TELIS FinancialServicesHolding AG – Ordentliche Hauptversammlung

TELIS FinancialServicesHolding Aktiengesellschaft

Regensburg

Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Donnerstag, den 25.05.2023, um 15:00 Uhr in der Konzernzentrale, Ziegetsdorfer Straße 116, 93051 Regensburg, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der TELIS FinancialServicesHolding AG und des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichtes für die Gesellschaft und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinn wie folgt zu verwenden: Ausschüttung einer Dividende von EUR 6,00 auf jede dividendenberechtigte Stückaktie.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft SLP Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Ladehofstr. 28, 93049 Regensburg, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 zu wählen.

6.

Genehmigtes Kapital

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu der Neufassung des § 5 Abs. 3 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, genehmigtes Kapital) folgenden Beschluss zu fassen:

„Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 31.12.2025 durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bareinlagen oder gegen Sacheinlagen einmalig oder mehrmals, insgesamt jedoch höchstens um 131.688,00 EUR, zu erhöhen.

Der Vorstand ist berechtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen.

Der Vorstand ist weiter ermächtigt, nach Ausnutzung des genehmigten Kapitals oder Ablauf der Frist für die Ausnutzung des genehmigten Kapitals die Fassung der Satzung entsprechend anzupassen.

Darüber hinaus wird § 5 Abs. 3 der Satzung folgendermaßen geändert:

Der Vorstand ist bis zum 31.12.2025 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Aktien gegen Bar- und Sacheinlagen insgesamt um € 131.688 (in Worten: einhunderteinunddreißigtausendsechshundertundachtundachtzig Euro) zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2023/​I.).

Der Vorstand kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ausschließen.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem genehmigten Kapital festzulegen.“

7.

Sonstiges

 

Regensburg, im März 2023

 

Der Vorstand

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