provitro AG – Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung

provitro AG

Berlin

ISIN: DE000A11QVL1
WKN: A11 QVL

Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft

Wir laden unsere Aktionäre zu der am

Freitag, dem 03. März 2023, 10.00 Uhr,

in den Räumen der provitro AG am Standort ICB

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

ein.

Tagesordnung

1.

Eröffnung durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrats

2.

Feststellung der stimmberechtigten Teilnehmer

3.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der provitro AG für das Geschäftsjahr 2021 per 31. Dezember 2021 mit dem Bericht des Vorstands und des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2021

Der festgestellte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 sowie die Berichte des Vorstands und des Aufsichtsrats liegen in den Geschäftsräumen der provitro AG, Charitéplatz 1, 10117 Berlin, für die Aktionäre zur Einsichtnahme aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Kopie der Unterlagen übergeben.

4.

Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den Bilanzgewinn per 31.12.2021 in Höhe von EUR 751.443,86 (davon Gewinnvortrag EUR 705.540,91) wie folgt zu verwenden:

a)

Der Bilanzgewinn in Höhe von EUR 751.443,86 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

5.

Entlastung des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

6.

Entlastung des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

Zur Teilnahme und Abstimmung an der Hauptversammlung ist jeder durch das Aktienregister als Inhaber von Aktien ausgewiesene Aktionär berechtigt, der seine Teilnahme an der Hauptversammlung spätestens am siebten Werktag vor der Hauptversammlung, also bis zum 9. Februar 2023, schriftlich unter der Geschäftsanschrift der Gesellschaft angemeldet hat.

Beschlüsse der Hauptversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, soweit nicht das Gesetz oder die Satzung der Gesellschaft zwingend eine größere Mehrheit vorschreiben. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Das Stimmrecht kann durch Bevollmächtigte ausgeübt werden. Die Vollmacht ist schriftlich oder auf anderem Wege, insbesondere per Fax oder per E-Mail, zu erteilen.

Die Hauptversammlung ist beschlussfähig, wenn mehr als 50% des gesamten stimmberechtigten Grundkapitals vertreten sind. Ist die Hauptversammlung nicht beschlussfähig, findet eine neue Hauptversammlung mit der Tagesordnung der beschlussunfähigen Hauptversammlung innerhalb von sechs Wochen nach dem gescheiterten Hauptversammlungstermin statt, die dann unabhängig von der Höhe des vertretenen Grundkapitals beschlussfähig ist.

 

Berlin, 25.01.2023

provitro AG

Der Vorstand

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