AQUANOVA AG – Einladung zur Teilnahme an der Hauptversammlung

AQUANOVA AG

Darmstadt

Einladung an unsere Aktionäre
zur Teilnahme an der Hauptversammlung

Die Aktionäre der AQUANOVA AG werden hiermit zu einer am

2. Juni 2023 um 10:00 Uhr
in den Geschäftsräumen der Gesellschaft
(Birkenweg 8 – 10 /​ 64295 Darmstadt)

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

TAGESORDNUNG

TOP 1:

Vorlage des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022 und des Lageberichtes für die AQUANOVA AG sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022

Die Unterlagen können in den Geschäftsräumen am Sitz der AQUANOVA AG, Birkenweg 8-10, 64295 Darmstadt, eingesehen werden. Sie werden den Aktionären auf Anfrage auch zugesandt.

TOP 2:

Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2022

Der Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2022 in Höhe von € 1.631.271,81 bildet mit dem Gewinnvortrag in Höhe von € 786.683,51 den Bilanzgewinn in Höhe von € 2.417.955,32.

Der Vorstand schlägt dem Aufsichtsrat gemäß § 170 II AktG vor, den Bilanzgewinn aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2022 in Höhe von insgesamt € 2.417.955,32 wie folgt zu verwenden:

a. Ausschüttung an die Aktionäre: € 1.449.460,00
durch die Zahlung einer Dividende in Höhe von 0,40 € je Stammaktie
b. Einstellung in Gewinnrücklagen: € 0,00
c. Einstellung in den Gewinnvortrag: € 968.495,32
TOP 3:

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Dem Mitglied des Vorstandes wird für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung erteilt.

TOP 4:

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Den Mitgliedern des Aufsichtsrates wird für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung erteilt.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Die Anmeldung zur Hauptversammlung muss der Gesellschaft schriftlich an die in der Einladung hierfür mitgeteilte Adresse bis spätestens Freitag, 26. Mai 2023, 24:00 Uhr, unter Angabe des Anteilsbesitzes zugehen. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Anteilsbesitzes einen geeigneten Nachweis zu verlangen. Bestehen an diesem Zweifel, kann die Gesellschaft die Berechtigung des Aktionärs zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts zurückweisen. Die Anmeldung muss in deutscher Sprache erfolgen.

Alternativ kann der Aktionär erklären an der Hauptversammlung in elektronischer Form teilzunehmen. Die Gesellschaft wird dem Aktionär hiernach die Zugangsdaten für diese Form der Teilnahme in Schriftform übermitteln.

Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung in elektronischer Form:

Der Vorstand hat gemäß Artikel 2 § 1 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (kurz: COVZvRMG) vom 27.03.2021 in Verbindung mit § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG entschieden, auch eine Teilnahme der Aktionäre an der Hauptversammlung im Wege elektronischer Kommunikation zu ermöglichen. Dies umfasst auch die Teilnahme von Mitgliedern des Aufsichtsrates nach § 118 Abs. 3 Satz 2 AktG. Soweit sich Aktionäre für eine Teilnahme an der Hauptversammlung in elektronischer Weise entscheiden, erfolgt die Stimmrechtsausübung und die Fragemöglichkeit ebenfalls in elektronischer Form.

 

Darmstadt, im April 2023

AQUANOVA AG

Der Vorstand

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