Carl Schlenk Aktiengesellschaft – Außerordentliche Hauptversammlung

CARL SCHLENK Aktiengesellschaft

Roth-Barnsdorf

Wertpapier-Kenn-Nr. 527 400

Wir laden unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, 11.08.2022, 10:00 Uhr, in den Geschäftsräumen unserer Gesellschaft, Barnsdorfer Hauptstr. 5, 91154 Roth-Barnsdorf, stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung

TOP 1:

Änderung von § 7 Abs. 1 der Satzung

Der Aufsichtsrat soll verkleinert werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Satzungsänderung zu beschließen:

§ 7 Abs. 1 der Satzung der Carl Schlenk Aktiengesellschaft wird wie folgt neu gefasst:

1. Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern. Alle Mitglieder des Aufsichtsrats werden von der Hauptversammlung gewählt, soweit sich aus gesetzlichen Vorschriften nicht zwingend etwas anderes ergibt; die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Die Wahl erfolgt für die vom Gesetz zugelassene Höchstdauer.

TOP 2:

Beschluss Besetzung des Aufsichtsrates

Der Aufsichtsrat setzt sich mit Inkrafttreten dieser Satzungsänderung und Abschluss des Bekanntmachungsverfahrens über die Zusammensetzung des Aufsichtsrates nach § 97 AktG gemäß § 96 Abs. 1 letzter Halbsatz AktG aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, mit Inkrafttreten dieser Satzungsänderung und Abschluss des Bekanntmachungsverfahrens über die Zusammensetzung des Aufsichtsrates gem. § 97 AktG, alle Mitglieder des Aufsichtsrates abzuberufen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr 2022 nicht mitgerechnet wird, also bis zur Beendigung der Hauptversammlung 2027, als Aktionärsvertreter die Herren

1.

Eckhard Wilhelm Mehring
Rechtsanwalt & Advocaat
Kiggelaer Str. 7
NL- 2596 TL Den Haag

Herr Eckhard Wilhelm Mehring hat keine weiteren Aufsichtsratsmandate inne.

2.

Hans Josef Bolte
Diplom-Kaufmann
Am Dorfgraben 1
33334 Gütersloh

Herr Hans Josef Bolte hat keine weiteren Aufsichtsratsmandate inne.

3.

Arno Scharowsky
Diplom-Ingenieur
Humboldtstr. 6
91054 Erlangen

Herr Arno Scharowsky hat keine weiteren Aufsichtsratsmandate inne.

zu wählen.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 13 der Satzung der Carl Schlenk AG diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung in Textform anmelden. Bei Aktionären mit Inhaberaktien ist darüber hinaus Voraussetzung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts, dass der Aktionär der Gesellschaft seine Berechtigung zur Ausübung des Stimmrechts zusammen mit der Anmeldung nachweist. Bei Aktionären mit Namensaktien ergibt sich die Berechtigung des Aktionärs aus einem Abgleich seiner Anmeldung mit dem Aktienregister der Gesellschaft.

Die Anmeldung und bei Inhaberaktien zusätzlich der Berechtigungsnachweis, ein von der Depotbank in Textform in deutscher oder englischer Sprache erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes, sind der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse zu übermitteln:

Carl Schlenk AG
Manuela Cepeda
Barnsdorfer Hauptstraße
591154 Roth-Barnsdorf
Fax: +49 (0) 9171-808 201 oder
Manuela.Cepeda@schlenk.de

Die Anmeldung und bei Inhaberaktien zusätzlich der Berechtigungsnachweis müssen der Gesellschaft spätestens am Donnerstag, 04.08.2022, zugehen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich bei Inhaberaktien auf den 21.07.2022, 0:00 Uhr, beziehen und der Gesellschaft zusammen mit der Anmeldung zugehen. Werden Inhaberaktien nicht in Depots gehalten, so kann der Nachweis auch von der Gesellschaft gegen Einreichung der Aktien ausgestellt werden. Solche nicht vom depotführenden Institut ausgestellten Nachweise sind ebenfalls spätestens bis zum 04.08.2022 bei der Gesellschaft einzureichen.

Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Die Vollmacht kann schriftlich, per Telefax, per Computer-Fax oder in anderer vergleichbarer Form erteilt werden. In diesem Fall sind die Bevollmächtigten durch den Aktionär oder durch die Bevollmächtigten rechtzeitig anzumelden.

Anträge von Aktionären

Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 AktG bitten wir zu richten an: Carl Schlenk AG, Manuela Cepeda, Barnsdorfer Hauptstraße 5, 91154 Roth-Barnsdorf. Rechtzeitig unter dieser Adresse eingegangene Gegenanträge sowie etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden den Aktionären gemäß den gesetzlichen Bestimmungen bekannt bzw. zugänglich gemacht.

 

Roth-Barnsdorf, Juli 2022

 

Der Vorstand

 

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