adidas AG, Herzogenaurach – Einziehung eigener Aktien zur Herabsetzung des Grundkapitals

adidas AG

Herzogenaurach

– ISIN: DE000A1EWWW0 –

Bekanntmachung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG
über die Einziehung eigener Aktien zur Herabsetzung des Grundkapitals

 

Durch Beschluss der Hauptversammlung der adidas AG vom 12. Mai 2021 ist der Vorstand gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt worden, eigene Aktien zu erwerben und diese sowie weitere aufgrund vorheriger Ermächtigungen erworbene eigene Aktien ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung einzuziehen.

Der Vorstand der adidas AG hat am 17. November 2022 unter Ausnutzung dieser Ermächtigung beschlossen, 12.100.000 eigene Aktien unter Herabsetzung des Grundkapitals um EUR 12.100.000 einzuziehen. Dies entspricht rund 6,30 % des Grundkapitals vor Einziehung und Kapitalherabsetzung.

Das Grundkapital der adidas AG beträgt nach Durchführung der Einziehung der Aktien EUR 180.000.000 und ist in 180.000.000 Stückaktien mit einem auf die einzelne Aktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 eingeteilt.

 

Herzogenaurach, im November 2022

adidas AG

Der Vorstand

 

 

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