Aumann AG, Beelen – Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG (Wertpapierkennnummer: A2DAM0 / ISIN: DE000A2DAM03 – Kapitalerhöhung bis zu insgesamt EUR 3.812.500,00)

Aumann AG

Beelen

Wertpapierkennnummer: A2DAM0
ISIN: DE000A2DAM03

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG

 

 

I.

Beschlussfassung über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2021 und die entsprechende Satzungsänderung

Die ordentliche Hauptversammlung der Aumann AG hat am 8. Juni 2022 beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 7. Juni 2027 einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt EUR 3.812.500,00 gegen Bar- und/​oder Sacheinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2022). Die neuen Aktien sind grundsätzlich den AktionärInnen zum Bezug anzubieten; sie können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten oder Unternehmen im Sinne von § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den AktionärInnen zum Bezug anzubieten. Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der AktionärInnen in bestimmten Fällen auszuschließen.

Die Satzung wurde entsprechend angepasst. Die Satzungsänderung bedarf noch der Eintragung in das Handelsregister der Gesellschaft.

Die weiteren Details können der Einladung zur Hauptversammlung vom 2. Mai 2022 entnommen werden.

II.

Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienoptionen (Aktienoptionsprogramm 2022) und über die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2022/​I und entsprechende Satzungsänderung

Die ordentliche Hauptversammlung der Aumann AG hat am 8. Juni 2022 beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 7. Juni 2027 Bezugsrechte auf bis zu 150.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft an Bezugsberechtigte im Sinne des § 192 Abs. 2 Nr. 3 AktG zu gewähren.

Der Kreis der Bezugsberechtigten umfasst Führungskräfte der Aumann AG und ihrer unmittelbaren und mittelbaren Tochtergesellschaften. Die Verteilung erfolgt jeweils durch Beschluss des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrats, bei Gewährung an Mitglieder des Vorstands ausschließlich durch den Aufsichtsrat. Den Aktionären der Gesellschaft steht kein gesetzliches Bezugsrecht auf die Aktienoptionen zu.

Das Grundkapital wird entsprechend um bis zu EUR 150.000,00 bedingt erhöht durch Ausgabe von bis zu 150.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien (Bedingtes Kapital 2022/​I). Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur soweit durchzuführen, wie die Inhaber der ausgegebenen Optionen von ihrem Recht zum Bezug auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen und die Gesellschaft die Erfüllung der Optionen nicht auf andere Weise gewährt.

Die Satzung wurde entsprechend angepasst. Die Satzungsänderung bedarf noch der Eintragung in das Handelsregister der Gesellschaft.

Die weiteren Details können der Einladung zur Hauptversammlung vom 2. Mai 2022 entnommen werden.

 

Beelen, im Juni 2022

 

Der Vorstand

 

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