IONYS AG – chemistry in engineering for durable constructions
Eggenstein-Leopoldshafen
Einladung zur Ordentlichen Hauptversammlung der IONYS AG 2023
Datum: | Dienstag, 14. Februar 2023 |
Uhrzeit: | 08:00 bis 09:30 Uhr |
Ort: | Karlsruher Institut für Technologie (KIT) – Campus Süd, Engelbert-Arnold-Straße 2, 76131 Karlsruhe, Präsidiumsgebäude 11.30, Raum 106 A |
Tagesordnung
TOP 01 | Begrüßung |
TOP 02 | Feststellung der Beschlussfähigkeit |
TOP 03 | Bericht des Vorstands zur Geschäftstätigkeit |
TOP 04 | Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2021 und des Berichts des Aufsichtsrats |
TOP 05 | Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns 2021 |
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen: | |
Der Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2021 in Höhe von EUR 46.842,33 wird in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen. | |
TOP 06 | Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands |
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen: | |
Der Vorstand Tobias Bürkle wird für das Geschäftsjahr 2021 entlastet. | |
TOP 07 | Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats |
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen: | |
Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden für das Geschäftsjahr 2021 entlastet. | |
TOP 08 | Beschlussfassung über die Errichtung genehmigten Kapitals |
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen: | |
§ 4 der Satzung wird durch folgenden Absatz 7 ergänzt: | |
„(7) Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 31.12.2027 das Grundkapital der Gesellschaft ein- oder mehrmalig um bis zu insgesamt EURO 149.240 (genehmigtes Kapital) durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen. Das Bezugsrecht der Aktionäre wird ausgeschlossen. | |
Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital zu ändern“ | |
TOP 09 | Verschiedenes |
Hinweis
Die Gesellschaft weist auf § 14 Abs. (1) der Satzung hin:
Die Hauptversammlung ist beschlussfähig, wenn mehr als 75% des gesamten stimmberechtigten Grundkapitals vertreten sind. Erweist sich eine Hauptversammlung als nicht beschlussfähig, so ist eine neu einberufene Hauptversammlung, die innerhalb der nächsten 6 Wochen stattfindet, hinsichtlich der Gegenstände, die auf der Tagesordnung der beschlussunfähigen Hauptversammlung standen, ohne Rücksicht auf die Höhe des dann vertretenen Grundkapitals beschlussfähig, wenn in der Einberufung hierauf hingewiesen wurde.
Ausliegende Unterlagen
Folgende Unterlagen liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Hermann-von-Helmholtzplatz 6, 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, zur Einsicht der Aktionäre aus:
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Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2021, |
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Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 und |
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Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns. |
Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der genannten Unterlagen erteilt.
Karlsruhe, 09. Januar 2023
Der Vorstand