Fleurop Aktiengesellschaft
Berlin
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
am 21. August 2022 um 09:00 Uhr (MESZ)
im Sheraton Berlin Grand Hotel Esplanade,
Lützowufer 15, 10785 Berlin
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats der Fleurop Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2021 |
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns In Ausübung ihrer Befugnis gemäß § 29 der Satzung der Gesellschaft haben der Vorstand und der Aufsichtsrat beschlossen, von dem EUR 3.652.752,37 betragenden Bilanzgewinn der Gesellschaft aus dem Geschäftsjahr 2021 einen Teilbetrag von EUR 1.826.376,18 in die anderen Gewinnrücklagen der Gesellschaft einzustellen. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den verbleibenden Teilbetrag in Höhe von EUR 1.826.376,19 aus dem Bilanzgewinn der Fleurop Aktiengesellschaft aus dem Geschäftsjahr in die Gewinnrücklagen einzustellen. |
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vorstandsmitgliedern der Fleurop Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen. |
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Aufsichtsratsmitgliedern der Fleurop Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen. |
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5. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mazars GmbH & Co. KG mit Sitz in Hamburg zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022 zu bestellen. |
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6. |
Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
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7. |
Ermächtigung zur Einziehung bereits von der Gesellschaft erworbener eigener Aktien Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
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8. |
Satzungsänderung: Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Satzung der Fleurop Aktiengesellschaft in § 11 Absatz 5 wie folgt: „Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine jährliche Vergütung in Höhe von 10,5 T€, der stellvertretende Vorsitzende in Höhe von 12,5 T€, sowie der Vorsitzende in Höhe von 15,0 T€ gegebenenfalls zeitanteilig für jeden vollen Monat der Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat, sowie ein Tagegeld in Höhe von 300 € bzw. der Vorsitzende in Höhe von 600 € für jede Aufsichtsratssitzung, jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Den Mitgliedern des Aufsichtsrats werden ihre im Interesse der Gesellschaft getätigten baren Auslagen erstattet.“ sowie in § 19 Absatz 1 wie folgt zu ändern: „Die Mitglieder des Verwaltungsrates erhalten eine jährliche Vergütung in Höhe von EUR 600,00, gegebenenfalls zeitanteilig für jeden vollen Monat der Zugehörigkeit zum Verwaltungsrat, sowie ein Tagegeld in Höhe von EUR 300,00, der Vorsitzende in Höhe von EUR 600,00, für jede Verwaltungsratssitzung, jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. |
Stellungnahme des Verwaltungsrats
Der Verwaltungsrat der Fleurop Aktiengesellschaft hat in seiner Sitzung am 21. Juni 2022 die Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2.-8. von Vorstand bzw. Aufsichtsrat eingehend besprochen und ist mit diesen Beschlussvorschlägen mehrheitlich einverstanden.
Adresse für die Anmeldung und eventuelle Anträge, Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge
Wir geben folgende Adresse für die Übersendung von Anträgen, Gegenanträgen und Wahlvorschlägen von Aktionären bekannt:
Fleurop Aktiengesellschaft
Lindenstraße 3-4
12207 Berlin
Wir geben folgende Adresse für die Anmeldung bekannt:
Fleurop AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Die Anmeldung muss spätestens bis zum 18. August 2022 um 24:00 Uhr (MESZ) erfolgen.
Freiwillige Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
Nicht börsennotierte Gesellschaften sind in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung, der Tagesordnung sowie oben genannter Adressen verpflichtet.
Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.
Zur Teilnahme an der Versammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich rechtzeitig anmelden. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der oben genannten Adresse mindestens zwei Tage vor der Versammlung, also bis zum Ablauf des 18. August 2022, zugehen.
Bevollmächtigung und Vertretung
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung durch einen bevollmächtigten Mitaktionär ausüben lassen. Für die Vollmacht ist die Textform erforderlich. Als besonderer Service wird zusätzlich angeboten, sich durch einen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft vertreten zu lassen, der ausschließlich gemäß individueller Weisung des Aktionärs abstimmt.
Berlin, im Juli 2022
Fleurop Aktiengesellschaft
Vorstand