a.a.a. aktiengesellschaft allgemeine anlageverwaltung, Frankfurt am Main – Genehmigtes Kapital (ISIN DE0007228009 / WKN 722 800 – bis zu insgesamt EUR 20.600.000,00)

a.a.a. aktiengesellschaft allgemeine anlageverwaltung

Frankfurt am Main

– ISIN DE0007228009 /​ WKN 722 800 –

Bekanntmachung nach § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG
(Genehmigtes Kapital)

Die Hauptversammlung der a.a.a. aktiengesellschaft allgemeine anlageverwaltung hat den Vorstand am 30. August 2022 gemäß dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu Tagesordnungspunkt 6 (Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts und entsprechende Änderung der Satzung), der mit der Einberufung der vorgenannten Hauptversammlung am 22. Juli 2022 im Bundesanzeiger bekannt gemacht wurde, ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 29. August 2027 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu insgesamt EUR 20.600.000,00 durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe von insgesamt bis zu 9.870.689 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/​oder Sacheinlage zu erhöhen.

Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht in bestimmten Fällen auszuschließen. Diese Fälle werden in dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu Tagesordnungspunkt 6 beschrieben, der mit der Einberufung der vorgenannten Hauptversammlung am 22. Juli 2022 im Bundesanzeiger bekannt gemacht wurde.

Die entsprechende Änderung der Satzung wurde am 26. September 2022 in das Handelsregister beim Amtsgericht Frankfurt am Main (HRB 28852) eingetragen.

 

Frankfurt, im September 2022

a.a.a. aktiengesellschaft allgemeine anlageverwaltung

Der Vorstand

 

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