Wasserkraft-Volk Aktiengesellschaft Gutach im Breisgau – Bekanntmachung gemäß § 246 Abs. 4 AktG (Vergütung des Aufsichtsrates – Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage)

Wasserkraft-Volk Aktiengesellschaft

Gutach im Breisgau

Gemäß § 246 Abs. 4 AktG geben wir bekannt, dass ein Aktionär gegen den Beschluss der Hauptversammlung vom 29. Juli 2022 zu TOP 6 – Vergütung des Aufsichtsrates – Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage zum Landgericht Mannheim erhoben hat. Die Klage ist bei der Kammer für Handelssachen unter dem Aktenzeichen 23 O 111/​22 anhängig.

 

Gutach, im September 2022

Der Vorstand

 

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