Porphyrwerke Weinheim-Schriesheim Aktiengesellschaft
Weinheim
HRB 430501
WKN: 693750
ISIN: DE 0006937501
Bekanntmachung der Kraftloserklärung von Aktien gem. § 73 AktG
Die Porphyrwerke Weinheim-Schriesheim Aktiengesellschaft hat durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 21. Juni 2022, vom 29. Juli 2022 und vom 26. August 2022 an ihre Aktionäre dreimal die Aufforderung gerichtet, ihre aufgrund des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre („Squeeze-Out“) unrichtig gewordenen Aktien bis zum Ablauf des 30. September 2022 bei der Gesellschaft einzureichen.
Auf der Grundlage der Genehmigung des Amtsgerichts Mannheim – Registergericht – vom 16. Mai 2022, Az.: HRB 430501, werden hiermit die folgenden, unrichtigen, noch das Mitgliedschaftsrecht ausweisenden Aktienurkunden, die nicht bis zum Ablauf des 30. September 2022 bei der Gesellschaft eingereicht wurden, für kraftlos erklärt:
#3738 und #3739.
Die Gesellschaft wird nunmehr die Ausgabe neuer Aktien oder die Ausgabe einer Globalurkunde an die Alleinaktionärin veranlassen.
Weinheim, den 05.10.2022
Porphyrwerke Weinheim-Schriesheim Aktiengesellschaft
Der Vorstand