StorTrec AG: 15. ordentliche Hauptversammlung

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
StorTrec AG
Niedernberg
Gesellschaftsbekanntmachungen 15. ordentliche Hauptversammlung 20.07.2020

StorTrec AG

Niedernberg

Wir laden unsere Aktionäre ein zu der am

Mittwoch, dem 19. August 2020 um 16:30 Uhr MESZ
(Wednesday 19th August 2020, 4:30 pm. )

in unseren Geschäftsräumen im
BUSINESS-PARK Untermain
63843 Niedernberg, Nordring 55

stattfindenden

15. ordentlichen Hauptversammlung

Diese ordentliche Hauptversammlung wird aufgrund einer vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats nach § 1 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 6 Satz 1 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (GesRuaCOVBekG), nachfolgend auch als COVID-19-Gesetz bezeichnet, getroffenen Entscheidung für alle nicht-stimmberechtigten Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten ohne physische Präsenz als virtuelle Hauptversammlung abgehalten.

Zugang über : www.stortrec.de/hauptversammlung

 

Tagesordnung:

1.

Begrüßung und Eröffnung

2.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2019, des Geschäftsberichts des Vorstands sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

3.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns zum 31.12.2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss zum 31.12.2019 ausgewiesenen Bilanzgewinn von 2.130.070,65 € zur Zahlung einer Dividende in Höhe von 10,00 € je dividendenberechtigter Stammaktie (50.000 Stück) und zur Zahlung einer Dividende in Höhe von je 10,04 € je dividendenberechtigter Vorzugsaktie (12.500 Stück), insgesamt somit in Höhe von 625.500,- € zu verwenden und den Restbetrag von 1.504.570,65 € auf neue Rechnung vorzutragen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, allen Mitgliedern des Vorstands, die im Geschäftsjahr 2019 amtiert haben, für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, allen Mitgliedern des Aufsichtsrats, die im Geschäftsjahr 2019 amtiert haben, für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

6.

Neuwahl der Mitglieder des Aufsichtsrats

Gem. § 102 Absatz 1 Aktiengesetz (AktG) endet die Amtszeit des Aufsichtsrats nach Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, so dass eine Neuwahl zu erfolgen hat. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Der zur Zeit amtierende Aufsichtsrat wurde in der 11. Ordentlichen Hauptversammlung am 06.08.2015 bestellt.

Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 10 der Satzung der Gesellschaft aus drei Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Anteilseignervertreter nicht an die Wahlvorschläge gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt im Rahmen des § 124 Absatz 3 AktG vor,

a) Herrn Hartmut Husemann, EDV-Vertriebsleiter, Paderborn,
b) Herrn Georg Kunze, Geschäftsführer, Darmstadt und
c) Herrn Uli Ringleb, Finanzdienstleister, Aschaffenburg

mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung für die Zeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2024 beschließt, zum Vertreter der Aktionäre zu wählen.

7.

Vergütung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, allen Mitgliedern des Aufsichtsrats, die im Geschäftsjahr 2019 amtiert haben, gem. § 113 Absatz 2 AktG in Verbindung mit § 7 der Satzung der Gesellschaft eine Gesamtvergütung in Höhe von 18.000,- € zu bewilligen. Wegen der umsatzsteuerlichen Regelung wird auf § 7 Absatz 2 der Satzung verwiesen.

8.

Sonstiges

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind gemäß § 11 Nr. 3 der Satzung alle im Aktienbuch der Gesellschaft geführten Aktionäre berechtigt. Zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind alle Stammaktionäre berechtigt.

Gemäß § 1 Abs.1. Abs.2 COVID-19-Gesetz wird den Aktionären im Wege der elektronischen Kommunikation Fragemöglichkeiten eingeräumt. Vorgabe ist, dass die Fragen bis spätestens 3 Tage vor der Hauptversammlung im Wege der elektronischen Kommunikation einzureichen sind.

Die Aktionäre können die gesamte Hauptversammlung online unter

www.stortrec.de/ hauptversammlung

verfolgen. Einzelheiten über den Zugang werden den Aktionären gesondert übermittelt.

Die Gesellschaft verarbeitet zur Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung personenbezogene Daten. Diese Daten werden gespeichert, solange dies gesetzlich geboten ist.

 

Niedernberg, den 14.07.2020

StorTrec AG

Der Vorstand

TAGS:
Comments are closed.