Vereinigte Filzfabriken, Aktiengesellschaft, Giengen an der Brenz – Bekanntmachung über die Ausgleichszahlung an die außenstehenden Aktionäre

Vereinigte Filzfabriken, Aktiengesellschaft

Giengen an der Brenz

ISIN DE0007617003 /​ Wertpapier-Kenn-Nr. 761 700

Bekanntmachung über die Ausgleichszahlung an die außenstehenden Aktionäre

Als angemessene Ausgleichszahlung gem. § 304 Abs. 1 AktG aus dem zwischen der Wirth Fulda GmbH, Fulda, und der Vereinigte Filzfabriken AG, Giengen (Brenz), am 25. Oktober 1990 abgeschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages erhalten die außenstehenden Aktionäre der Vereinigte Filzfabriken AG einen Betrag von 18,61 € (brutto) je Aktie.

Die Ausgleichszahlung wird vom 21. Juni 2022 an unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer sowie des darauf zu erhebenden Solidaritätszuschlages von 5,5 % (Gesamtabzug 26,375 %) und ggf. Kirchensteuer über die Clearstream Banking AG durch die depotführenden Kreditinstitute ausgezahlt. Die Steuerbeträge können unter Vorlage der Steuerbescheinigung auf die im Rahmen der Einkommen- oder Körperschaftsteuerveranlagung festgesetzte Steuer angerechnet werden.

Zahlstelle ist die Deutsche Bank Aktiengesellschaft.

Den unbeschränkt steuerpflichtigen Aktionären, die ihrer Depotbank eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung ihres Wohnsitzfinanzamts vorgelegt haben, wird die Dividende im Rahmen der gesetzlichen Regelungen ohne Abzug von Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer gutgeschrieben. Das Gleiche gilt für Aktionäre, die ihrer Depotbank einen Freistellungsauftrag eingereicht haben, soweit das in diesem Auftrag angegebene Freistellungsvolumen nicht durch andere Erträge aus Kapitalvermögen bereits aufgebraucht ist.

Bei beschränkt steuerpflichtigen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlages auf Antrag und nach Maßgabe des zwischen dem betreffenden Staat und der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens ermäßigen.

 

Giengen, 21. Juni 2022

Der Vorstand

 

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