tecnovum Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main – Angebot an die Aktionäre zum Bezug von Aktien (ISIN DE0007207300 – Ausgabe von bis zu 200.000 neuen auf den Inhaber lautende Stückaktien)

tecvovum Aktiengesellschaft

Frankfurt am Main

ISIN DE0007207300

Angebot an die Aktionäre zum Bezug von Aktien

Nachstehendes Angebot zum Bezug von Aktien richtet sich ausschließlich an die bestehenden Aktionäre der tecnovum Aktiengesellschaft.

Die Hauptversammlung der tecnovum Aktiengesellschaft (die „Gesellschaft“) hat am 29. April 2022 beschlossen, das Grundkapital in Höhe von 511.291,88 Euro um bis zu 511.291,88 Euro auf bis zu 1.022.583,76 Euro durch Ausgabe von bis zu 200.000 neuen auf den Inhaber lautende Stückaktien, jeweils mit einem rechnerisch anteiligen Betrag am Grundkapital von 2,5564594 Euro je Stückaktie, gegen Bareinlagen zu erhöhen. Die neuen Aktien haben dieselbe Gewinnberechtigung wie die bestehenden Aktien.

Die Neuen Aktien sind den Aktionären zum Ausgabebetrag von 2,56 Euro je Aktie gegen Bareinlagen zum Bezug anzubieten. Den Aktionären wird das Bezugsrecht auf die neuen Aktien entsprechend ihrem Anteil am Grundkapital gewährt, was einem Verhältnis von 1:1 entspricht.

Die Frist für die Annahme des Bezugsangebotes endet frühestens zwei Wochen nach der Bekanntmachung des Bezugsangebotes. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung, insbesondere die Bedingungen für die Ausgabe der Aktien, festzulegen. Dazu gehört auch die Festlegung der Bedingungen, zu denen nach Ablauf der für alle Aktionäre geltenden Bezugsfrist Aktionäre über ihr Bezugsrecht hinaus die nicht gezeichneten neuen Aktien mindestens zum beschlossenen Ausgabebetrag zeichnen und beziehen können (Mehrbezug).

Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird ungültig, wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht bis zum Ablauf des 28. Oktober 2022 in das Handelsregister des für die Gesellschaft zuständigen Amtsgerichts eingetragen wird.

Der Vorstand hat am 12. Juli 2022 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 12. Juli 2022 die Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung beschlossen.

Die Aktionäre können ihr Bezugsrecht nur im Wege eines unmittelbaren Bezugsrechtes direkt bei der Gesellschaft ausüben. Um in Ausübung des Bezugsrechts neue Aktien beziehen und zeichnen zu können, fordern wir unsere Aktionäre daher dazu auf, ihre Bezugsrechte auf die Neuen Aktien in der Zeit vom 15. Juli 2022 bis 29. Juli 2022, 12:00 Uhr (MESZ) direkt bei der Gesellschaft, tecnovum Aktiengesellschaft, Rennbahnstraße 72-74, 60528 Frankfurt am Main, Telefax +49 69 21 00 57 33, während der üblichen Geschäftszeiten auszuüben. Bezugsberechtigt sind Aktionäre mit ihrem Bestand an tecnovum Aktiengesellschaft per 14. Juli um 18:00 Uhr (MESZ). Für jede Aktie erhält jeder Aktionär ein Bezugsrecht. Das Bezugsverhältnis entspricht 1 : 1, also für 1 Aktie kann 1 Neue Aktie bezogen werden.

Zur Ausübung des Bezugsrechts bitten wir interessierte Aktionäre der tecnovum Aktiengesellschaft:

1.) das auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.tecnovum.com

zum Download bereitstehende oder per Faxanforderung unter der Nr. +49 69 21 00 57 33 bei der Gesellschaft erhältliche Formular des Zeichnungsscheins vollständig auszufüllen, rechtswirksam zu unterzeichnen und bis spätestens zum Ablauf der Bezugsfrist (maßgeblich ist das Datum des Eingangs bei der Gesellschaft) in doppelter Ausfertigung im Original an die Gesellschaft tecnovum Aktiengesellschaft, Rennbahnstraße 72-74, 60528 Frankfurt am Main zu übersenden. Als Nachweis der Bezugsberechtigung gilt der Depotauszug vom 14. Juli 2022 18:00 Uhr (MESZ) bzw. alternativ eine Bankbestätigung über den Bestand an Aktien der tecnovum Aktiengesellschaft per 14. Juli, 18:00 Uhr (MESZ), der/​die dem Zeichnungsschein als Anlage beizulegen ist.

2.) ihrer Bank die Weisung zu erteilen, den Gesamtbezugspreis von EUR 2,56 je Neuer Aktie multipliziert mit der Anzahl der gezeichneten Neuen Aktien bis spätestens zum Ablauf der Bezugsfrist, d. h. bis spätestens zum 29. Juli 2022 (maßgeblich ist das Datum des Zahlungseingangs) auf folgendes Konto der Gesellschaft bei der Frankfurter Sparkasse, zu überweisen:

IBAN: DE86 5005 0201 0200 7045 91

Verwendungszweck: Kapitalerhöhung 2022 tecnovum Aktiengesellschaft

SWIFT/​BIC: HELADEF1822

Entscheidend für die Einhaltung der Frist ist jeweils der Eingang der vollständig ausgefüllten Zeichnungsscheine sowie des Bezugspreises bei den vorgenannten Stellen.

