DIC Asset AG, Frankfurt am Main – Dividendenbekanntmachung (ISIN: DE 000A1X3XX4 / WKN: A1X3XX – Ausschüttung einer Dividende von 0,75 Euro je dividendenberechtigter Stückaktie)

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DIC Asset AG

Frankfurt am Main

ISIN: DE 000A1X3XX4
(WKN: A1X3XX)

Die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft vom 30. März 2023 hat beschlossen, aus dem Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2022 in Höhe von 64.424.836,19 Euro eine Dividende von 62.364.274,50 Euro auszuschütten und 2.060.561,69 Euro als Gewinn auf neue Rechnung vorzutragen.

Die Ausschüttung entspricht einer Dividende von 0,75 Euro je dividendenberechtigter Stückaktie. Die Bardividende wird voraussichtlich vom 2. Mai 2023 an über die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, durch die depotführenden Kreditinstitute ausgezahlt. Zahlstelle ist die Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG, Neuer Jungfernstieg 20, 20354 Hamburg.

Die Dividende wird nach der Wahl des Aktionärs entweder (i) ausschließlich in bar oder (ii) für einen Teil der Dividende zur Begleichung der Steuerschuld in bar und für den verbleibenden Teil der Dividende in Form von Stückaktien der Gesellschaft (nachfolgend auch „Aktiendividende“ genannt) oder (iii) für einen Teil seiner Aktien in bar und für den anderen Teil seiner Aktien als Aktiendividende geleistet werden. Die Einzelheiten der Barausschüttung und der Möglichkeit der Aktionäre zur Wahl der Aktiendividende sind in einem gesonderten Dokument gem. Artikel 1 Abs. 4 lit. h), Abs. 5 Unterabs. 1 lit. g) Verordnung (EU) 2017/​1129 („Prospektbefreiendes Dokument„) dargelegt. Dieses Prospektbefreiende Dokument ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter https:/​/​www.dic-asset.de/​investor-relations/​hauptversammlung/​ veröffentlicht und enthält insbesondere Informationen über die Anzahl und die Art der Aktien sowie Ausführungen über die Gründe und die Einzelheiten des Aktienangebots. Einzelheiten zum Bezug der neuen Aktien sind im Bezugsangebot erläutert, das am 31. März 2023 auf der Internetseite der Gesellschaft unter https:/​/​www.dic-asset.de/​investor-relations/​hauptversammlung/​ und im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde.

Ein Bezug der neuen Aktien ist nur gestattet, wenn der Aktionär sich zum Zeitpunkt der Abgabe der entsprechenden Bezugserklärung nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien oder Japan oder sonst in einer Jurisdiktion aufhält, nach der der Bezug von Aktien Beschränkungen unterliegt oder unzulässig wäre.

Die neuen Aktien werden nur in der Bundesrepublik Deutschland öffentlich angeboten. Die Bezugsrechte und die hierin genannten Aktien wurden und werden nicht nach dem US Securities Act registriert und werden in den Vereinigten Staaten von Amerika weder zum Kauf angeboten noch verkauft.

Bei Leistung der Dividende in Form von Aktien erfolgt die Lieferung der neuen Aktien voraussichtlich am 4. Mai 2023.

Für die diesjährige Dividende gilt das steuerliche Einlagekonto im Sinne des § 27 des Körperschaftsteuergesetzes (nicht in das Nennkapital geleistete Einlagen) der Gesellschaft nicht als verwendet. Daher unterliegt die Dividende, unabhängig davon wie der Aktionär sein Wahlrecht ausübt, grundsätzlich vollständig der Besteuerung nach Maßgabe der für den jeweiligen Aktionär geltenden steuerlichen Regelungen. Um einen Barbetrag zur Begleichung der Steuern zur Verfügung zu haben, wird ein Sockeldividendenanteil in Höhe von 0,21 Euro in bar auch in dem Fall ausgezahlt, dass der Aktionär die Aktiendividende wählt. Der Sockeldividendenanteil dient in Abhängigkeit vom steuerlichen Status der jeweiligen Aktionäre zur Abdeckung der durch die Depotbank an die Steuerbehörden abzuführenden Kapitalertragsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Ein möglicher Differenzbetrag wird dem Konto des Aktionärs gutgeschrieben. Dem Aktionär wird der Sockeldividendenanteil vollständig gutgeschrieben, wenn er nicht der Kapitalertragsbesteuerung unterliegt.

Frankfurt am Main, im März 2023

DIC Asset AG

– Der Vorstand –

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