sachleistung begeben werden. Die Schuldverschreibungen sind grundsätzlich den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand wurde jedoch ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats in bestimmten Fällen und in bestimmtem Umfang nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des im Rahmen der Einladung zur Hauptversammlung am 11. Mai 2022 im Bundesanzeiger veröffentlichten Tagesordnungspunkts 9 auszuschließen. Der Ermächtigungsbeschluss wird beim Handelsregister des Amtsgerichts Ulm hinterlegt.

Zur Gewährung von Aktien bei Ausübung von Options- oder Wandlungsrechten oder bei Erfüllung von Options- oder Wandlungspflichten an die Inhaber bzw. Gläubiger der aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 21. Juni 2022 ausgegebenen Optionsschuldverschreibungen, Wandelschuldverschreibungen oder Genussrechte (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) hat die Hauptversammlung der VARTA AKTIENGESELLSCHAFT am 21. Juni 2022 weiterhin beschlossen, unter Aufhebung des bestehenden Bedingten Kapitals 2017 das Grundkapital um bis zu 8.084.337,00 durch Ausgabe von bis zu 8.084.337 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt zu erhöhen (Bedingtes Kapital 2022 I). Der Beschluss wurde noch nicht in das Handelsregister eingetragen.

Wegen der Einzelheiten wird auf den Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat verwiesen, der zu Tagesordnungspunkt 9 der Einberufung der Hauptversammlung der Gesellschaft im Bundesanzeiger vom 11. Mai 2022 bekannt gemacht worden ist und den die Hauptversammlung ohne Änderungen beschlossen hat.

2.)

Die ordentliche Hauptversammlung der VARTA AKTIENGESELLSCHAFT hat am 21. Juni 2022 zudem beschlossen, den Vorstand – unter Aufhebung der bestehenden Ermächtigung vom 6. Oktober 2017 – zu ermächtigen, mit vorheriger Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 20. Juni 2027 eigene Aktien bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder – falls dieser Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausnutzung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben, und zwar nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des im Rahmen der Einladung zur Hauptversammlung am 11. Mai 2022 im Bundesanzeiger veröffentlichten Tagesordnungspunkts 10 (Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und eine neue Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien sowie zum Ausschluss des Andienungsrechts beim Erwerb und des Bezugsrechts bei der Verwendung). Die aufgrund dieses Beschlusses erworbenen eigenen Aktien können unter bestimmten Voraussetzungen unter Ausschluss des Bezugsrechts verwendet oder eingezogen werden. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die am 11. Mai 2022 im Bundesanzeiger erfolgte Bekanntmachung des Beschlussvorschlags von Vorstand und Aufsichtsrat zu Punkt 10 der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung verwiesen, den die Hauptversammlung ohne Änderungen beschlossen hat.

 

Ellwangen, im Juni 2022

VARTA AKTIENGESELLSCHAFT

Der Vorstand

 

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