asknet Solutions AG – Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

asknet Solutions AG

Karlsruhe

(„Gesellschaft“)

ISIN DE000A2E3707 – WKN A2E370

Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der

am Dienstag, den 2. Mai 2023, um 13:00 Uhr

im Hotel Der Blaue Reiter GmbH & Co. KG,
Amalienbadstraße 16, 76227 Karlsruhe,

stattfindenden

außerordentlichen Hauptversammlung

der asknet Solutions AG ein.

Tagesordnung

1.

Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die MSW GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022 zu wählen.

2.

Beschlussfassung über die Neuregelung der Aufsichtsratsvergütung und entsprechende Satzungsänderung

In Anbetracht der gegenwärtigen wirtschaftlichen Situation der Gesellschaft soll als eine Maßnahme, die Bestandteil eines Pakets zur Kostensenkung ist, die Vergütung des Aufsichtsrats der Gesellschaft angepasst werden.

Vor diesem Hintergrund soll die in § 10.1 a) der Satzung festgelegte jährliche Festvergütung der Aufsichtsratsmitglieder mit Wirkung ab 1. Juni 2023 von EUR 30.000,00 um EUR 15.000,00 auf EUR 15.000,00 herabgesetzt werden. Im Übrigen sollen die Regelungen in § 10.1 sowie die weiteren Absätze von § 10 der Satzung unverändert bleiben.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

§ 10.1 a) der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

„a)

je Mitglied des Aufsichtsrats eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare Vergütung in Höhe von EUR 30.000,00 je Geschäftsjahr mit einer Dauer von zwölf Monaten, die sich mit Wirkung ab dem 1. Juni 2023 auf einen Betrag in Höhe von EUR 15.000,00 je Geschäftsjahr mit einer Dauer von zwölf Monaten reduziert, sowie“

Andere Regelungen in § 10 der Satzung bleiben unverändert.

3.

Verlustanzeige nach § 92 Abs. 1 AktG

Der Vorstand zeigt der Hauptversammlung an, dass bei der Gesellschaft ein Verlust in Höhe von mehr als der Hälfte des Grundkapitals eingetreten ist. Zu diesem Punkt der Tagesordnung ist von der Verwaltung keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen, da er sich entsprechend der gesetzlichen Regelungen auf die Anzeige des Vorstands über den Verlust der Hälfte des Grundkapitals gemäß § 92 Abs. 1 AktG beschränkt.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 12.1 der Satzung unserer Gesellschaft diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister eingetragen sind und sich zur Teilnahme an der Hauptversammlung bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse angemeldet haben:

asknet Solutions AG
c/​o UBJ. GmbH
Haus der Wirtschaft
Kapstadtring 10, 22297 Hamburg
Telefax: +49 40 6378 5423
E-Mail: hv@ubj.de

Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der genannten Adresse in Textform spätestens bis zum Ablauf des 25. April 2023, 24:00 Uhr (Eingang bei der Gesellschaft), zugehen.

Die Aktien werden durch die Anmeldung zur Hauptversammlung nicht gesperrt oder blockiert. Aktionäre können über ihre Aktien daher auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen. Für die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts ist der am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgebend. Nach § 12.2 Satz 2 der Satzung finden Umschreibungen im Aktienregister am Tag der Hauptversammlung und in den letzten fünf Tagen vor der Hauptversammlung, d.h. in der Zeit vom 27. April 2023, 0:00 Uhr, bis einschließlich dem 2. Mai 2023, 24:00 Uhr, nicht statt. Technisch maßgeblicher Bestandsstichtag (sogenannter Technical Record Date) ist daher der Ablauf, d.h. 24:00 Uhr, des 26. April 2023. Erwerber von Aktien der Gesellschaft, die noch nicht im Aktienregister eingetragen sind, werden daher gebeten, Umschreibungsanträge so zeitnah wie möglich zu stellen.

Nach Eingang der Anmeldung werden den Aktionären bzw. den von ihnen benannten Bevollmächtigten zur Ausübung des Stimmrechts von der Anmeldestelle Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt.

