Decheng Technology AG, Köln – Bekanntmachung über eine Kapitalherabsetzung im Wege der Einziehung von Aktien sowie eine vereinfachte Kapitalherabsetzung nach §§ 229 ff. AktG

Decheng Technology AG

Köln

Bekanntmachung über eine Kapitalherabsetzung im Wege der
Einziehung von Aktien sowie eine vereinfachte Kapitalherabsetzung nach §§ 229 ff. AktG

Wertpapier-Kenn-Nr.: A1YDDM, ISIN: DE000A1YDDM9
nach Zusammenlegung: Wertpapier-Kenn-Nr.: A3MQRK /​ ISIN DE000A3MQRK6

 

 

 

Auf Grundlage des Insolvenzantrags der Decheng Technology AG („Decheng“ oder „Gesellschaft“) vom 28. Mai 2019 hat das Amtsgericht Köln das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft am 10. Oktober 2019 eröffnet. Die Gesellschaft hat in dem Insolvenzverfahren einen Insolvenzplan vorgelegt, der in der Gläubigerversammlung vom 14. Oktober 2020 von Gläubigern und Aktionären einstimmig angenommen wurde. Nach Eintritt aller aufschiebenden Bedingungen hat das Amtsgericht Köln den Insolvenzplan durch Beschluss vom 10. Dezember 2021 bestätigt und nach Eintritt der Rechtskraft des Insolvenzplanes das Insolvenzverfahren durch Beschluss vom 17. Februar 2022 aufgehoben.

Gegenstand des Insolvenzplanes ist u.a. die Durchführung der nachfolgend beschriebenen Kapitalherabsetzung:

Das Grundkapital der Gesellschaft wird von EUR 30.729.857,00 durch Einziehung von 857 Aktien um EUR 857,00 auf EUR 30.729.000,00 herabgesetzt. Das nach der Kapitalherabsetzung durch Einziehung noch EUR 30.729.000,00 betragende Grundkapital, das in 30.729.000 auf den Inhaber lautende Aktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je EUR 1,00 (Stückaktien) eingeteilt sein wird, wird sodann um EUR 30.667.542,00 auf EUR 61.458,00 („Kapitalherabsetzung“) im vereinfachten Verfahren nach §§ 229ff. AktG zum Ausgleich von Wertminderungen herabgesetzt. Die Kapitalherabsetzung hat den Zweck, Wertminderungen auszugleichen und sonstige Verluste zu decken.

Der Beschluss der Gläubigerversammlung vom 14. Oktober 2020 hinsichtlich der Kapitalherabsetzungen wurde am 6. Mai 2022 in das Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 87176 eingetragen und die entsprechende Satzungsänderung ist wirksam geworden.

Die Kapitalherabsetzung wird in der Weise durchgeführt, dass jeweils 500 (fünfhundert) auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft zu 1 (einer) auf den Inhaber lautenden Stückaktie („konvertierte Stückaktie“) zusammengelegt werden.

Für etwaige Spitzen, die dadurch entstehen, dass ein Aktionär eine nicht im Zusammenlegungsverhältnis von fünfhundert zu eins teilbare Anzahl von Stückaktien hält, werden in Abstimmung mit den Depotbanken Vorkehrungen getroffen, um diese mit anderen Spitzen zusammenzulegen und für Rechnung der Beteiligten zu verwerten.

Die konvertierten Stückaktien der Decheng Technology AG sind in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt a.M., hinterlegt ist. Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Demgemäß werden die Aktionäre der Decheng Technology AG an dem von der Clearstream Banking AG gehaltenen Sammelbestand an konvertierten Stückaktien entsprechend ihrem Anteil als Miteigentümer mit einer entsprechenden Depotgutschrift beteiligt.

Mit Wirkung zum 1. Juli 2022

erfolgt die Umstellung der Notierung der Aktien der Decheng Technology AG im Verhältnis 500:1 im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse. Vorliegende, noch nicht ausgeführte Börsenaufträge erlöschen mit Ablauf des 30. Juni 2022.

Entsprechend werden die Depotbanken die Depotbestände an Stückaktien der Decheng Technology AG nach dem Stand vom 4. Juli 2022 (Record Date), abends, umbuchen. Dieser Depotbestand bildet – auf Grundlage eines Zeitraums von zwei Handelstagen für die depotmäßige Abwicklung von Aktienübertragungen – die Aktionärsstellung zum Ablauf des 30. Juni 2022 ab. An die Stelle von je fünfhundert (500) Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 (ISIN: DE000A1YDDM9) tritt eine (1) konvertierte Stückaktie mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 (ISIN: DE000A3MQRK6).

Soweit ein Aktionär einen nicht durch 500 teilbaren Bestand an Stückaktien hält, werden ihm Aktienspitzen (ISIN für Teilrechte DE000A3MQRH2) eingebucht. Die Depotbanken werden sich um einen Ausgleich der Aktienspitzen bemühen. Verbleibende Aktienspitzen, die von den Depotbanken nicht ausgeglichen werden können, werden von der Bankhaus Gebr. Martin AG, Göppingen, mit anderen Aktienspitzen zusammengelegt und als Vollrechte für Rechnung der Depotbanken verwertet; ein Teilrechtehandel ist nicht vorgesehen.

Ein durch fünfhundert teilbarer Aktienbestand im Depot eines Aktionärs vor dem 1. Juli 2022 vermeidet somit die Entstehung von Teilrechten und deren Regulierung.

Erstattungen von Seiten der Gesellschaft für von Depotbanken etwaig erhobene Gebühren sind nicht vorgesehen.

Die Aufnahme der Preisfeststellung für die konvertierten Stückaktien (ISIN DE000A3MQRK6) im regulierten Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse sowie im Freiverkehr der Börse Berlin ist für den 1. Juli 2022 (Ex-Tag) vorgesehen. Ab diesem Zeitpunkt sind nur noch die konvertierten Stückaktien börsenmäßig lieferbar.

Die Lieferung der aus der ebenfalls in der Gläubigerversammlung vom 14. Oktober 2020 beschlossenen und am 16. Mai 2022 in das Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 87176 eingetragenen Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlagen um EUR 1.536.450,00 auf EUR 1.597.908,00 durch Ausgabe von 1.536.450 auf den Inhaber lautenden Aktien („Junge Aktien“) erfolgt nach dem 5. Juli 2022 in der ISIN DE000A3MQRJ8. Die Gesellschaft weist darauf hin, dass die Jungen Aktien nicht sofort mit Lieferung zum Börsenhandel zugelassen werden. Die Gesellschaft erarbeitet einen Wertpapierprospekt, um eine Zulassung der Jungen Aktien zum Börsenhandel zu erreichen. Eine Zusammenlegung der ISIN der Jungen Aktien mit der ISIN der konvertierten Stückaktien (ISIN DE000A3MQRK6) erfolgt aufgrund der unterschiedlichen Gewinnberechtigung nach der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Verwendung des Bilanzgewinns für das am 31.12.2022 endende Geschäftsjahr beschließt.

 

Köln, im Juni 2022

Decheng Technology AG

Der Vorstand

 

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