DZ HYP AG – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

DZ HYP AG

Hamburg und Münster

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden alle Aktionäre unserer Gesellschaft
zur ordentlichen Hauptversammlung am

Freitag, den 12. Mai 2023, um 10:30 Uhr

in den Geschäftsräumen der DZ HYP AG,
Rosenstraße 2, 20095 Hamburg, ein.

Wie bereits in den vergangenen Jahren ist auch dieses Jahr vorgesehen, die ordentliche Hauptversammlung in kleinem Rahmen abzuhalten. Aktionäre werden daher gebeten, anstelle einer persönlichen Teilnahme die Stimmrechtsvertreter der DZ HYP AG, Herrn Carsten Vollnberg, Bereichsleiter Recht, Vorstandsstab, Sanierung, Abwicklung, und Herrn Henning Baur, Abteilungsleiter Vorstandsstab & Gremien, zu bevollmächtigen. Insgesamt wird der Ablauf der Hauptversammlung auf das zu den angekündigten Tagesordnungspunkten rechtlich Notwendige beschränkt. Gäste werden nicht zur Hauptversammlung eingeladen.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts sind gem. § 16 der Satzung der DZ HYP AG alle Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und die sich bis spätestens Freitag, den 5. Mai 2023, beim Vorstand der Gesellschaft unter der folgenden Anschrift

DZ HYP AG
– RVSA-VSG –
Rosenstraße 2, 20095 Hamburg

angemeldet haben.

Jeder Aktionär kann sich gem. § 16 Absatz 3 der Satzung der DZ HYP AG durch einen anderen Aktionär der Gesellschaft oder durch eine(n) Mitarbeiter(in) der DZ HYP AG vertreten lassen.

Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge von Aktionären werden auf unserer Homepage unter

www.dzhyp.de/​hauptversammlung

zugänglich gemacht, sofern sie mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung an die Gesellschaft unter oben genannter Anschrift übersandt worden sind.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der DZ HYP AG für das Geschäftsjahr 2022 mit den Berichten des Vorstands und des Aufsichtsrats

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023, des Prüfers für die prüferische Durchsicht etwaiger Zwischenberichte im Geschäftsjahr 2023 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht etwaiger Zwischenberichte im ersten Quartal des Geschäftsjahres 2024

Der Aufsichtsrat schlägt entsprechend der Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 und zum Prüfer für die prüferische Durchsicht etwaiger Zwischenberichte im Geschäftsjahr 2023 sowie im ersten Quartal 2024 zu bestellen.

5.

Beschlussfassung über die Nachwahl von Aufsichtsratsmitgliedern

Herr Johannes Röring ist mit Wirkung zum Ablauf des 31.12.2022 aus dem Hauptamt ausgeschieden und scheidet damit satzungsgemäß mit Wirkung vom Ablauf der Hauptversammlung am 12.05.2023 aus dem Aufsichtsrat der DZ HYP AG aus, womit ein Aufsichtsratsmandat vakant wird. Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG i.V.m. § 4 Abs. 1 Drittelbeteiligungsgesetz und § 10 der Satzung aus 12 Mitgliedern der Anteilseigner und 6 Mitgliedern der Arbeitnehmer zusammen. Die genannte Vakanz betrifft ein Mandat der Anteilseigner. Von der Hauptversammlung ist daher ein/​e Vertreter/​in der Anteilseigner neu in den Aufsichtsrat zu wählen. Die Amtszeit des zu wählenden Aufsichtsratsmitglieds endet mit Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2024 beschließt, mithin mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung im Geschäftsjahr 2025.

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung mit der Maßgabe, dass die Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen sichergestellt ist, vor, mit Wirkung vom Ablauf der Hauptversammlung am 12. Mai 2023 bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024 beschließt, neu in den Aufsichtsrat zu wählen:

Herrn Hubertus Beringmeier, Hövelhof, Vorsitzender der Direktion der Stiftung Westfälische Landschaft, Münster.

Der Nominierungsausschuss und der Aufsichtsrat haben die Eignung des vorgeschlagenen Kandidaten unter Einbeziehung seiner Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen, seines Leumunds und seiner Integrität, seiner Unvoreingenommenheit sowie seiner zeitlichen Verfügbarkeit zur Wahrnehmung des Aufsichtsratsmandats unter Berücksichtigung bestehender weiterer Mandate in den Sitzungen des Nominierungsausschusses am 3. März 2023 und des Aufsichtsrats am 27. März 2023 erörtert. Dabei wurde festgestellt, dass der vorgeschlagene Kandidat zum Zeitpunkt der Erörterungen die Anforderungen nach § 25 d KWG an die maximal zulässige Anzahl von Mandaten in Verwaltungs- oder Aufsichtsorganen nicht erfüllt. Im Ergebnis seiner Erörterungen hat der Aufsichtsrat am 27. März 2023 die Eignung des vorgeschlagenen Kandidaten daher unter dem Vorbehalt der Erfüllung der Anforderungen an die maximal zulässige Anzahl von Mandaten in Verwaltungs- oder Aufsichtsorganen festgestellt.

Ausgelegte Unterlagen

Von der Einberufung der Hauptversammlung an liegen gemäß § 175 Ab. 2 AktG die nachfolgenden Unterlagen in den Geschäftsräumen der DZ HYP AG, Rosenstraße 2, 20095 Hamburg, sowie Sentmaringer Weg 1, 48151 Münster, zur Einsicht der Aktionäre aus:

der Jahresabschluss der DZ HYP AG zum 31. Dezember 2022 – bestehend aus der Bilanz, der Gewinn-und-Verlustrechnung und dem Anhang

der Lagebericht der DZ HYP AG für das Geschäftsjahr 2022

der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022

Jeder Aktionär erhält auf Verlangen unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen. Diese Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausliegen.

 

Hamburg /​ Münster, im April 2023

DZ HYP AG

Der Vorstand

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