B.Braun Avitum AG, Melsungen – Mitteilung über den Erwerb einer Beteiligung nach § 20 Abs. 1, 4, § 21 Abs. 1, 2 AktG (B. Braun SE, B. Braun Familienholding SE & Co. KG, B. Braun Melsungen Aktiengesellschaft)

B. Braun Avitum Aktiengesellschaft

Melsungen

Mitteilung über den Erwerb einer Beteiligung nach § 20 Abs. 1, 4, § 21 Abs. 1, 2 AktG

Die B. Braun SE mit ihrem Sitz in Melsungen hat uns gemäß § 20 Abs. 1, 4, § 21 Abs. 1, 2 AktG mitgeteilt, dass ihr unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien der B. Braun Avitum Aktiengesellschaft und zugleich unmittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der B. Braun Avitum Aktiengesellschaft (100%) gehören.

Mitteilung über den Erwerb einer Beteiligung nach § 20 Abs. 1, 4 AktG

Die B. Braun Familienholding SE & Co. KG mit ihrem Sitz in Melsungen hat uns vorsorglich gemäß § 20 Abs. 1, 4 AktG mitgeteilt, dass ihr nach wie vor mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien der B. Braun Avitum Aktiengesellschaft und zugleich eine Mehrheitsbeteiligung an der B. Braun Avitum Aktiengesellschaft gehören. Die ihr nach § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnenden Aktien gehören nunmehr unmittelbar der B. Braun SE.

Die B. Braun Holding GmbH & Co. KG mit ihrem Sitz in Melsungen hat uns vorsorglich mitgeteilt, dass ihr gemäß § 20 Abs. 1, 4 AktG mehr als der vierte Teil der Aktien der B. Braun Avitum Aktiengesellschaft und zugleich eine Mehrheitsbeteiligung an der B. Braun Avitum Aktiengesellschaft gehören. Die ihr nach § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnenden Akten gehören nunmehr unmittelbar der B. Braun SE.

Die Ludwig G. Braun GmbH & Co. KG mit ihrem Sitz in Melsungen hat uns vorsorglich mitgeteilt, dass ihr gemäß § 20 Abs. 1, 4 AktG nach wie vor mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien der B. Braun Avitum Aktiengesellschaft und zugleich eine Mehrheitsbeteiligung an der B. Braun Avitum Aktiengesellschaft gehören. Die ihr nach § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnenden Aktien gehören nunmehr unmittelbar der B. Braun SE.

Herr Prof. Dr. h.c. Ludwig Georg Braun wohnhaft in Melsungen hat uns vorsorglich mitgeteilt, dass ihm gemäß § 20 Abs. 1, 4 AktG nach wie vor mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien der B. Braun Avitum Aktiengesellschaft und zugleich eine Mehrheitsbeteiligung an der B. Braun Avitum Aktiengesellschaft gehört. Die ihm nach § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnenden Aktien gehören nunmehr unmittelbar der B. Braun SE.

Mitteilung nach § 20 Abs. 1, 4 und 5, § 21 Abs. 1-3 AktG

Die B. Braun Melsungen Aktiengesellschaft mit Sitz in Melsungen hat uns mitgeteilt, dass ihr keine Beteiligung an der B. Braun Avitum Aktiengesellschaft mehr gehört.

 

Melsungen, 13.01.2023

B. Braun Avitum Aktiengesellschaft

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