SpiraTec AG, Speyer – Bekanntmachung gemäß § 37 a Abs. 1 u. 2 AktG ( Ausgabe von 1.596 neuen auf den Namen lautenden Nennbetragsaktien im Nennbetrag von jeweils 1,00 EURO)

SpiraTec AG

Speyer

Der Vorstand hat am 20.12.2022 beschlossen, unter Ausnutzung des genehmigten Kapitals das Grundkapital der Gesellschaft gegen Sacheinlagen in Höhe von 165.201,96 EURO um 1.596 EURO auf 572.232 EURO durch Ausgabe von 1.596 neuen auf den Namen lautenden Nennbetragsaktien im Nennbetrag von jeweils 1,00 EURO zu erhöhen. Der Ausgabebetrag beträgt 103,51 EURO je Aktie. Die neuen Aktien werden ausschließlich an Arbeitnehmer der Gesellschaft ausgegeben.

Hierzu macht der Vorstand folgende Angaben gemäß § 37 a Abs. 1 u. 2 AktG:

Von einer externen Prüfung der Sacheinlagen soll abgesehen werden.

Die zeichnungsberechtigten Arbeitnehmer der Gesellschaft haben ihre jeweils geschuldete Sacheinlage in der Weise zu erbringen, dass sie jeweils ihren Anspruch gegen die Gesellschaft auf eine Sonderzahlung für das Jahr 2022, ersatzweise auf das Dezemberentgelt 2022, in Höhe des jeweils geschuldeten Einlagebetrages und spätestens mit Wirkung ab Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister in die Gesellschaft einbringen.

Der Wert der Sacheinlagen erreicht den geringsten Ausgabebetrag der dafür zu gewährenden Aktien. Der Wert des jeweils eingebrachten Anspruchs auf eine Sonderzahlung für das Jahr 2022, ersatzweise auf das Dezemberentgelt 2022 entspricht exakt dem jeweils geschuldeten Einlagebetrag.

Ein Wertgutachten zum Wert der jeweils einzubringenden Ansprüche gegen die Gesellschaft liegt nicht vor. Der Wert dieser Ansprüche ergibt sich jedoch aus der Tatsache, dass es sich bei der SpiraTec AG um eine solvente, wirtschaftlich gesunde Gesellschaft handelt. Die Vermögensverhältnisse der Gesellschaft haben sich im Vergleich zur letzten vorliegenden Bilanz nicht wesentlich verändert.

Dem Vorstand sind keine Umstände bekannt geworden, die darauf hindeuten, dass der beizulegende Zeitwert der einzubringenden Ansprüche am Tag ihrer tatsächlichen Einbringung auf Grund neuer oder neu bekannt gewordener Umstände erheblich niedriger ist bzw. sein wird als zum Zeitpunkt des Vorstandsbeschlusses am 20.12.2022 oder zu irgendeinem anderen vor der Einbringung liegenden Zeitpunkt.

 

SpiraTec AG

Der Vorstand

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