BioAgency AktiengesellschaftHamburgEinladung zur ordentlichen HauptversammlungDie Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der amFreitag, den 01. April 2022, um 11:00 Uhrin den Räumen derBantelmann & Reimann Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mbH,
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Tragen einer medizinischen oder FFP2-Maske, |
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Vorlage eines negativen Tests oder Alternative (Impf-, bzw. Genesungsnachweis), |
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Einhaltung der AHA Regeln. |
Bitte beachten Sie, dass sich diese einzuhaltenden Hygienemaßnahmen für den Tag der
Hauptversammlung aufgrund weiterer möglichweise dann geltenden Restriktionen aufgrund
der COVID-19-Verbreitung bis zum Tag der Hauptversammlung ändern können.
I. Tagesordnung
1. |
Vorlage und Erläuterungen der festgestellten Jahresabschlüsse der BioAgency Aktiengesellschaft Die vorgenannten Unterlagen sind ab dem Zeitpunkt der Einladung zur Hauptversammlung |
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2. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den folgenden Beschluss zu fassen:
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den folgenden Beschluss zu fassen:
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4. |
Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals der BioAgency Aktiengesellschaft Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen:
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5. |
Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals der BioAgency Aktiengesellschaft Zugleich zu vorstehendem Tagesordnungspunkt 4 schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor,
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6. |
Beschlussfassung über die Aufhebung von § 14 der Satzung Vorstand und Aufsichtsrat schlagen folgenden Beschluss vor:
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7. |
Beschlussfassung über die Neufassung von § 15 Abs. 4 und § 16 Abs. 2 der Satzung
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II. Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung über den teilweisen Ausschluss des
Bezugsrechts
zu Punkt 5 der Tagesordnung gem. § 186 Abs. 4 S. 2 AktG
Der Vorstand erstattet hiermit der Hauptversammlung gem. § 186 Abs. 4 S. 2 AktG folgenden
Bericht über den Grund für den beabsichtigten teilweisen Bezugsrechtsausschluss im
Rahmen der unter Tagesordnungspunkt 5 vorgeschlagenen Kapitalerhöhung:
Der Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu Tagesordnungspunkt 5 sieht
vor, das im Wege des vollständigen Kapitalschnitts gemäß Tagesordnungspunkt 4 auf
EUR 0,00 herabgesetzte Grundkapital der Gesellschaft um EUR 50.000,00 durch Ausgabe
von insgesamt 50.000 Stück neuen, auf den Namen lautenden Aktien gegen Bareinlage
zu erhöhen.
Im Zuge der Kapitalerhöhung wird den Aktionären grundsätzlich das gesetzliche Bezugsrecht
eingeräumt. Damit können alle Aktionäre im Verhältnis ihrer Beteiligung an der Kapitalerhöhung
teilhaben und sowohl ihren Stimmrechtseinfluss als auch ihre wertmäßige Beteiligung
an der Gesellschaft aufrechterhalten. Die rechnerische Bezugsrechtsquote je Aktionär
ergibt ein Verhältnis von 1 : 79,63004.
Die vorgeschlagene Ermächtigung des Vorstands, mit Zustimmung des Aufsichtsrats etwaige
Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, dient dazu, im Hinblick
auf den Betrag der Kapitalerhöhung ein praktikables Bezugsrechtsverhältnis darstellen
zu können und soll die Abwicklung der Aktienausgabe mit einem grundsätzlichen Bezugsrecht
der Aktionäre erleichtern. Er ist in diesem Sinne erforderlich, um ein glattes Bezugsrechtsverhältnis
herzustellen.
Die als freie Spitzen vom Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossenen Aktien werden
entweder durch Verkauf oder in sonstiger Weise bestmöglich für die Gesellschaft bzw.
den Aktionär verwertet. Die Spitzenbeträge und deren Wert je Aktionär sind gering,
der mögliche Verwässerungseffekt ist aufgrund der Beschränkung auf Spitzenbeträge
äußerst gering. Der Aufwand für die Ausgabe von Aktien ohne einen Bezugsrechtsausschluss
für Spitzenbeträge ist erheblich höher.
III. Teilnahme an der Hauptversammlung
Gemäß § 15 Abs. 2 der Satzung sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung diejenigen
Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister eingetragen sind und die sich bis zum
Ablauf des 24. März 2022, 12:00 Uhr, bei der Gesellschaft schriftlich unter der Adresse
BioAgency AG
Neuer Wall 72
20354 Hamburg
angemeldet haben. Zur Fristwahrung kommt es auf den fristgerechten Eingang der Anmeldung
bei der Gesellschaft an.
IV. Stimmrechtsvertretung
Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen.
Soweit die Vollmacht nicht einem Kreditinstitut, einer Aktionärsvereinigung oder einer
nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Person erteilt wird, bedürfen die Vollmacht,
ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der
Textform. Für den Nachweis der Bevollmächtigung genügt die elektronische Übermittlung
an die E-Mail-Adresse:
info@bioagency.com
V. Anfragen und Anträge von Aktionären
Anfragen, Anträge und Wahlvorschläge sind ausschließlich zu richten an:
BioAgency Aktiengesellschaft
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20354 Hamburg
Hamburg im Februar 2022
BioAgency AG
Der Vorstand