a.a.a. aktiengesellschaft allgemeine anlageverwaltung Frankfurt am Main – Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und zum Ausschluss des Bezugsrechts, Einziehungsrecht

a.a.a. aktiengesellschaft allgemeine anlageverwaltung

Frankfurt am Main

– ISIN DE0007228009 /​ WKN 722 800 –

Bekanntmachung nach § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG
(Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und zum Ausschluss des Bezugsrechts, Einziehungsrecht)

Die ordentliche Hauptversammlung der a.a.a. aktiengesellschaft allgemeine anlageverwaltung hat die Gesellschaft am 30. August 2022 ermächtigt, bis zum 29. August 2027 eigene Aktien im Umfang von bis zu 10 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des am 22. Juli 2022 im Bundesanzeiger mit der Einberufung zu dieser Hauptversammlung veröffentlichten Beschlussvorschlages der Verwaltung zu Tagesordnungspunkt 7 der Hauptversammlung (Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG sowie zum Ausschluss des Bezugs- und des Andienungsrechts) zu erwerben.

Aufgrund des Beschlusses erworbene Aktien können ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss eingezogen oder unter Ausschluss des Bezugsrechts zu verschiedenen Zwecken verwendet werden.

Der vollständige Wortlaut des Beschlusses ist in der Einberufung zur Hauptversammlung unter Tagesordnungspunkt 7 angegeben, die im Bundesanzeiger am 22. Juli 2022 veröffentlicht worden ist.

 

Frankfurt, im August 2022

a.a.a. aktiengesellschaft allgemeine anlageverwaltung

Der Vorstand

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