LIQUIDE 24 AG Bad Dürkheim – Angebot an die Aktionäre zum Bezug von Aktien – Genehmigtes Kapital 2021 (125.123 neuen, auf den Namen lautenden Nennbetragsaktien mit einem Nennbetrag von EUR 1,- je neue Aktie)

LIQUIDE 24 AG

Bad Dürkheim

ANGEBOT AN DIE AKTIONÄRE ZUM BEZUG VON AKTIEN – GENEHMIGTES KAPITAL 2021

1.

Der Vorstand der LIQUIDE 24 AG in Bad Dürkheim hat am 25.11.2022 unter Zustimmung des Aufsichtsrats vom 26.11.2022 beschlossen unter Ausnutzung der Ermächtigung in § 3 Abs. 5 der Satzung der Gesellschaft, das Grundkapital der Gesellschaft von zur Zeit EUR 250.250,– gegen Bareinlage um bis zu EUR 125.123,– auf EUR 375.373,– durch Ausgabe von bis zu 125.123 neuen, auf den Namen lautenden Nennbetragsaktien mit einem Nennbetrag von EUR 1,- je neue Aktie zu erhöhen. Die neuen Aktien sind ab Beginn des Geschäftsjahres, in dem sie ausgegeben werden, gewinnberechtigt. Der Ausgabebetrag der neuen Aktien beträgt EUR 1,- je Aktie. Die Kosten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung trägt die Gesellschaft. Die Zeichnung durch die Aktionäre wird unverbindlich, wenn die Kapitalerhöhung nicht bis zum 31.03.2023 in das Handelsregister eingetragen ist.

2.

Die neuen Aktien werden den bisherigen Aktionären im Verhältnis 2 : 1 zum Preis von EUR 1,– je Aktie zum Bezug angeboten. Für jeweils zwei alte Stückaktien kann also jeder Aktionär eine neue Stückaktie zum Bezugspreis von EUR 1,– zeichnen und beziehen.

Der Bezugspreis ist unverzüglich nach Zeichnung der Aktien zu entrichten, und zwar durch Einzahlung bzw. Überweisung auf das Konto der Gesellschaft mit der IBAN DE14 54691200 0117468909 bei der VR-Bank Mittelhaardt eG zu leisten.

3.

Um in Ausübung des Bezugsrechts neue Aktien beziehen und zeichnen zu können, fordern wir unsere Aktionäre dazu auf, ihr Bezugsrecht durch Abgabe einer Bezugserklärung auszuüben.

Die Bezugserklärung kann zur Vermeidung des Ausschlusses nur in der Zeit vom 28.11.2022 bis zum 21.12.2022 bei der Gesellschaft während der üblichen Geschäftszeiten abgegeben werden. Bezugsanmeldungs- und Zeichnungsscheinvordrucke erhalten die Aktionäre auf Anfrage auch durch die Gesellschaft übermittelt. Bezugserklärungen, die erst nach dem vorgenannten Endtermin zugehen, ermöglichen nicht die Ausübung des Bezugsrechts. Gemäß § 67 Abs. 2 AktG gilt im Verhältnis zur Gesellschaft als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Die wirksame Ausübung des Bezugsrechts setzt ferner voraus, dass der Bezugspreis (Ausgabepreis) von EUR 1,– je neuer Bezugsanmeldung spätestens bis zum 21.12.2022 auf das vorgenannte Konto eingezahlt worden ist.

Ein Ausgleich für nicht ausgeübte Bezugsrechte findet nicht statt. Bezugsrechte, die bei Ablauf der Bezugsfrist nicht ausgeübt wurden, verfallen wertlos.

Ein Handel der Bezugsrechte wird von der Gesellschaft nicht organisiert. Jedoch sind die Bezugsrechte nach den aktienrechtlichen Bestimmungen übertragbar.

4.

Etwaige aufgrund des Bezugsangebotes nicht bezogene Aktien werden durch den Vorstand Aktionären über ihr Bezugsrecht hinaus und Dritten nach den vom Vorstand genauer festgelegten und noch bekannt zu gebenden Bedingungen angeboten.

 

Bad Dürkheim, den 26. November 2022

Der Vorstand

Comments are closed.