VEMAG Verlags- und Medien Aktiengesellschaft
Köln
Bekanntmachungen nach § 20 Abs. 6 AktG
1. |
Die Zeitfracht Logistik Holding GmbH mit Sitz in Kleinmachnow hat uns gemäß § 20 Abs. 5 AktG mitgeteilt, dass sie nicht mehr mit mehr als einem Viertel der Aktien an der VEMAG Verlags- und Medien Aktiengesellschaft beteiligt ist. |
2. |
Die Zeitfracht Logistik Holding GmbH mit Sitz in Kleinmachnow hat uns gemäß § 20 Abs. 5 AktG mitgeteilt, dass sie nicht mehr mit mehr als einem Viertel der Aktien an der VEMAG Verlags- und Medien Aktiengesellschaft beteiligt ist. |
3. |
Frau Jasmin Schröter, Berlin, hat uns vorsorglich gemäß § 20 Abs. 5 AktG mitgeteilt, dass sie nicht mehr mit mehr als einem Viertel der Aktien an der VEMAG Verlags- und Medien Aktiengesellschaft beteiligt ist. |
Köln, im Juli 2022
Der Vorstand
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