Phi-Stone AG, Kiel – Bezugsangebot (Ausgabe von bis zu 3.500 neuen, auf den Namen lautenden nennwertlosen Stückaktien in Höhe von 1,00 € pro Aktie)

Phi-Stone AG

Kiel

Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat den Vorstand am 11.09.2020 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 31.08.2025 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 3.500,00 € gegen Bareinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital II/​2020, § 3 Abs. 10 der Satzung), und zwar durch Ausgabe von bis zu 3.500 neuen, auf den Namen lautenden nennwertlosen Stückaktien in Form von stimmrechtslosen Vorzugsaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von 1,00 € pro Aktie (im Folgenden auch „neue stimmrechtslose Vorzugsaktien“). Der Vorstand darf von seiner Ermächtigung erst Gebrauch machen, nachdem mindestens 2.000 Stück neuer Stammaktien aus dem Genehmigten Kapital I/​2020 (§ 3 Abs. 9 der Satzung) gezeichnet worden sind. Von diesen Stammaktien sind zwischenzeitlich 3.450 Stück gezeichnet und im Handelsregister eingetragen worden.

Das Genehmigte Kapital II/​2020 ist bereits in Höhe von 3.215,00 € ausgeschöpft. In weiterer Ausnutzung der Ermächtigung und unter Beachtung der Vorgaben des Ermächtigungsbeschlusses hat der Vorstand am 17.10.2022 mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit 78.865,00 € um bis zu 285,00 € durch Ausgabe von bis zu 285 neuen, auf den Namen lautenden nennwertlosen Stückaktien in Form von stimmrechtslosen Vorzugsaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von 1,00 € pro Aktie zu erhöhen. Die neuen stimmrechtslosen Vorzugsaktien werden zu einem Ausgabepreis von 130,00 € je Aktie einschließlich Einlageleistung und Agio ausgegeben. Sie nehmen ab dem 01.01.2022 am Jahresgewinn der Gesellschaft teil. Auf den Vorbehalt in § 4 Abs. 2 S. 2 der Satzung zur Ausgabe weiterer Vorzugsaktien, die bei der Verteilung des Gewinns oder des Gesellschaftsvermögens den vorhandenen Vorzugsaktien gleichstehen, wird hingewiesen. Dieser Vorbehalt gilt auch für die neuen stimmrechtslosen Vorzugsaktien. Sie stehen den vorhandenen Vorzugsaktien bei der Verteilung des Gewinns oder des Gesellschaftsvermögens gleich.

Die neuen stimmrechtslosen Vorzugsaktien werden zunächst den bisherigen Aktionären im Verhältnis ihrer bisherigen Beteiligung, also im Verhältnis alt zu neu 276,719 zu 1 zum Bezug angeboten.

Die Aktionäre der Gesellschaft werden hiermit aufgefordert, ihr Bezugsrecht bis zum

04.11.2022

durch schriftliche Erklärung gegenüber der Gesellschaft auszuüben. Die Vordrucke für die Bezugserklärung sowie die Zeichnungsscheine, die innerhalb derselben Frist bei der Gesellschaft einzureichen sind, können bei der Gesellschaft per Post unter der Anschrift Phi-Stone AG, Dorfstraße 2, 24247 Mielkendorf oder per E-Mail unter

vorstand@phi-stone.de

angefordert werden.

Wenn und soweit die Aktionäre innerhalb der vorstehenden Bezugsfrist keinen Gebrauch von ihrem gesetzlichen Bezugsrecht machen, ist der Vorstand ermächtigt, die nicht fristgemäß gezeichneten Aktien sämtlichen Aktionären oder Dritten zum Bezug anzubieten.

 

Kiel, 21.10.2022

Der Vorstand

 

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