Berichtigung der Veröffentlichung vom 30.03.2023
CCP AG
Kleinostheim
Berichtigung der am 30. März 2023 veröffentlichten
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 12.05.2023
Mit Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 30. März 2023 hat der Vorstand die ordentliche Hauptversammlung der CCP AG für Freitag, den 12. Mai 2023, um 11 Uhr einberufen.
Hiermit weisen wir daraufhin, dass in dem unter Ziffer III. abgedruckten Fließtext ein Druckfehler aufgetreten ist, der wie folgt berichtigt wird (Änderungen durch Fettdruck gekennzeichnet):
III. |
Teilnahme an der Hauptversammlung (§ 16 der Satzung) |
Die Aktionäre sind nach § 16 der Satzung der CCP AG zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie sich bei der Gesellschaft angemeldet und ihre Berechtigung nachgewiesen haben.
Die Berechtigung ist durch einen vom depotführenden Institut erstellten Nachweis über den Anteilsbesitz am Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung (Berechtigungsnachweis) nachzuweisen. Der Berechtigungsnachweis muss sich somit auf den Beginn des 21.04.2023 beziehen. |
Die Anmeldung und der Berechtigungsnachweis müssen schriftlich oder in Textform in deutscher oder englischer Sprache erfolgen und müssen der Gesellschaft unter der nachstehend angegebenen Adresse mindestens 6 Tage vor der Hauptversammlung zugehen. Bei der Berechnung der Frist werden der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs der Anmeldung und des Berechtigungsnachweises nicht mitgerechnet.
Die Anmeldung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft demnach bis spätestens am 05.05.2023 unter der nachstehenden Adresse zugehen:
CCP AG |
Im Übrigen verbleibt es bei der am 30.März 2023 im Bundesanzeiger veröffentlichten Fassung der Einberufung. Von einer erneuten Wiedergabe wird daher abgesehen.
Kleinostheim, im April 2023
Der Vorstand