VEMAG Verlags- und Medien Aktiengesellschaft, Köln – Bekanntmachungen nach § 20 Abs. 6 AktG (Zeitfracht Logistik Holding GmbH gehören mehr als einem Viertel der Aktien)

VEMAG Verlags- und Medien Aktiengesellschaft

Köln

Bekanntmachungen nach § 20 Abs. 6 AktG

1.

Die Zeitfracht Logistik Holding GmbH mit Sitz in Kleinmachnow hat uns gemäß § 20 Abs. 5 AktG mitgeteilt, dass sie nicht mehr mit mehr als einem Viertel der Aktien an der VEMAG Verlags- und Medien Aktiengesellschaft beteiligt ist.

2.

Die Zeitfracht Logistik Holding GmbH mit Sitz in Kleinmachnow hat uns gemäß § 20 Abs. 5 AktG mitgeteilt, dass sie nicht mehr mit mehr als einem Viertel der Aktien an der VEMAG Verlags- und Medien Aktiengesellschaft beteiligt ist.

3.

Frau Jasmin Schröter, Berlin, hat uns vorsorglich gemäß § 20 Abs. 5 AktG mitgeteilt, dass sie nicht mehr mit mehr als einem Viertel der Aktien an der VEMAG Verlags- und Medien Aktiengesellschaft beteiligt ist.

 

Köln, im Juli 2022

 

Der Vorstand

 

TAGS:
Comments are closed.