Stimmrechtsausübung

Die Aktionäre können sich in der Hauptversammlung und bei der Ausübung des Stimmrechts durch Bevollmächtigte, z. B. durch einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl vertreten lassen. Voraussetzung für die Ausübung des Stimmrechts durch Bevollmächtigte ist die form- und fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG grundsätzlich der Textform (§ 126b BGB), wenn keine Vollmacht nach § 135 AktG erteilt wird. Ein Vollmachtsformular, das hierfür verwendet werden kann, ist auf dem mit der Einladung übersandten Anmeldebogen vorhanden und findet sich auch auf den den Aktionären auf Anforderung zugesandten Eintrittskarten.

Bei der Bevollmächtigung zur Stimmrechtsausübung nach § 135 AktG (Vollmachtserteilung an Intermediäre, Stimmrechtsberater, Aktionärsvereinigungen oder geschäftsmäßig Handelnde) ist die Vollmachtserklärung vom Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten. Die Vollmachtserklärung muss vollständig sein und darf ausschließlich mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Aktionäre sollten sich in diesen Fällen mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abstimmen.

Die Bevollmächtigung kann nachgewiesen werden durch Vorweisen der Vollmacht in der Hauptversammlung oder durch die vorherige Übermittlung des Nachweises per Post, E-Mail oder Telefax an die folgende Adresse, Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse:

asknet Solutions AG
c/​o UBJ. GmbH
Haus der Wirtschaft
Kapstadtring 10, 22297 Hamburg
Telefax: +49 40 6378 5423
E-Mail: hv@ubj.de

Dasselbe gilt für einen eventuellen Widerruf der Vollmacht.

Als Service bieten wir unseren Aktionären an, einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter steht nur für die Stimmrechtsvertretung, nicht für die Ausübung sonstiger Rechte, zur Verfügung. Auch hier ist die form- und fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung Voraussetzung für die Ausübung des Stimmrechts durch den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft. Der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ist durch die Vollmacht verpflichtet, das Stimmrecht zu den Tagesordnungspunkten ausschließlich gemäß den Weisungen des Aktionärs zu den in der Einberufung der Hauptversammlung bekannt gemachten Beschlussvorschlägen der Verwaltung auszuüben. Dem Stimmrechtsvertreter steht bei der Ausübung des Stimmrechts kein eigener Ermessensspielraum zu. Bei Abstimmungen, für die keine ausdrückliche Weisung erteilt wurde, enthält sich der Stimmrechtsvertreter der Stimme. Ein Formular, das zur Vollmacht- und Weisungserteilung an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft verwendet werden kann, ist auf dem mit der Einladung übersandten Anmeldebogen vorhanden und findet sich auch auf den den Aktionären auf Anforderung zugesandten Eintrittskarten. Die entsprechenden Formulare werden auch in der Hauptversammlung ausliegen. Die Vollmacht und die Weisungen für den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen aus organisatorischen Gründen spätestens bis zum Ablauf des 1. Mai 2023 bei der folgenden Anschrift eingegangen sein:

asknet Solutions AG
c/​o UBJ. GmbH
Haus der Wirtschaft
Kapstadtring 10, 22297 Hamburg
Telefax: +49 40 6378 5423
E-Mail: hv@ubj.de

Für den Fall, dass der Stimmrechtsvertreter der asknet Solutions AG von einem Aktionär mehrere Vollmachten mit Weisungen auf gleichen oder verschiedenen Übermittlungswegen (Post, Telefax, E-Mail) erhält, wird die zuletzt eingegangene Vollmacht mit Weisungen als verbindlich erachtet.

Alternativ ist eine Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft während der Hauptversammlung durch dort anwesende Aktionäre oder Aktionärsvertreter möglich.

Bitte beachten Sie, dass zwar das Recht eines jeden Aktionärs besteht, mehr als eine Person zu bevollmächtigen, dass die Gesellschaft jedoch berechtigt ist, eine oder mehrere von diesen zurückzuweisen.

Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG

Gegenanträge von Aktionären gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 AktG oder Wahlvorschläge von Aktionären zur Wahl von Abschlussprüfern oder Aufsichtsräten gemäß § 127 AktG sind ausschließlich an die nachstehende Adresse zu übersenden.

asknet Solutions AG
Vincenz-Prießnitz-Straße 3
76131 Karlsruhe
Telefax: +49 721 96458 99
E-Mail: investors@asknet.de

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären mit etwaiger Begründung, die mindestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, also bis spätestens zum Ablauf des 17. April 2023 (24:00 Uhr), unter der vorstehend angegebenen Adresse eingehen, werden einschließlich einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung allen Aktionären im Internet unter

https:/​/​asknet-solutions.com/​de/​investoren/​jahreshauptversammlungen.html

unverzüglich zugänglich gemacht, sofern die übrigen Voraussetzungen für eine Pflicht zur Veröffentlichung gemäß § 126 bzw. § 127 AktG erfüllt sind. Anderweitig adressierte Gegenanträge von Aktionären bleiben unberücksichtigt.

