BFM Projects AG – Einladung zu einer außerordentlichen Hauptversammlung

BFM Projects AG

Berlin

ISIN DE000A2GSUW5

Einladung zu einer außerordentlichen Hauptversammlung

Hiermit laden wir unsere Aktionäre ein zur außerordentlichen Hauptversammlung am

Montag, den 22.08.2022 um 10:00 Uhr (MESZ)

ATLANTIC Congress Hotel Essen, Messeplatz 3, 45131 Essen

Tagesordnung der Hauptversammlung

1.

Beschlussfassung über die Zustimmung nach § 179a AktG zum Abschluss eines Vertrages über den Verkauf und die Übertragung einzelner Vermögenswerte der BFM Projects AG an die Börsenmedien AG

1.1.

Wesentliche Inhalte des Kaufvertrages

1.1.1. Parteien
BFM Projects AG, eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht, geschäftsansässig Pariser Platz 6a, D-10117 Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 154462 B (Verkäuferin),

Börsenmedien AG, eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht, geschäftsansässig Am Eulenhof 14 in 95326 Kulmbach, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bayreuth unter HRB 2954 (Käuferin)

1.1.2. Gegenstand
Die BFM Projects AG verkauft und überträgt an die Börsenmedien AG den Informationsdienst „ZertifikateJournal“, bestehend aus folgenden Vermögensgegenständen und Verträgen:

a)

verschiedene Domains (u.a. zertifikatejournal.de/​ .com/​ .info/​ .net/​ .at/​ .ch) und die zugehörigen Domainregistrierungsverträge,

b)

Miet- und Dienstleistungsvertrag betreffend den Mail-Server,

c)

den auf den vorstehend bezeichneten Servern in einer Datenbank gespeicherten E-Mail-Verteiler für den Versand des PDF-Newsletter,

d)

alle Verträge mit Anzeigenkunden für den Zeitraum ab dem 01.01.2022 und die sich daraus ergebenden offenen Forderungen,

e)

den Dienstleistungsvertrag mit den für die Produktion und Vermarktung des PDF-Newsletters redaktionelle Erstellung des ZertifikateJournals verantwortlichen freien Mitarbeitern.

Die BFM Projects AG überträgt ferner an die Börsenmedien AG sämtliche ihr etwa zustehenden Rechte an der Bezeichnung/​ dem Titel „ZertifikateJournal“ zur ausschließlichen Nutzung.

Der Stichtag für den Verkauf und die Übertragung ist, abhängig von der Kaufpreiszahlung, voraussichtlich der 31.08.2022.

1.1.3. Kaufpreis
Der Kaufpreis beträgt 300.000,00 EUR, wirtschaftlich rückwirkend zum 01.01.2022, ohne Umsatzsteuer.

Alle ab dem 01.01.2022 und bis zum Stichtag von der BFM Projects AG für das Jahr 2022 vereinnahmten Anzeigenerlöse verringern den Kaufpreis. Alle von der BFM Projects AG ab dem 01.01.2022 und bis zum Stichtag für das Jahr 2022 vereinbarungsgemäß an die freien Mitarbeiter und an die Künstlersozialkasse geleisteten Zahlungen erhöhen den Kaufpreis.

1.1.4. Gewährleistung
Alle Mängelrechte sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf vorsätzlichem Handeln beruhen.

1.1.5. Folgen für Arbeitnehmer
Arbeitnehmer sind von dem Verkauf nicht betroffen.

1.1.6. Aufschiebende Bedingungen
Der Kaufvertrag steht unter den weiteren aufschiebenden Bedingungen, dass (i) der Aufsichtsrat der BFM Projects AG sowie (ii) die Aktionäre der BFM Projects AG in einer ordnungsgemäß einberufenen Hauptversammlung mit der erforderlichen Mehrheit zustimmen und (iii) der zuvor mit der BörseGO AG geschlossene Kaufvertrag über den Informationsdienst „ZertifikateJournal“ aufgehoben wurde.

1.2.

Einsehbare Dokumente

Der Kaufvertrag ist in dem Geschäftsraum der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre ausgelegt. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich eine Abschrift.

1.3.

Beschlussvorschlag

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Kaufvertrag einschließlich aller Anhänge und Bestandteile zwischen der BFM Projects AG und der Börsenmedien AG vom 27.06.2022, welcher den Verkauf und die Übertragung einzelner Vermögenswerte regelt, wird genehmigt.

Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Teilnahme- und in der Hauptversammlung stimm- und antragsberechtigt sind gemäß § 13 der Satzung nur diejenigen Aktionäre, die sich zur Hauptversammlung unter der nachfolgenden Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse in deutscher oder englischer Sprache in Textform (§ 126b BGB) angemeldet und ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben:

BFM Projects AG
Pariser Platz 6a
D-10117 Berlin
Telefax: +49 30 12074719-9
E-Mail: hv@bfmprojects.de

Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss durch eine von dem depotführenden Institut in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache abgefasste Bescheinigung erfolgen und hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also auf Montag, den 01. August 2022, 00.00 Uhr (MESZ), zu beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft jeweils mindestens bis zum Montag, dem 15. August 2022, 24.00 Uhr (MESZ), unter der oben genannten Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zugehen.

Nach Eingang der Anmeldung sowie des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen. Die zugeschickten bzw. am Versammlungsort hinterlegten Eintrittskarten sind lediglich organisatorische Hilfsmittel und keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts.

Verfahren für die Stimmabgabe/​Stimmrechtsvertretung

Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung sind eine form- und fristgerechte Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so ist die Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG berechtigt, eine oder mehrere von diesen zurückzuweisen.

Sofern die Vollmacht nicht einer von § 135 AktG erfassten Person oder Institution erteilt wird, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126b BGB).

Die Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine der in § 135 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen mit der Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, weisen wir darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigende Institution oder Person möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangt, weil diese gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten muss. Wir bitten daher die Aktionäre, sich in diesem Fall mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen.

Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden kann, befindet sich auf der Eintrittskarte, welche den Aktionären nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird. Dieses steht auch unter

https:/​/​www.bfmprojects.de/​bfm-aktie/​hauptversammlung/​

zum Download zur Verfügung.

Der Nachweis der Bevollmächtigung kann am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten am Versammlungsort erbracht werden. Ferner kann der Nachweis der Bevollmächtigung der Gesellschaft an die nachfolgend genannte Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse übermittelt werden:

BFM Projects AG
Pariser Platz 6a
D-10117 Berlin
Telefax: +49 30 12074719-9
E-Mail: hv@bfmprojects.de

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären:

Gegenanträge im Sinne des § 126 AktG sowie Wahlvorschläge im Sinne des § 127 AktG sind ausschließlich an die folgende Anschrift, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zu richten:

BFM Projects AG
Pariser Platz 6a
D-10117 Berlin
Telefax: +49 30 12074719-9
E-Mail: hv@bfmprojects.de

Gegenanträge und Wahlvorschläge gegen die Vorschläge von Vorstand und/​oder Aufsichtsrat zu den Punkten der Tagesordnung, die spätestens zum Ablauf des 7. August 2022, 24.00 Uhr (MESZ), bei der vorstehenden Anschrift, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse eingehen und die die weiteren Voraussetzungen für eine Pflicht der Gesellschaft zur Zugänglichmachung nach §§ 126, 127 AktG erfüllen, werden einschließlich des Namens des Aktionärs, einer Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter der Internetadresse

https:/​/​www.bfmprojects.de/​bfm-aktie/​hauptversammlung/​

veröffentlicht. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.

Datenschutz

Die Gesellschaft verarbeitet zur Vorbereitung und Durchführung ihrer Hauptversammlung personenbezogene Daten ihrer Aktionäre, etwaiger Aktionärsvertreter und Gäste. Diese Daten umfassen insbesondere den Namen, die Anschrift, eine etwaige E-Mail-Adresse, den jeweiligen Aktienbestand, die Eintrittskartennummer und die Erteilung etwaiger Stimmrechtsvollmachten.

Für die Datenverarbeitung ist die Gesellschaft die verantwortliche Stelle. Der Zweck der Datenverarbeitung ist es, den Aktionären und Aktionärsvertretern die Teilnahme an der Hauptversammlung sowie die Ausübung ihrer Rechte vor und während der Hauptversammlung zu ermöglichen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c) der DSGVO.

Im Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und Aktionärsvertretern im Zusammenhang mit der Hauptversammlung zur Verfügung gestellt, namentlich über das Teilnahmeverzeichnis. Die personenbezogenen Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Pflichten gespeichert und anschließend gelöscht (spätestens vier Jahre nach der Hauptversammlung).

Sie haben unten den gesetzlichen Voraussetzungen ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III DSGVO. Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 DSGVO zu.

Bei Anmerkungen und Rückfragen zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten wenden Sie sich bitte an folgenden Kontakt:

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Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung

Das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 100.000,00 ist im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung eingeteilt in 100.000 Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Aus eigenen Aktien steht der Gesellschaft jedoch kein Stimmrecht zu. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Stückaktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung somit 100.000.

Covid-19-Schutzmaßnahmen

Bitte beachten Sie, dass die Hauptversammlung unter den Covid-19-Schutzmaßnahmen durchgeführt wird, die zum Zeitpunkt der Veranstaltung für den Veranstaltungsort gelten.

 

Berlin, im Juli 2022

BFM Projects AG

Der Vorstand

 

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