Die Bezugsrechte sind nicht übertragbar. Nicht fristgemäß ausgeübte Bezugsrechte verfallen entschädigungslos. Für den Bezug wird möglicherweise eine Bankprovision berechnet, die von dem betreffenden Zeichner zu tragen ist.

Angebot zum Mehrbezug

Ein Angebot zum Mehrbezug weiterer Aktien findet nicht statt.

Hinweis zur Handelsregistereintragung, Verbriefung und Lieferung

Die Durchführung der Kapitalerhöhung muss spätestens bis zum 28. Oktober 2022 erfolgen. Die Neuen Aktien werden nach Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung im Handelsregister in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt werden wird. Der Anspruch der Aktionäre auf Einzelverbriefung ihres Anteils ist nach der Satzung der Gesellschaft ausgeschlossen. Die Neuen Aktien werden nach deren Verbriefung unverzüglich über die Depotbanken an die Zeichner geliefert.

Datenschutzhinweise

Die Gesellschaft verarbeitet auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze personenbezogene Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Aktienanzahl, Besitzart der Aktien, Depotbank und Bankverbindung), um den Zeichnern die Ausübung ihrer Bezugsrechte im Rahmen der Kapitalerhöhung zu ermöglichen. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist für die Teilnahme an der Kapitalerhöhung zwingend erforderlich. Für die Verarbeitung ist die Gesellschaft die verantwortliche Stelle.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. b und c DSGVO.

Zum Zwecke der Durchführung der Kapitalerhöhung bedient sich die Gesellschaft gegebenenfalls Erfüllungsgehilfen. Diese erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind. Die Dienstleister verarbeiten diese Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. Im Übrigen werden personenbezogene Daten zum Zwecke der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung dem Handelsregister zur Verfügung gestellt. Die personenbezogenen Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Rechte und Pflichten gespeichert und anschließend gelöscht, sofern die Speicherung nicht mehr geboten ist oder die Gesellschaft kein berechtigtes Interesse mehr an der Speicherung hat. Die Betroffenen haben unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kap. III DSGVO. Diese Rechte können gegenüber der Gesellschaft unentgeltlich über die E-Mail-Adresse

info@tecnovum.com

oder über die folgenden Kontaktdaten geltend gemacht werden:

tecnovum Aktiengesellschaft
Rennbahnstr. 72 – 74
60528 Frankfurt am Main
Telefax: +49 69 21 00 57 33
E-Mail: info@tecnovum.com

Zudem steht den Betroffenen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 DSGVO zu.

Verkaufsbeschränkungen

Das Bezugsangebot wird ausschließlich nach deutschem Recht durchgeführt. Es wird nach den maßgeblichen aktienrechtlichen Bestimmungen in Verbindung mit der Satzung der Gesellschaft im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Weitere Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen von oder bei Stellen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sind weder für die Aktien noch für die Bezugsrechte noch für das Bezugsangebot vorgesehen. Die Bekanntmachung des Bezugsangebots dient ausschließlich der Einhaltung der zwingenden Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland und bezweckt weder die Abgabe oder Veröffentlichung des Bezugsangebots nach Maßgabe von Vorschriften anderer Rechtsordnungen als der der Bundesrepublik Deutschland noch eine gegebenenfalls den Vorschriften anderer Rechtsordnungen als der der Bundesrepublik Deutschland unterfallende öffentliche Werbung für das Bezugsangebot. Eine Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Wiedergabe dieses Bezugsangebots oder einer Zusammenfassung oder einer sonstigen Beschreibung der hierin enthaltenen Bedingungen unterliegt im Ausland möglicherweise Beschränkungen. Mit Ausnahme der Bekanntmachung im Bundesanzeiger sowie der Weiterleitung des Bezugsangebots mit Genehmigung der Gesellschaft darf das Bezugsangebot durch Dritte weder unmittelbar noch mittelbar im oder in das Ausland veröffentlicht, versendet, verbreitet oder weitergegeben werden, soweit dies nach den jeweils anwendbaren ausländischen Bestimmungen untersagt oder von der Einhaltung behördlicher Verfahren oder der Erteilung einer Genehmigung abhängig ist. Dies gilt auch für eine Zusammenfassung oder eine sonstige Beschreibung der in diesem Bezugsangebot enthaltenen Bedingungen. Die Gesellschaft übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Weitergabe des Bezugsangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften vereinbar ist. Die Annahme dieses Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann Beschränkungen unterliegen. Personen, die das Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland annehmen wollen, werden aufgefordert, sich über außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bestehende Beschränkungen zu informieren. Die Neuen Aktien sind und werden weder nach den Vorschriften des Securities Act noch bei den Wertpapieraufsichtsbehörden von Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika registriert. Die Neuen Aktien dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika weder angeboten noch verkauft oder direkt oder indirekt dorthin geliefert werden, außer auf Grund einer Ausnahme von den Registrierungserfordernissen des Securities Act und der Wertpapiergesetze der jeweiligen Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika. Gleiches gilt für ein Angebot, einen Verkauf oder eine Lieferung an U.S.-Personen im Sinne des U.S. Securities Act.

 

Frankfurt am Main, im Juli 2022

tecnovum Aktiengesellschaft

Der Vorstand

 

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