Informationen zum Datenschutz

Die asknet Solutions AG verarbeitet im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung folgende Kategorien Ihrer personenbezogenen Daten: Kontaktdaten (z.B. Name oder die E-Mail-Adresse), Informationen über Ihre Aktien (z.B. Anzahl der Aktien) und Verwaltungsdaten (z.B. die Eintrittskartennummer). Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Hauptversammlung basiert auf Art. 6 Abs. 1 lit. c Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Danach ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig, wenn die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist. Die asknet Solutions AG ist rechtlich verpflichtet, die Hauptversammlung der Aktionäre durchzuführen. Um dieser Pflicht nachzugehen, ist die Verarbeitung der oben genannten Kategorien personenbezogener Daten unerlässlich. Ohne Angabe Ihrer personenbezogenen Daten können Sie sich nicht zur Hauptversammlung anmelden.

Für die Datenverarbeitung ist die asknet Solutions AG verantwortlich. Die Kontaktdaten des Verantwortlichen lauten:

asknet Solutions AG
Vincenz-Prießnitz-Straße 3
76131 Karlsruhe
Tel.: +49 721 964580
Telefax: +49 721 9645899
E-Mail: asknet@extern.tacticx.com

Personenbezogene Daten, die Sie betreffen, werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben. Ausnahmsweise erhalten auch Dritte Zugang zu diesen Daten, sofern diese von der asknet Solutions AG zur Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung beauftragt wurden. Hierbei handelt es sich um typische Hauptversammlungsdienstleister, wie etwa HV-Agenturen, Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer. Die Dienstleister erhalten personenbezogene Daten nur in dem Umfang, der für die Erbringung der Dienstleistung notwendig ist.

Im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Einsichtsrechts in das Teilnehmerverzeichnis der Hauptversammlung können andere Teilnehmer und Aktionäre Einblick in die in dem Teilnehmerverzeichnis über sie erfassten Daten erlangen. Auch im Rahmen von bekanntmachungspflichtigen Tagesordnungsergänzungsverlangen, Gegenanträgen bzw. -wahlvorschlägen werden, wenn diese Anträge von Ihnen gestellt werden, Ihre personenbezogenen Daten veröffentlicht.

Die oben genannten Daten werden nach Beendigung der Hauptversammlung gelöscht, es sei denn, die weitere Verarbeitung der Daten ist im Einzelfall noch zur Bearbeitung von Anträgen, Entscheidungen oder rechtlichen Verfahren in Bezug auf die Hauptversammlung erforderlich.

Sie haben das Recht, über die personenbezogenen Daten, die über Sie gespeichert wurden, auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten. Zusätzlich haben Sie das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung von zu umfangreich verarbeiteten Daten zu verlangen, und das Recht auf Löschung von unrechtmäßig verarbeiteten bzw. zu lange gespeicherten personenbezogenen Daten (soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht und keine sonstigen Gründe nach Art. 17 Abs. 3 DSGVO entgegenstehen). Darüber hinaus haben Sie das Recht auf Übertragung sämtlicher von Ihnen an uns übergebene Daten in einem gängigen Dateiformat (Recht auf „Datenportabilität“).

Zur Ausübung Ihrer Rechte genügt eine entsprechende E-Mail an

asknet@extern.tacticx.com

Darüber hinaus haben Sie auch das Recht zur Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde.

Den Datenschutzbeauftragten der asknet Solutions AG erreichen Sie unter folgender Adresse:

asknet Solutions AG
Datenschutzbeauftragter
Vincenz-Prießnitz-Straße 3
76131 Karlsruhe
Tel.: +49 721 964580
Telefax: +49 721 9645899
E-Mail: asknet@extern.tacticx.com

 

Karlsruhe, im März 2023

asknet Solutions AG

– Der Vorstand –

Comments are closed.